Wissenschaftlich fundierte Evaluation der BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums Referenznummer der Bekanntmachung: 12-E-2103_KEI_für_BMU

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.z-u-g.org
Adresse des Beschafferprofils: https://www.z-u-g.org/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=389087
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=389087
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wissenschaftlich fundierte Evaluation der BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums

Referenznummer der Bekanntmachung: 12-E-2103_KEI_für_BMU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH betreibt im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Das KEI betreut unter anderem das BMU-Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“. Das Förderprogramm soll energieintensive Industrien dabei unterstützen, prozessbedingte Treibhausgasemissionen weitgehend und dauerhaft zu reduzieren und so zur Treibhausgasneutralität der Industrie bis 2050 beitragen. Ziel des Förderprogramms ist eine Minderungswirkung von bis zu 2,5 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent im Jahr 2030.

Die beihilferechtliche Grundlage des Förderprogramms ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission. Im Rahmen der AGVO muss die Förderrichtlinie anhand eines mit der EU Abgestimmten Evaluierungsplans evaluiert werden.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung einer wissenschaftlichen Evaluation des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ bis 2030 anhand eines quasi-experimentellen Designs sowie die Durchführung einer ersten Zwischenevaluierung des Förderprogramms bis 2023 auf Basis des von der EU genehmigten Evaluierungsplans.

Das umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

1. Entwicklung eines Forschungsdesigns zur wissenschaftlichen Evaluation der Wirkung des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie bis 2030“ unter Berücksichtigung der Vorgaben des Evaluierungsplans:

— Entwicklung eines quasi-experimentellen Modells für die Wirkungsevaluation 2030,

— Entwicklung eines Konzepts zur Bildung von Vergleichsgruppen anhand einer methodisch soliden Selektionsstrategie,

— Operationalisierung aller relevanten Variablen des Modells,

— Identifikation geeigneter Datensätze bzw. Erhebungsmethoden zur Messung der Variablen als Paneldaten (2020-2030) bei Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe

2. Anpassung des o.g. Evaluationsdesigns zur Durchführung der Zwischenevaluierung 2023,

3. Durchführung einer ersten Datenerhebung für Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe bis 2022 und Aufbau eines Datensatzes (Evaluationsfragen 1,2,4,6, siehe 2.1),

4. Erstellung des Evaluationsberichts für die Zwischenevaluierung 2023.

Im Rahmen des Auftrags sind folgende Produkte zu erstellen:

— Inception Report,

— Methodikbericht bis 15.12.2021,

— Evaluationsbericht bis 1.6.2023,

— Datensatz von erster Datenerhebung bis 30.3.2023.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411000 Allgemeine Managementberatung
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH betreibt im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Das KEI betreut unter anderem das BMU-Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“. Das Förderprogramm soll energieintensive Industrien dabei unterstützen, prozessbedingte Treibhausgasemissionen weitgehend und dauerhaft zu reduzieren und so zur Treibhausgasneutralität der Industrie bis 2050 beitragen. Ziel des Förderprogramms ist eine Minderungswirkung von bis zu 2,5 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent im Jahr 2030.

Die beihilferechtliche Grundlage des Förderprogramms ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission. Im Rahmen der AGVO muss die Förderrichtlinie anhand eines mit der EU Abgestimmten Evaluierungsplans evaluiert werden.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung einer wissenschaftlichen Evaluation des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ bis 2030 anhand eines quasi-experimentellen Designs sowie die Durchführung einer ersten Zwischenevaluierung des Förderprogramms bis 2023 auf Basis des von der EU genehmigten Evaluierungsplans.

Das umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

1. Entwicklung eines Forschungsdesigns zur wissenschaftlichen Evaluation der Wirkung des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie bis 2030“ unter Berücksichtigung der Vorgaben des Evaluierungsplans:

— Entwicklung eines quasi-experimentellen Modells für die Wirkungsevaluation 2030,

— Entwicklung eines Konzepts zur Bildung von Vergleichsgruppen anhand einer methodisch soliden Selektionsstrategie,

— Operationalisierung aller relevanten Variablen des Modells,

— Identifikation geeigneter Datensätze bzw. Erhebungsmethoden zur Messung der Variablen als Paneldaten (2020-2030) bei Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe

2. Anpassung des o. g. Evaluationsdesigns zur Durchführung der Zwischenevaluierung 2023

3. Durchführung einer ersten Datenerhebung für Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe bis 2022 und Aufbau eines Datensatzes (Evaluationsfragen 1,2,4,6, siehe 2.1)

4. Erstellung des Evaluationsberichts für die Zwischenevaluierung 2023

Das Evaluationsdesign 2030 soll Antwort auf folgende vorläufigen Evaluationsfragen geben.

Evaluationsfragen zur direkten Wirkung der Förderrichtlinie:

1. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass in geförderten Unternehmen der energieintensiven Industrie Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Klimaschutztechnologien im industriellen Maßstab getätigt und emissionsarme bzw. -freie Produktionskapazitäten aufgebaut wurden, die in nicht-geförderten Unternehmen nicht oder nicht in dem Umfang aufgebaut wurden?

2. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass in geförderten Unternehmen der energieintensiven Industrie innovative Klimaschutztechnologien in größerem Umfang als in nicht-geförderten Unternehmen erforscht, entwickelt bzw. erprobt wurden?

3. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass geförderte Unternehmen der energieintensiven Industrie durch die Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten ihre spezifischen Treibhausgasemissionen (relativ zur von der Beihilfe betroffenen Produktionsmenge) im Vergleich zum Zeitpunkt unmittelbar vor Gewährung der Beihilfe stärker reduziert haben als nicht-geförderte Unternehmen?

Evaluationsfragen zur indirekten Wirkung der Förderrichtlinie:

6. Hat die Beihilfe dazu beigetragen, dass die geförderten Technologien in weiteren Unternehmen, Branchen und Regionen eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden könnten (Spill-Over-Effekt)?

Die folgenden Fragen 5, 7-11 sollen im Evaluationsdesign 2030 berücksichtigt werden, sollen aber vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission nicht im Zwischenbericht adressiert werden. Das heißt, eine Datenerhebung wäre hier nicht notwendig. Es wird jedoch gebeten, im Angebot die Kosten für eine Bearbeitung dieser optionalen Evaluationsfragen im Zwischenbericht als gesonderte Option auszuweisen, sollte die Europäische Kommission dies nachträglich empfehlen.

5. Hat die Beihilfe zu einer Veränderung der Wettbewerbsposition der geförderten Unternehmen im Vergleich zu nicht-geförderten Unternehmen geführt?

7. Hat die Beihilfe zu einer Veränderung der Angebots- und Nachfragestrukturen hin zu treibhausgasarmen bzw. freien Produkten geführt?

8. Hat die Beihilfe die Tendenzen zu einer Standortverlagerung verändert? (Carbon Leakage)

9. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass andernfalls eingetretene private Investitionen in den von der Beihilfe betroffenen Sektoren ausgeblieben sind (Crowding-Out)?

10. Wurden Hemmnisfaktoren dieses Beihilfeinstruments identifiziert, die andere Instrumente nicht hätten, um die Erforschung, Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen in der energieintensiven Industrie anzureizen?

11. Hätten die entsprechenden Dekarbonisierungsmaßnahmen auch mit einer geringeren Mittelausstattung bzw. geringeren Beihilfeintensitäten angereizt werden können?

Des Weiteren sind deskriptive Daten zum Stand des Implementierung des Förderprogramms für die Zwischenevaluation zu erheben. Dazu gehört auch eine Betrachtung des Projekt-Portfolios, in dem u.a. die Verteilung der geförderten Projekte nach Branchen oder Unternehmensgröße analysiert wird.

Im Rahmen des Auftrags sind folgende Produkte zu erstellen:

— Inception Report

— Methodikbericht bis 15.12.2021,

— Evaluationsbericht bis 1.6.2023,

— Datensatz von erster Datenerhebung bis 30.3.2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung als optionale Leistungen beschriebenen Aufgaben bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Gesamtaufwand für den Auftrag (ohne Optionen) darf maximal [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen und zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärungen zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wird ein Mindestjahresumsatzvon [Betrag gelöscht] EUR im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erwartet.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärungen zum Personal/Projektteam und zu vergleichbaren Referenzleistungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als Projektteam sind zu benennen: 1 Teamleiter*in und 2 Evaluationsexpert*innen

Das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal hat Erfahrungen nachzuweisen:

1. in der erfolgreichen Durchführung von mind. 3 Evaluierungsprojekten mit mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) Budget,

2. in der erfolgreichen Durchführung von mind. 1 Projekt im thematischen Kontext Dekarbonisierung der Industrie.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig (bis 24.5.2021) zu stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2021

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