Wachdienst (Tag) für das Impfzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0076-38-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Wachdienst (Tag) für das Impfzentrum
Wachdienst (Tag) für das Impfzentrum.
Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises
Arnold-Jansen-Str. 29
53757 Sankt Augustin
Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt ein Impfzentrum, das sich an der Kinderklinik in Sankt Augustin (Arnold-Jansen-Straße 29, 53757 Sankt Augustin) befindet. Das Impfzentrum gliedert sich auf in einem ca. 260 m2 großem Zelt auf dem Parkplatz gegenüber dem Hauptgebäude und jeweils vier Impfstraßen im Hauptgebäude. Die Impfstraßen befinden sich im 3. OG und 6. OG. Die Betriebszeiten sind täglich von 800-20.00 Uhr. Während des Impfbetriebs ist der Einsatz eines Wachdienstes – bestehend aus 3 Kräften – erforderlich.
Zum Leistungsumfang gehören:
a) Einlasskontrolle,
b) Gewaltprävention durch das Zeigen von Präsenz und das Unterstützen von Beschäftigten bei Konflikten mit Besucher/-innen (Deeskalation),
c) Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im gesamten Impfzentrum so-wie im unmittelbaren Außenbereich um das Impfzentrum,
d) Alarmierung von Polizei und/oder Auftraggeber bei Gefahr im Verzug, Not-lagen, Schadensfällen o. ä.,
e) Fiebermessen (teilweise),
f) Verkehrsraumüberwachung (ohne lenkende Maßnahmen),
g) Erteilung von Auskünften zur Anmeldung und zum Ablauf der Impfung.
Sofern keiner der Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen weiteren Monat. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat:
— das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären,
— eine Erlaubnis gem. § 34 a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) nachzuweisen sowie
— eine Gewerbeanmeldung und ggf. einen aktuellen Handelsregisterauszug (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters) vorzulegen.
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
— „Bescheinigung in Steuersachen“ des zuständigen Finanzamtes (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters).
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
— Angabe zu der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen ab dem Jahre 2019,
— Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten – unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), Standort des Objektes, Art und kurze Beschreibung der ausgeführten Leistung, Anzahl der Beschäftigten bzw. durchschnittliche Teilnehmerzahl/Veranstaltung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind evtl. vorgesehene Nachunternehmer namentlich zu benennen, die erforderlichen Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung, dass im Auftragsfall die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, vorzulegen.
a) Beschäftigung von derzeit (aktuell) mindestens 8 Einsatzkräften,
b) Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— vergleichbar mit der angebotenen Leistung (Sicherheitsdienst),
— Auftragsausführung für die Dauer von mindestens 6 Monaten innerhalb eines Referenzzeitraumes vom 1.1.2018 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung (Hierbei ist es unerheblich, ob der laufende Vertrag bereits vor dem 1.1.2018 begonnen hat oder aktuell noch läuft. Entscheidend ist, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate während des o. g. Referenzzeitraums ausgeführt wurde.)
Eine entsprechende Eigenerklärung ist abzugeben. Hierfür wird die Verwendung des Formblattes „Eignung“ empfohlen.
Eine Nachbesserung abgegebener Erklärungen, z. B. durch den Austausch eingereichter Referenzen, ist unzulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern die Referenzabfrage dazu führt, dass nicht mindestens 3 Referenzen die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
1. Aufrechterhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertragsentwurf vorgegebenen Mindestdeckungssummen,
2. der Abschluss des den Vergabeunterlagen beigefügten Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung,
3. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW und im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Teilnahme am Eröffnungstermin sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und signiertes Angebotsformular,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
2. Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— ausgefülltes Formblatt „Eignung“,
— Unternehmensdarstellung/Organigramm.
3. Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl vorzulegen sind:
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Erlaubnis gem. § 34 a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO),
— aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend den Vorgaben des § 17 des Vertragsentwurfes bzw. Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden,
— "Bescheinigung in Steuersachen" des zuständigen Finanzamtes (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters) Das Originaldokument darf nicht älter als 1 Jahr sein,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
— aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— Gewerbeanmeldung und ggf. aktueller Handelsregisterauszug (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags,
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern sowie deren namentliche Benennung.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann – unter Angabe der Vergabenummer – auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 31.3.2021 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDYMX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3055
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.