Planung und Bau eines Parkierungsbauwerks am Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-103-21-I647104-ARC-999-024
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bau eines Parkierungsbauwerks am Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg
Generalübernehmer Neubau Parkierungsbauwerk am Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg.
88212 Ravensburg
Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens ist die schlüsselfertige Errichtung inklusive der Planung eines Parkierungsbauwerks mit mind. 870 Stellplätzen für den Eigenbetrieb IKP des Landkreises Ravensburg
Am Standort des St. Elisabethen-Klinikums in Ravensburg. Das Klinikum wird auch der hauptsächliche Nutzer des Bauwerks sein.
Das Parkierungsbauwerk ist ein Baustein in der Neugestaltung der Grün- und Außenanlagen des Klinikums, welche durch einen Generalplaner erstellt werden. Circa 130 weitere Stellplätze sind im Außenbereich vorgesehen. Diese liegen aber nicht im Leistungsbereich des Bieters. Eine gute und attraktive Anbindung des
Parkierungsbauwerkes an das Krankenhaus und eine gestalterische Eingliederung des Baukörpers in die Umgebungsstruktur sind bei der Planung zu beachten. Das Umfeld des Neubaus ist insbesondere geprägt durch die Klinik selbst und deren parkartige Freianlagen, einen direkt benachbarten Laborneubau sowie ein
Angrenzendes, gehobenes Wohngebiet.
Um frühzeitig Kosten- und Terminsicherheit hinsichtlich des Parkierungsbauwerkes zu erlangen, möchte der Eigenbetrieb IKP den Neubau als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Generalunternehmer zur schlüsselfertigen Realisierung vergeben.
Die Ausschreibung richtet sich nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts der VOB/A in der Fassung vom 31.1.2019, BAnz. v. 19.02.2019, S. 1.
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG wird fehlende Angaben und Unterlagen nach § 16 a EU VOB/A nachfordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit
(Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 6d EU Abs. 1 VOB/A. In Bezug auf die Kriterien für
Die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3. der Bekanntmachung und der weiteren in der Bewertungsmatrix
Genannten Gesichtspunkte. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Angaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine
Noch größere Erfahrung und Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst
Vergleichbar sind. Dabei werden nur solche Referenzen betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Auswahlmatrix verwiesen, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird anhand der Wertungsmatrix eine Rangfolge gebildet und die 5 Erstplatzierten in dieser Rangliste werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Führt eine Punktgleichheit der Bewerber dazu, dass mehr als 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, werden mehr als 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, und zwar neben
Den auf Platz 1-4 der Rangliste auch alle Unternehmen, die mit gleicher Punktzahl auf Platz 5 liegen. Bei Punktgleichheit zwischen Unternehmen, die auf den Plätzen 1-4 liegen, gilt Entsprechendes, das auf Platz 6 liegende Unternehmen wird dann aber nicht mehr zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Angebote mit einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR zzgl. USt sind nicht zuschlagsfähig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Eintragung die Handwerksrolle
— Soweit nach dem Recht des Staates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, erforderlich.
Handelsregisterauszug, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate
— für einen verantwortlichen Mitarbeiter des Bewerbers/Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist eine Bauvorlageberechtigung nach § 43 Landesbauordnung Baden-Württemberg nachzuweisen.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können unter der in Ziff. I.3. genannten Internetadresse heruntergeladen werden. In den Formularen werden die nachfolgend unter Ziff. III.1.2 bis III.1.3 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung bzw. die nach Ziff. II.2.9 maßgeblichen Kriterien der Bewerberauswahl eingetragen.
Gefordert werden die folgenden Erklärungen:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Firmenprofil mit Angaben zu Gründungsdatum, Gesellschaftsform, Anteilseigner.
Mindestumsatz im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 10 Mio EUR netto. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Präqualifizierte Unternehmen weisen den Umsatz durch Verweis auf das Präqualifikationsverzeichnis nach. Bei nicht Präqualifizierten Unternehmen ist der Umsatz durch Eigenerklärung nachzuweisen und auf Aufforderung des AG durch Vorlage von Jahresabschlüssen oder einer Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden 3 Mio EUR und Sach- und Vermögensschäden 3 Mio EUR pro Versicherungsfall. Als anderer geeigneter Nachweis wird eine Eigenerklärung zugelassen, dass eine solche Versicherung besteht oder für den Auftragsfall abgeschlossen wird. Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, sofern sie ein federführendes, bevollmächtigtes Mitglied benennen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haftet.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und Finanziellen Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, müssen jene Unternehmen erklären, im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
— Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Anzahl der Technischen Mitarbeiter einschl. Büroinhaber und Mitarbeiter (Ingenieure) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe von in den letzten 5 Jahren durchgeführten Aufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Bauaufträge in Form einer Liste.
Mindestanforderung für die Beteiligung am Verfahren ist die Vorlage mindestens einer Referenz der nachfolgend benannten Referenzklassen, die die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt.
Referenzklasse 1:
1. Angabe eines Referenzprojektes über schlüsselfertige Bauleistungen einer Parkierungsanlage in Systembauweise,
2. Größe: > 300 Stellplätze,
3. Fertigstellung (Abnahme) frühestens am 1.1.2015, spätestens 17.6.2021.
Referenzklasse 2:
1. Angabe eines Referenzprojektes über schlüsselfertige Bauleistungen betreffend die Errichtung einer Parkierungsanlage,
2. Fertigstellung (Abnahme) frühestens am 1.1.2015, spätestens 17.6.2021,
3. architektonisch ansprechende und hochwertige „Fassade“ (z. B. Begrünung, Metall-Lamellenbauweise, Lochblech, Streckmetall, Material- und Farbkonzept)
Unter den in den Referenzklassen 1 und 2 genannten Referenzen muss mindestens ein Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein (Bund, Länder, Gemeinden, Landkreise oder deren Sondervermögen (Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts) oder juristische Personen des Privatrechts, an denen die vorstehend genannten öffentlichen Auftraggeber die Mehrheit der Anteile halten ein Referenzprojekt kann, sofern es die einschlägigen Mindestanforderungen erfüllt, doppelt in der Referenzklasse 1 und 2 genannt werden.
Für einen verantwortlichen Mitarbeiter des Bewerbers/Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist eine Bauvorlageberechtigung nach § 43 Landesbauordnung Baden-Württemberg nachzuweisen.
Angebote mit einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR zzgl. USt sind nicht zuschlagsfähig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVD864
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein wegen der Zurückweisung einer Rüge eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.