Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erftstadt Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-16/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 086-222715)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erftstadt
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt hat die Verwaltung beauftragt, zur Deckung des weiteren Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung den Ausbau von Kindertagesplätzen weiter fortzuführen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist beauftragt, entsprechend der jugendhilfeplanerischen Empfehlung insgesamt 200 neue Kita-Plätze in unterversorgten Stadtteilen in Erftstadt zu schaffen.
Zu diesem Zweck sollen bis zu 3 freie Träger gefunden werden, welche auf freien Flächen Kindertageseinrichtungen planen und errichten bzw. umbauen sowie anschließend die Trägerschaft übernehmen. In den folgenden Stadtteilen sollen bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen entstehen und Trägerschaften vergeben werden:
— Bliesheim, 4 Gruppen (Los 1);
— Erp, 3 Gruppen (Los 2);
— Gymnich, 5 Gruppen (Los 3).
Der Auftrag wird in 3 Gebietslose nach den o. g. Stadtteilen unterteilt. Es besteht die Möglichkeit einen Teilnahmeantrag für die Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung für bis zu 3 Lose abzugeben.
Die Kindertageseinrichtung kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer Immobilie realisiert werden, soweit die Anforderungen an die bedarfsgerechte Kindertageseinrichtung für das jeweilige Los erfüllt werden.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen können, dass sie im Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses über ein geeignetes Grundstück für das jeweilige Los verfügen, auf dem eine bedarfsgerechte Kindertageseinrichtung untergebracht werden kann. Dabei kann der Bewerber maximal 3 Grundstücke je Los anbieten. Bewerber, die nicht nachweisen können, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen können, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Damit die Bewerber nicht frühzeitig Ressourcen binden müssen, wird ihnen allerdings gestattet, das im Teilnahmewettbewerb benannte Grundstück im Laufe des Verfahrens durch ein anderes, geeignetes Grundstück zu ersetzen. Die Stadt Erftstadt verfügt selbst über keine geeigneten Grundstücke.
Für weitere Einzelheiten wird auf das Projektexpose in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Verwaltung des Jugendamtes ist beauftragt, entsprechend der jugendhilfeplanerischen Empfehlung insgesamt 200 neue Kita-Plätze in unterversorgten Stadttei-len in Erftstadt zu schaffen.
Zu diesem Zweck sollen bis zu 3 freie Träger gefunden werden, welche auf freien Flächen Kindertageseinrichtungen planen und errichten bzw. umbauen so-wie anschließend die Trägerschaft übernehmen. In den folgenden Stadtteilen sol-len bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen entstehen und Trägerschaften ver-geben werden:
— Bliesheim, 4 Gruppen (Los 1),
— Erp, 3 Gruppen (Los 2),
— Gymnich, 5 Gruppen (Los 3),
Der Auftrag wird in 3 Gebietslose nach den o.g. Stadtteilen unterteilt. Es besteht die Möglichkeit einen Teilnahmeantrag für die Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung für bis zu 3 Lose ab-zugeben.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt hat die Verwaltung beauftragt, zur Deckung des weiteren Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung den Ausbau von Kindertagesplätzen weiter fortzuführen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist beauftragt, entsprechend der jugendhilfeplanerischen Empfehlung insgesamt 200 neue Kita-Plätze in unterversorgten Stadtteilen in Erftstadt zu schaffen.
Zu diesem Zweck sollen bis zu 3 freie Träger gefunden werden, welche auf freien Flächen Kindertageseinrichtungen planen und errichten bzw. umbauen sowie anschließend die Trägerschaft übernehmen. In den folgenden Stadtteilen sollen bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen entstehen und Trägerschaften vergeben werden:
— Bliesheim, 4 Gruppen (Los 1);
— Erp, 3 Gruppen (Los 2);
— Gymnich, 5 Gruppen (Los 3).
Der Auftrag wird in 3 Gebietslose nach den o. g. Stadtteilen unterteilt. Es besteht die Möglichkeit einen Teilnahmeantrag für die Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung für bis zu 3 Lose abzugeben.
Die Kindertageseinrichtung kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer Immobilie realisiert werden, soweit die Anforderungen an die bedarfsgerechte Kindertageseinrichtung für das jeweilige Los erfüllt werden.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen können, dass sie im Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses über ein geeignetes Grundstück für das jeweilige Los verfügen, auf dem eine bedarfsgerechte Kindertageseinrichtung untergebracht werden kann. Dabei kann der Bewerber maximal 3 Grundstücke je Los anbieten. Bewerber, die nicht nachweisen können, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen können, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Damit die Bewerber nicht frühzeitig Ressourcen binden müssen, wird ihnen allerdings gestattet, das im Teilnahmewettbewerb benannte Grundstück im Laufe des Verfahrens durch ein anderes, geeignetes Grundstück zu ersetzen. Die Stadt Erftstadt verfügt selbst über keine geeigneten Grundstücke.
Für weitere Einzelheiten wird auf das Projektexpose in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den in den letzten 10 Jahren (seit 01/2011) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Betrieb einer Kindertageseinrichtung) mit Angabe des Leistungszeitraums, Gruppenanzahl und -größe und Mitarbeiteranzahl;
2. Angabe der in den letzten 3 Kalenderjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festangestellten Beschäftigten
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu1: Der Bewerber muss über mindestens 2 Referenzen seit 01/2011 verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
a) Betrieb einer Kindertageseinrichtung,
b) für einer Vertragslaufzeit von mind. 6 Jahren, wobei mind. 4 Jahre bereits erbracht sein müssen,
c) mit mind. 3 Gruppen.
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Bedingung für die Ausführung des Auftrags ist die Verfügbarkeit über ein geeignetes Grundstück für das jeweilige Los, auf dem eine bedarfsgerechte Kindertageseinrichtung untergebracht werden kann.