Landeshauptstadt Stuttgart - Neubau des Bildungshauses NeckarPark - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/4564
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Stuttgart - Neubau des Bildungshauses NeckarPark - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen
Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt entsteht das neue Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark. Dort sollen zukünftig mehr als 2.000 Menschen leben, wohnen und arbeiten. Eng mit der städtebaulichen Entwicklung des Areals verknüpft werden die Bildungs- und Betreuungsangebote im neuen NeckarPark. Als Modellvorhaben "Bildung als Standortfaktor" soll der NeckarPark zeigen, wie sich Stadtentwicklung mit der Entwicklung eines hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebots verbinden lässt.
Stuttgart
Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt entsteht das neue Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark. Dort sollen zukünftig mehr als 2.000 Menschen leben, wohnen und arbeiten. Eng mit der städtebaulichen Entwicklung des Areals verknüpft werden die Bildungs- und Betreuungsangebote im neuen NeckarPark. Als Modellvorhaben "Bildung als Standortfaktor" soll der NeckarPark zeigen, wie sich Stadtentwicklung mit der Entwicklung eines hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebots verbinden lässt.
Mit den unterschiedlichen Zielgruppen aus dem Bestandsgebiet Veielbrunnen und aus der Neubebauung des NeckarParks soll das Bildungszentrum eine große Integrationsleistung erbringen. Von daher stellt das pädagogische Rahmenkonzept die Integration, individuelle Förderung sowie gemeinsames Lernen und die Öffnung zum Stadtteil in den Mittelpunkt. Dabei sieht das pädagogische Konzept des Bildungshauses eine enge Verzahnung der Grundschulklassen mit den Vorschulkindern aus der KiTa in sog. Lernhäusern vor. Das "Pädagogische Konzept für das Bildungshaus NeckarPark" wird als pädagogische Basis die Anforderungen und Vorgaben an die Architektur und bauliche Umsetzung des zu errichtenden Bildungshauses darstellen.
Das "Bildungshaus NeckarPark" soll dabei den Kern des neuen Bildungsstandorts darstellen. Es ist daher beabsichtigt, dass das "Bildungshaus NeckarPark" eine vierzügige Ganztagesgrundschule, eine Zweifeld-Sporthalle, eine Kindertagesstätte mit sieben Kindergruppen sowie Räumlichkeiten für die Volkhochschule Stuttgart aufweisen soll. Insgesamt wird die zu errichtende Programmfläche rund 7.550 m² betragen. Nach aktuellem Stand soll die Baufertigstellung Ende März 2025 erfolgen.
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat beschlossen, die Realisierung des Projekts im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb unter Durchführung des sog. "Zwei-Umschlags-Verfahrens" zu vergeben. Gegenstand des europaweiten Ausschreibungsverfahrens war die schlüsselfertige Erstellung des Bildungshaus NeckarPark einschließlich aller hierzu erforderlichen Planungsleistungen zu einem Globalpauschalfestpreis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR518
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de