Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bietigheim-bissingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen
Rahmenverträge über die Anlieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung (Cook&Hold) für insgesamt 11 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen (Los 1 und Los 2) sowie die Bewirtschaftung einer Schulmensa (regenerierfertige Speisen / Mischküchenkonzept) inkl. Kioskbetrieb und Anlieferung von zwei weiteren Schulen mit verzehrfertiger Mittagsverpflegung (Los 3)
Los 1 - Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen schreibt die Belieferung mit Mittagessen für Ihre Kindertageseinrichtungen aus.
Ziel des Auftraggebers ist es, den Kindern ein qualitativ gutes, schmackhaftes Mittagessen anzubieten, das eine gesundheitsförderliche und kindgerechte Ernährung gewährleistet.
In allen Bedarfsstellen (Kindertageseinrichtungen) in Los 1 muss das Mittagessen verzehrfertig, mit dem sogenannten Cook&Hold-System, vom zukünftigen Vertragspartner angeliefert werden.
Die Ausgabe des Mittagessens erfolgt durch Personal des Auftraggebers in sogenannter Eigenregie.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anlieferstellen:
Kita Allensteiner Straße
Allensteiner Str. 19
74321 Bietigheim-Bissingen
Kita Breslauer Straße
Breslauer Str. 11
74321 Bietigheim-Bissingen
Kita Fliederweg
Fliederweg 10
74321 Bietigheim-Bissingen
Kita Lugstraße
Lugstr. 19
74321 Bietigheim-Bissingen
Kinderhaus Buch
Gröninger Weg 8-10
74321 Bietigheim-Bissingen
Neu ab Oktober 2021:
Kinderhaus Domino
Gustav-Rau-Str. 3
74321 Bietigheim-Bissingen
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2025 zu verlängern.
Los 2 - Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen schreibt die Belieferung mit Mittagessen für Ihre Kindertageseinrichtungen aus.
Ziel des Auftraggebers ist es, den Kindern ein qualitativ gutes, schmackhaftes Mittagessen anzubieten, das eine gesundheitsförderliche und kindgerechte Ernährung gewährleistet.
In allen Bedarfsstellen (Kindertageseinrichtungen) in Los 2 muss das Mittagessen verzehrfertig, mit dem sogenannten Cook&Hold-System, vom zukünftigen Vertragspartner angeliefert werden.
Die Ausgabe des Mittagessens erfolgt durch Personal des Auftraggebers in sogenannter Eigenregie.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anlieferstellen:
Kita Farbstraße
Farbstr. 16
74321 Bietigheim-Bissingen
Kinderhaus Untermberg
Traminer Weg 23
74321 Bietigheim-Bissingen
Kita Im Leintal
Schubartstr. 16
74321 Bietigheim-Bissingen
Kita Kelterstraße
Kelterstr. 15
74321 Bietigheim-Bissingen
Kita Kreuzäcker 1
Max-Planck-Str. 4
74321 Bietigheim-Bissingen
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2025 zu verlängern.
Los 3 - Bewirtschaftung der Mensa am Gymnasium im Ellental und Belieferung der Gemeinschaftsschule im Sand (ab Januar 2022) und der Grundschule im Ellental (vorauss. ab 09/2024)
Die Stadt Bietigheim-Bissingen schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Gymnasium im Ellental (Bedarfsstelle 1) in Fremdregie aus.
Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind.
Weiterhin muss die Mensa in der Gemeinschaftsschule im Sand (Bedarfsstelle 2) und voraussichtlich ab September 2024 (bei Ziehung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber) die Grundschule im Ellental (Bedarfsstelle 3) das Mittagessen aus der Mensa heraus erhalten.
Der Auftragnehmer muss in der Mensa die Mittagessen für die anderen Schulen zubereiten und verzehrfertig (Cook&Hold-System) an diese Bedarfsstellen ausliefern. Die Ausgabe der Essen und die Bewirtschaftung der Küchen in den beiden Schulmensen erfolgt weiterhin mit Personal der Stadt.
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2025 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Kindertageseinrichtungen
Ort: Bönnigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Kindertageseinrichtungen
Ort: Bönnigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Bewirtschaftung der Mensa am Gymnasium im Ellental und Belieferung der Gemeinschaftsschule im Sand (ab Januar 2022) und der Grundschule im Ellental (vorauss. ab 09/2024)
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland