Planungsleistung Erweiterung und Grundsanierung des Altbaus Grundschule Jülich-West Referenznummer der Bekanntmachung: 25/2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 194-505510)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.juelich.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung Erweiterung und Grundsanierung des Altbaus Grundschule Jülich-West

Referenznummer der Bekanntmachung: 25/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

1955 wurde der 2-geschossige heutige Altbau mit insgesamt 8 Unterrichtsräumen und einem Verwaltungsbereich in Massivbauweise mit Satteldach errichtet. Im Kellergeschoss standen 2

Werkräume und ein allgemeiner Bäderbereich zur Verfügung. Weiterhin wurde dem Schulgebäude 1955 ein Anbau mit überdachter Pausenhalle und einer Außentoilettenanlage angegliedert.

2003 und 2004 wurden im Kellergeschoss sukzessive 3 Unterrichtsräume geschaffen, um dem seinerzeit akuten Raummangel entgegenzuwirken.

Jedoch bestehen seitdem bei extremen Starkregenereignissen Probleme aufgrund von Überlastungen der Regenwassergrundleitungen und hohen Grundwasserständen. Dabei drückt das Wasser in die wannenartig ausgebildete, gepflasterte Außenfläche vor den

Kellerklassen und dringt über die Klassenaußentüren in die Klassenräume hinein. Hier ist im Zuge der Grundsanierung geplant, durch Modellierung des Außengeländes, eine Art großflächige Regenwasser-Auffangmulde herzustellen und dadurch das Wasser vom Gebäude wegzuleiten. Diese Änderung wirkt wie ein Rückhaltebecken und schützt das Gebäudeinnere bei extremen Wetterlagen.

Aufgrund des Gebäudealters, der Grundwasserstände und Bodenverhältnisse ist die Kellersituation bezüglich der Bauwerks-abdichtung zu untersuchen und zu beurteilen. Die horizontalen und vertikalen Bauwerksabdichtungen sind augenscheinlich intakt und

wirksam, entsprechen jedoch altersbedingt nicht mehr den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ein entsprechend zu erarbeitendes, auch wirtschaftlich darstellbares Konzept, mit dem Ziel die Kellerklassen weiterhin zu erhalten, ist Teil der Planungsleistung.

2006 setzte die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Schulgebäude-Altbaus um.

2007 erfolgte eine Erweiterung des Schulgebäudes um eine OGS-Nutzung zu ermöglichen. Dieser Baumaßnahme mussten Außen-toilettenanlage und Pausenhallenanbau weichen. Eine neue Toilettenanlage wurde in den Erweiterungsbau integriert.

2020 erhielt der OGS-Erweiterungsbau einen zusätzlichen Speiseraum.

2019 wurde der aktualisierte Schulentwicklungsplan für die Stadt Jülich und das daraus resultierende Raumoptimierungskonzept vorgestellt. Für die GGS-West bedeutet dies nun eine Gebäudeerweiterung

von 4 Unterrichtsräumen einschl. Nebenräumen.

Die Chronologie der Grundschule zeigt auf, dass die Schule sich seit 1955 ständig räumlich vergrößert hat. Jedoch ist bis heute keine umfassende Sanierung des Altbautrakts realisiert worden. Die

Energieeffizienz des Gebäudes entspricht weder dem heutigen Stand der Technik noch den Forderungen des aktuellen Gebäude-energiegesetzes. Beleuchtung, Beheizung, das gesamte wasserführende Rohrsystem sowie ein Großteil der Gebäudeverkabelung stammen noch aus dem Jahr 1955, ebenso Bodenbeläge und Türen. Raumakustische Maßnahmen in den Unterrichtsräumen und Fluren fehlen in Gänze. Ein annehmbares, zweckmäßiges Konzept bezüglich der Bauwerksabdichtung im Kellergeschoss (wie oben beschrieben) kann nur im Zusammenhang mit allen übrigen Planungsüberlegungen entwickelt werden.

Im Zuge der Vorentwurfsplanung ist ein Schadstoffkataster aufgestellt worden. Ein darin wesentlicher und auf Abwicklung und Kosten der Baumaßnahme Einfluss nehmender Punkt ist die Feststellung

von Asbestfasern in Wand- und Deckenputzflächen. Aus dem Beprobungsverlauf ergibt sich die Erkenntnis, dass Asbestfasern lediglich in partiell anzutreffenden Spachtelflächen vorhanden

sind. Eine schlüssige Erklärung hierfür sind Spachtelarbeiten, die üblicherweise im Zuge von Maler- und/oder Renovierungsarbeiten vor 1993 durchgeführt wurden, um z.B. Bohrlöcher zu verschließen oder Unebenheiten auszugleichen. (Das Schadstoffkataster enthält auch die Schadstoffanalyse für Turnhalle und ehemaligem Schwimmbad. Diese sind jedoch nicht Bestandteil der hier anzubietenden Planungsleistungen.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 194-505510

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Ergänzung Mindestanforderung
Anstatt:
muss es heißen:

Mindestanforderung:

1. Der Bewerber muss mindestens eine Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen, die Planung und Überwachung von Umbau und Erweiterung von Bildungseinrichtungen im laufenden Betrieb [Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 HOAI, Honorarzone III oder höher] zum Gegenstand hatte. (Fertigstellung, Abschluss Lph. 8 gem. HOAI, muss 2016 oder später erfolgt sein). Die Mindestanforderung kann auch durch zwei Projekte (1x Umbau im laufenden Betrieb, 1x Erweiterung im laufenden Betrieb) nachgewiesen werden.

2. Der Bewerber muss mindestens eine Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen, die Planung und Überwachung von Umbau und Erweiterung von Bildungseinrichtungen im laufenden Betrieb [Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 55 HOAI, Honorarzone III oder höher] zum Gegenstand hatte. (Fertigstellung, Abschluss Lph. 8 gem. HOAI, muss 2016 oder später erfolgt sein). Die Mindestanforderung kann auch durch zwei Projekte (1x Umbau im laufenden Betrieb, 1x Erweiterung im laufenden Betrieb) nachgewiesen werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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