Auftrag über die Erweiterung des Monitoring-Systems InterDB zur Verwaltung und Kontrolle des Programms Interreg VI
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.euregio.org/?lang=2
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag über die Erweiterung des Monitoring-Systems InterDB zur Verwaltung und Kontrolle des Programms Interreg VI
Zur Realisierung des Interreg-V-Programms Deutschland-Niederlande (Förderzeitraum 2014-2020) hat die Euregio Rhein-Waal im Jahre 2014 nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens das InterDB Monitoring-System des Anbieters R. G. IT b.v. beschafft. Die aktuelle Programmperiode, Interreg V, steht kurz vor dem Ende. Die nächste Programmperiode Interreg VI beginnt währenddessen im Jahr 2021 und wird eine Laufzeit bis ins Jahr 2027 haben. Da das bestehende System von etwa 400 Anwendern genutzt wird, von denen 30 fast täglich mit dem System arbeiten, und die Programmpartner, -behörden und -mitarbeiter mit dem bestehenden System sehr zufrieden sind, haben sich die Interreg Partner dazu entschieden, das bestehende System zu erweitern bzw. an die neue Programmperiode des Interreg-Programms anzupassen und kein neues System zu beschaffen.
Die Euregio Rhein-Waal hat bestimmte Aufgaben im Rahmen des Förderprogramms Interreg, das die Europäische Union zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationen ins Leben gerufen hat, von den weiteren Partnern übertragen bekommen. Mit dem Programm werden Kooperationsprojekte entlang den europäischen Grenzen finanziell unterstützt. Was mit den Fördermitteln in der deutsch-niederländischen Grenzregion erreicht werden soll, wird im Kooperationsprogramm „Interreg Deutschland-Nederland“ beschrieben.
Zur Realisierung des Interreg-V-Programms Deutschland-Niederlande (Förderzeitraum 2014-2020) hat die Euregio Rhein-Waal im Jahre 2014 nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens das InterDB Monitoring-System des Anbieters R. G. IT b.v. beschafft. Bei dem InterDB System handelt es sich um ein System für die Verwaltung und Kontrolle der Strukturfondsprogramme der Europäischen Union (einschließlich Interreg). Die Komplexität der Beteiligung von verschiedenen Akteuren und von internationalen Regeln wird durch das System in eine benutzerfreundliche Anwendung verwandelt, in dem jeder Partner seine Aufgaben und Workflow-Schritte auf seinem eigenen Computer zu Hause oder im Büro verwaltet. Der Auftragnehmer R. G. IT b.v. hat der Euregio Rhein-Waal nur eine begrenzte Softwarelizenz mit inhaltlich eingeschränkten Bearbeitungsrechten überlassen. So werden ihr nur im Falle einer Insolvenz oder eines anderen Ausfalls der Quellcode und die Rechte am InterDB-System übertragen – und auch nur dann, wenn eine Übertragung auf ein anderes Unternehmen fehlschlägt. Da die R. G. IT b.v. nicht insolvent geworden noch in sonstiger Weise ausgefallen ist, darf die Euregio Rhein-Waal das System also nicht für den eigenen Gebrauch weiterentwickeln. Die Offenlegung des Systems, der Verkauf oder die Freigabe an andere ist ohne Genehmigung von R. G. IT b.v. nicht gestattet.
Die aktuelle Programmperiode, Interreg V, steht kurz vor dem Ende. Die nächste Programmperiode Interreg VI beginnt währenddessen im Jahr 2021 und wird eine Laufzeit bis ins Jahr 2027 haben. Da das bestehende System von etwa 400 Anwendern genutzt wird, von denen 30 fast täglich mit dem System arbeiten, und die Programmpartner, -behörden und -mitarbeiter mit dem bestehenden System sehr zufrieden sind, haben sich die Interreg Partner dazu entschieden, das bestehende System zu erweitern bzw. an die neue Programmperiode des Interreg-Programms anzupassen und kein neues System zu beschaffen.
Der Auftrag beinhaltet Anpassung des Systems an die neuen Anforderungen des Interreg-Programms gemäß der Leistungsbeschreibung der Euregio Rhein-Waal einschließlich der Lizenzen, Wartung und Service sowie Hosting. Gemäß der Leistungsbeschreibung wird das System mindestens bis zum 31.12.2029 in Betrieb sein, mit einer Option zur Verlängerung des Servicevertrags.
Interreg Deutschland-Nederland
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es besteht eine rechtliche Ausschließlichkeit der R. G. IT b.v. Bei den Ausschließlichkeitsrechten handelt es sich um Rechte, die exklusiv einer Person ein (positives) Nutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht zuweisen. Sie können vor allem aus Eigentumsrechten, Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten wie Patenten oder Marken resultieren. Die Verwertungsrechte für Software sind in Deutschland im Urheberrecht (§ 69c UrhG) geregelt. Sie sollen die wirtschaftliche Position des Urhebers sichern und verhindern, dass Dritte das Werk unberechtigt nutzen und verwerten. Der Urheber erhält somit die ausschließlichen wirtschaftlichen Verwertungsrechte an der Software. Nach § 69c Nr. 2 UrhG hat der Urheber unter anderem das ausschließliche Recht zur Übersetzung, Veränderung oder Bearbeitung seines Werks in jedweder Form. Unter Bearbeitungen und sonstige Umarbeitungen fallen insbesondere auch die Erweiterungen des Quellcodes oder Objektcodes sowie neue Programmstände (Updates und Upgrades sowie sonstige Aktualisierungen). Der Urheber kann aber auch Dritten Nutzungsrechte an einer Software einräumen. Der Dritte darf die Software dann in der Weise nutzen, der in der vertraglichen Vereinbarung festgelegt ist. Laut der Leistungsbeschreibung im EU-weiten Vergabeverfahren musste der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Lizenz (ab der Übergabe des Systems bis mindestens zum 31.12.2022) für die vollständige Nutzung des Monitoringsystems erteilen. Die ausschließlichen Nutzungsrechte des Programms verbleiben im Übrigen aber beim Auftragnehmer. Nur im Falle einer Insolvenz oder eines anderen Ausfalls werden ihr die weiteren Rechte am InterDB-System übertragen – und auch nur dann, wenn eine Übertragung auf ein anderes Unternehmen fehlschlägt. Da die R. G. IT b.v. nicht insolvent geworden noch in sonstiger Weise ausgefallen ist, darf die Euregio Rhein-Waal das System also nicht für den eigenen Gebrauch weiterentwickeln. Die Offenlegung des Systems, der Verkauf oder die Freigabe an andere ist zudem ohne Genehmigung von R. G. IT b.v. nicht gestattet. Das Bearbeitungsrecht gemäß § 69c Nr. 2 UrhG ist demnach nicht auf die Euregio Rhein-Waal übertragen worden ist, sodass auf ein Vergabeverfahren verzichtet werden kann, weil nur die R. G. IT b.v. für die Erweiterung und Anpassung der Software in Betracht kommt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bennekom
NUTS-Code: NL22 Gelderland
Postleitzahl: 6721 S
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.