Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung der Klinikapotheke
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-kreisspitalstiftung.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Versorgung der Klinikapotheke
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Versorgungsvertrages gemäß § 14 Abs. 4 ApoG i.V.m. § 1a Abs. 1 ApBetrO zur externen Versorgung der Klinikstandorte der Kreisspitalstiftung Weißenhorn sowie des damit verbundenen Gesundheitszentrums in Illertissen insbesondere mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten.
Weißenhorn
Günzburger Straße 41
89264 Weißenhorn
DEUTSCHLAND
Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn als kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts betreibt im Landkreis Neu-Ulm mit der Donauklinik Neu-Ulm und der Stiftungsklinik Weißenhorn 2 Akutkliniken der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 340 Betten sowie ein modernes Gesundheitszentrum in Illertissen mit 49 Betten für die Geriatrische Reha sowie stationäre Pflege. Daneben bestehen die MVZ Weißenhorn GbR und die MVZ Donau Iller Roth gGmbH mit insgesamt 8 Kassenarztsitzen.
Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn betreibt derzeit eine eigene Apotheke zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten. Zukünftig ist eine externe Versorgung der Apotheke für die beiden Klinikstandorte und das Gesundheitszentrum in Illertissen über einen Versorgungsvertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG durch einen Kooperationspartner beabsichtigt. Dabei sind die aktuellen regulatorischen Anforderungen an die Versorgungssicherheit von Kliniken wie z. B. die Vorgaben der Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung („ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung") zu berücksichtigen. Die Umsetzung einer externen Versorgung der Apotheke für die beiden Klinikstandorte und das Gesundheitszentrum in Illertissen steht dabei unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit eines Outsourcings der Apothekenversorgung.
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Versorgungsvertrages gemäß § 14 Abs. 4 ApoG i.V.m. § 1a Abs. 1 ApBetrO zur Sicherstellung der externen Versorgung. Unter Berücksichtigung der geltenden regulatorischen Anforderungen beabsichtigt die Kreisspitalstiftung Weißenhorn den Vertragsschluss mit einem entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartners. Dabei ist für die Kreisspitalstiftung Weißenhorn die unterbrechungsfreie und vollumfängliche Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch den zukünftigen Auftragnehmer entscheidend.
Wesentliche Leistungen sind dabei insbesondere:
— Belieferung der Donauklinik Neu-Ulm, der Stiftungsklinik Weißenhorn und des Gesundheitszentrums in Illertissen mit Arzneimitteln i.S.d. § 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) sowie sonstigen apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit;
— Herstellung von Arzneimitteln nach Bedarf (insbesondere Defektur und Rezeptur);
— Logistik- und Controllingaufgaben sowie
— (persönliche) (Notfall-) Beratungsleistungen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag 2-mal um jeweils weitere 12 Monate durch 1-seitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des Optionsrechts des Auftraggebers ergibt sich eine Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des 31.12.2026.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV drei und höchstens 5 geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird gemäß § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. — falls dies der Fall sein sollte —, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung:
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften — die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren — die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen:
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z. B. VK Bund, Beschl. v. 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von 2 hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag 2-mal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern in Textform unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(6) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
(7) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Erklärung des Versicherungsgebers) — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils EUR 10 000 000,00 für Personen- und Sachschäden und mindestens EUR [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung der Versicherungssumme betragen. Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweisen (Mindestanforderungen);
(2) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Erklärung des Versicherungsgebers oder Freistellungserklärung) – nicht älter als 12 Monate – einer gültigen Pharmahaftpflichtversicherung für Personen- und Vermögensschäden gemäß §§ 84 ff. des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer (§ 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG) bzw. eine Freistellungs- und Gewährleistungsverpflichtung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut (§ 94 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AMG). Die Mindestdeckungssumme muss gemäß §§ 94 Abs. 1 Satz 2, 88 Satz 1 AMG im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen mindestens bis zu einem Kapitalbetrag von EUR 600 000,00 oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich EUR 36 000,00 und im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel unbeschadet der vorgenannten Deckungssummen bis zu einem Kapitalbetrag von EUR 120 000 000,00 oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich EUR 7 200 000,00 betragen. Der Bewerber erklärt, dass die Versicherung für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweist (Mindestanforderung);
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); sowie
(4) Erklärung zum Umsatz in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. mit externen Versorgungsleistungen für ein Krankenhaus bzw. Klinikum mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie sonstigen Leistungen z. B. Herstellung von Arzneimitteln, Erbringung von Logistik- und Controlling-Aufgaben und Erbringung von (persönlichen) (Notfall-) Beratungsleistungen) aufgrund eines Versorgungsvertrages gemäß § 14 Abs. 4 ApoG die in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß §§ 14 Abs. 4 Satz 1, 1 Abs. 1 ApoG durch Vorlage der Kopie der Betriebserlaubnisurkunde (Mindestanforderung);
(2) Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems gemäß § 2a ApBetrO durch Vorlage der Kopie der Zertifizierungsurkunde (Mindestanforderung);
(3) Nachweis der Gewährleistung einer unverzüglichen und bedarfsgerechten akut medizinischen Versorgung gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG und einer unverzüglichen persönlichen und bedarfsgerechten Notfallberatung gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 ApoG. Zum Nachweis der Gewährleistung der Notfallbereitstellung von Arzneimitteln und der Notfallberatung hat der Bewerber nachfolgend Angaben zu Entfernungen in Kilometern und Rüst- und Fahrzeiten in Minuten bezüglich der drei Kliniken des Auftraggebers zu machen:
(a) Standort der Lieferapotheke bzw. der Niederlassung, von der die Lieferung der Arzneimittel erfolgt;
(b) Entfernung in Kilometern von dem oben angegebenen Standort jeweils bis:
— (aa) zur Stiftungsklinik Weißenhorn, Günzburger Straße 41 in 89264 Weißenhorn,
— (bb) zur Donauklinik Neu-Ulm, Krankenhausstraße 11 in 89231 Neu-Ulm und
— (cc) zum Gesundheitszentrum in Illertissen, Krankenhausstraße 7 in 89257 Illertissen;
(c) Genaue Fahrtzeit in Minuten von dem oben angegebenen Standort jeweils bis
— (aa) zur Stiftungsklinik Weißenhorn, Günzburger Straße 41 in 89264 Weißenhorn,
— (bb) zur Donauklinik Neu-Ulm, Krankenhausstraße 11 in 89231 Neu-Ulm und
— (cc) zum Gesundheitszentrum in Illertissen, Krankenhausstraße 7 in 89257 Illertissen;
Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Situation jeweils um 10.00 Uhr und 16.00 Uhr an einem Dienstag und einem Freitag sowie
(d) Genaue Rüstzeit in Minuten, d. h. die Zeit zwischen Annahme der Notfallbestellung und Abfahrt von dem oben angegebenen Standort.
(4) Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Auftraggeber in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ja/nein, Kurzbeschreibung des Projekts. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis einschließlich 30. Juni 2021 erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Folgende Anforderungen müssen mit den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(a) Externe Versorgung eines Krankenhauses bzw. eines Klinikums mit Arzneimitteln, sonstigen apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren;
(b) Herstellung von Arzneimitteln;
(c) Erbringung von Logistik- und Controllingaufgaben sowie
(d) Erbringung von (persönlichen) (Notfall-) Beratungsleistungen.
(5) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation als Apotheker durch Vorlage der Berufszulassung (Approbation), Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Dabei muss der Projektleiter über mindestens 8 Jahre und der stellvertretende Projektleiter über mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderungen). Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten ist für die Personen jeweils als Anhang beizufügen;
(6) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2018, 2019 und 2020) unterteilt nach Gesellschafter/Inhaber bzw. Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß §§ 14 Abs. 4 Satz 1, 1 Abs. 2 ApoG sowie sonstige Mitarbeiter; sowie
(7) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen sowie der geltenden regulatorischen Vorgaben im Apothekenbereich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink auf der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar.
Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die vertraulich und daher besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) in Textform i.S.d. § 126b BGB zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die vertraulichen Anteile der Vergabeunterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform i.S.d. § 126b BGB auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft in Textform i.S.d. § 126b BGB einreichen.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]