Vergebene Aufträge: Lieferung von Baumaschinen im Kauf in 5 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Baumaschinen/05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebene Aufträge: Lieferung von Baumaschinen im Kauf in 5 Losen
Gegenstand der Ausschreibung ist die deutschlandweite Lieferung von Baumaschinen, nebst zugehörigen Dienstleistungen, für die BwFuhrparkService GmbH in folgenden Losen:
— Los 1: Mobil- und Kettenbagger,
— Los 2: Lade- und Planierraupen,
— Los 3: Walzen und Walzenzüge,
— Los 4: Grader,
— Los 5: Schwenk- und Radlader.
Gültig für alle Lose:
Die Baumaschinen werden beispielsweise zum Transportieren, Graben, Planieren, Verdichten, Laden, Schleppen oder Ziehen, Aufheben und Stapeln von Lasten im In- und Ausland eingesetzt. Die Nutzung entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Im Zuge der Leistungserfüllung müssen alle aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln eingehalten werden. Es dürfen grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene Baumaschinen ausgeliefert werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Einwilligung der BwFuhrparkService GmbH.
Alle Baumaschinen müssen eine Beklebung (Logo und Branding der BwFuhrparkService GmbH) erhalten.
Für die Anlieferung von Baumaschinen und die Erbringung von Leistungen an den Baumaschinen ist der Zugang zu militärischen Anlagen (Kasernen) notwendig. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Es muss sichergestellt sein, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber dürfen nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenlist, festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, haben. Die Staatenliste kann im Internet recherchiert werden und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt.
Es können für alle Baumaschinen Schulungen erforderlich sein. Hierbei kann es sich z. B. um technische Schulungen und Multiplikatoren-Schulungen handeln. Ziel einer technischen Schulung ist es, dass die Mitarbeiter des Auftraggebers, bzw. die Angehörigen der Bundeswehr, im Anschluss daran befähigt sind Wartungs- und Reparaturarbeiten nach den Richtlinien des Herstellers selbständig durchführen zu können. Die Instandsetzungseinrichtungen der Bundeswehr sollen wie herstellerverbundene Werkstätten autorisiert werden. Bei einer Multiplikatoren-Schulung handelt es sich um die qualifizierte Schulung von Multiplikatoren (in der Regel Ausbilder der Bundeswehr) an den Baumaschinen.
Die BwFuhrparkService GmbH beabsichtigt die Baumaschinen ausschließlich im Kauf zu erwerben.
Hinweis:
Die ausschreibungsgegenständlichen Baumaschinen gelten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM). Gemäß § 2 Nr. 17 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Es besteht zwar in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass eine selbstfahrende Arbeitsmaschine eine Straßenzulassung erhält, dadurch verliert diese aber nicht Ihren Status als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Im Rahmen der Zuschlagskriterien findet daher der § 68 VgV keine Anwendung.
Mobil- und Kettenbagger
Deutschland Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.1.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.1.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.1.2027 begrenzt.
Lade- und Planierraupe
Deutschland Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Walzen und Walzenzüge
Deutschland Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Grader
Deutschland Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Schwenk- und Radlader
Deutschland Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobil- und Kettenbagger
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lade- und Planierraupe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Walzen und Walzenzüge
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grader
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwenk- und Radlader
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwenk- und Radlader
Ort: Büdelsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwenk- und Radlader
Ort: Pfullendorf
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD2DV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.4.3) der EU-weiten Bekanntmachung vom 8.12.2020. Nummer: 2020/S [removed]