Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung der Klinikapotheke
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-kreisspitalstiftung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung der Klinikapotheke
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Versorgungsvertrages gemäß § 14 Abs. 4 ApoG i.V.m. § 1a Abs. 1 ApBetrO zur externen Versorgung der Klinikstandorte der Kreisspitalstiftung Weißenhorn sowie des damit verbundenen Gesundheitszentrums in Illertissen insbesondere mit Arzneimitteln und Apothekenpflichtigen Medizinprodukten.
Weißenhorn
Günzburger Straße 41
89264 Weißenhorn
DEUTSCHLAND
Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn als kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts betreibt im Landkreis Neu-Ulm mit der Donauklinik Neu-Ulm und der Stiftungsklinik Weißenhorn 2 Akutkliniken der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 340 Betten sowie ein modernes Gesundheitszentrum in Illertissen mit 49 Betten für die Geriatrische Reha sowie stationäre Pflege. Daneben bestehen die MVZ Weißenhorn GbR und die MVZ Donau Iller Roth gGmbH mit insgesamt 8 Kassenarztsitzen.
Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn betreibt derzeit eine eigene Apotheke zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten. Zukünftig ist eine externe Versorgung der Apotheke für die beiden Klinikstandorte und das Gesundheitszentrums in Illertissen über einen Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG durch einen Kooperationspartner beabsichtigt. Dabei sind die aktuellen regulatorischen Anforderungen an die Versorgungssicherheit von Kliniken wie z.B. die Vorgaben der Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung („ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung") zu berücksichtigen. Die Umsetzung einer externen Versorgung der Apotheke für die beiden Klinikstandorte und das Gesundheitszentrum in Illertissen steht dabei unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit eines Outsourcings der Apothekenversorgung.
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Versorgungsvertrages gemäß § 14 Abs. 4 ApoG i.V.m. § 1a Abs. 1 ApBetrO zur Sicherstellung der externen Versorgung. Unter Berücksichtigung der geltenden regulatorischen Anforderungen beabsichtigt die Kreisspitalstiftung Weißenhorn den Vertragsschluss mit einem entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartners. Dabei ist für die Kreisspitalstiftung Weißenhorn die unterbrechungsfreie und vollumfängliche Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch den zukünftigen Auftragnehmer entscheidend.
Wesentliche Leistungen sind dabei insbesondere:
• Belieferung der Donauklinik Neu-Ulm, der Stiftungsklinik Weißenhorn und des Gesundheitszentrum in Illertissen mit Arzneimitteln i.S.d. § 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) sowie sonstigen apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit;
• Herstellung von Arzneimitteln nach Bedarf (insbesondere Defektur und Rezeptur);
• Logistik- und Controllingaufgaben sowie
• (persönliche) (Notfall-) Beratungsleistungen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag 2-mail um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung der Klinikapotheke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind keine Teilnahmeanträge von interessierten Unternehmen eingegangen. Mangels Beteiligung fand somit kein Wettbewerb statt und eine Fortsetzung des Vergabeverfahrens ist nicht möglich. Das Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]