Mittagsverpflegung für Kitas und Gemeinschaftsschule der Gemeinde Ehningen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000475
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ehningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für Kitas und Gemeinschaftsschule der Gemeinde Ehningen
Rahmenverträge über die Lieferung von Mittagsverpflegung inkl. Bereitstellung von Regeneriergeräten sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Abrechnungssystems sowie Übernahme der Abrechnung (2 Lose) sowie optional Übernahme zusätzlicher Dienstleistungen (betrifft Los 2) mit Leistungsbeginn zum 1.9.2021 (Los 1) bzw. zum 13.9.2021 (Los 2).
Kindertageseinrichtungen
Lieferung von Mittagsverpflegung (Temperaturentkoppelte Systeme) inkl. Bereitstellung von Regeneriergeräten sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Abrechnungssystems inkl. Übernahme von Abrechnungsdienstleistungen für 8 Kindertagesstätten der Gemeinde Ehningen:
— Kita Bühlallee, Bühlallee 9, 71139 Ehningen,
— Kita Brechgasse, Brechgasse 3, 71139 Ehningen,
— Kita Herrenberger Straße, Herrenbergerstraße 21, 71139 Ehningen,
— KH Herrenbergerstraße, Herrenbergerstraße 21/1, 71139 Ehningen,
— Kita Königstraße, Königstraße 29/5, 71139 Ehningen,
— KH Königstraße, Königstraße 30, 71139 Ehningen,
— Kita Moltkestraße, Moltkestraße 26, 71139 Ehningen,
— KH Moltkestraße, Moltkestraße 26/1, 71139 Ehningen.
Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande und endet am 31.8.2023.
Sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht schriftlich spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten.
Leistungsbeginn ist der 1.9.2021.
Mensa Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule
Lieferung von Mittagsverpflegung (Temperaturentkoppelte Systeme) sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Abrechnungssystems inkl. Übernahme von Abrechnungsdienstleistungen und optional (für Bieter) Übernahme weiterer Dienstleistungen im Rahmen der Bewirtschaftung der Mensa:
— Friedrich Kammerer Gemeinschaftsschule, Schlossstraße 35, 71139 Ehningen.
Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande und endet am 31.8.2023.
Sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht schriftlich spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten.
Leistungsbeginn ist der 13.9.2021.
Die Bieter haben in Los 2 die Möglichkeit neben der Grundposition eine optionale Position (Übernahme weiterer Dienstleistungen in der Mensa vor Ort) anzubieten. Die optionale Position muss nicht zwingend angeboten werden.
Nach Öffnung und formaler Wertung der Angebote legt die Vergabestelle fest, ob die Angebote nach der Grundposition (Lieferung Speisen inkl. Bereitstellung Bestell- und Abrechnungssystem sowie Übernahme der Dienstleistungen zum Bestell- und Abrechnungssystem) oder inkl. der optionalen Position (Übernahme weiterer Dienstleistungen in der Mensa vor Ort) gewertet werden.
Die Wertung inkl. der optionalen Position kommt nur dann in Betracht, wenn mindestens 1 Angebot inkl. der optionalen Position vorliegt. Das heißt, dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen entweder die Angebote ohne optionale Position untereinander bewertet und im Anschluss bezuschlagt werden oder nur die Angebote inkl. der optionalen Position.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kindertageseinrichtungen
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mensa Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland