Vergabe der Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 1-3 (4) und 5-9 stufenweise sowie besondere Leistungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 1-3 (4) und 5-9 stufenweise sowie besondere Leistungen
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021:
— LPH 1-3 und 5-9 für das Maßnahmenpaket 1,
— optional LPH 1-3 (4) und 5-9 für das Maßnahmenpaket 2 (bei Aufstockung)?
— Übernahme der Koordinations-, und Integrationspflichten.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Stuttgart
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die Sanierung der Hauptverwaltung der SSB in 2 Stufen.
Die 1. Stufe der Baumaßnahme beinhaltet vom Grundsatz:
— Energetische Sanierung nach GEG Vorgabe,
— Strangsanierung,
— Baumängelbeseitigung,
— Erneuerung der Kantinen-Küche..
In der 2. Stufe der Baumaßnahme sind optional durchführbare Pakete wirtschaftlich zu untersuchen:
— „Leuchtturmprojekt“ im Sinne des Stuttgarter Klimaschutzkonzeptes,
— Erweiterung / Aufstockung (wo sinnvoll/wirtschaftlich),
— Schaffung zeitgemäßer Arbeitsplätze / Attraktiver Arbeitgeber mit:
—— Arbeitsplatzkonzept für alle Büroflächen in Anlehnung Konzept Vorstandsbereich,
—— Bürokonzepte entsprechend Bedarf bzw. Anforderungen der Organisationseinheiten,
—— Flächen effizienter nutzen,
—— Schaffung ausreichender Anzahl von (Tageslicht-) Besprechungsräumen,
— Abbildung des Bauablaufkonzeptes.
Die oben genannte Vertragslaufzeit ist für die Abwicklung des Projekts in einem Bauabschnitt vorgesehen.
Bei Abwicklung des Projekts in 3 Bauabschnitten verlängert sich die Vertragslaufzeit bis 31.12.2026
Fachliche Eignung Unternehmen – Referenzen Anzahl Mitarbeiter: 100 Punkte.
Fachliche Eignung Unternehmen – Referenzen Gebäudeplanung: 1 200 Punkte.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte Gebäudeplanung:
Anzugeben sind 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Anzugeben ist ein drittes Referenzprojekt, bei dem ein Arbeitsplatzkonzept für 200-400 Mitarbeiter erstellt wurde für einen Verwaltungsbau.
Anzugeben ist ein viertes Referenzprojekt, bei dem ein Gebäude im KfW-Effizienzhaus-Standard realisiert wurde.
Anzugeben ist ein fünftes Referenzprojekt, bei dem Interimsmaßnahmen begleitet wurden. Im Projektdatenblatt ist zu erläutern, welche Leistungen im Zuge der Begleitung der Interimsmaßnahmen erbracht wurden.
Für alle Referenzprojekte sind jeweils ein Referenzschreiben des Auftraggebers einzureichen. Sollten keine Referenzschreiben vorliegen, muss alternativ je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt eingereicht werden, welche die wichtigsten Daten zum Projekt enthalten.
Referenzen 1 + 2:
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale:
— Baukosten (Gesamtprojekt bzw. eines Bauabschnitts) netto, KG 200 – 700:
—— >= [Betrag gelöscht] EUR = 100 Punkte,
—— < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte,
— Ausschreibung der VOB-Leistungen:
—— europaweit gemäß VOB/A-EU = 100 Punkte,
—— national gemäß VOB/A = 50 Punkte,
— Beauftragte und erbrachte Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI 2013 = 100 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2013 reduziert. Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.).
Bonuspunkte je Referenz (bis zur Maximalpunktzahl der Referenz):
— Inbetriebnahme (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags = 50 Punkte,
— Inbetriebnahme (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2016 und vor 1.1.2018 = 25 Punkte.
Referenz 3:
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale:
— Arbeitsplatzkonzept erstellt für einen Verwaltungsbau mit 200 bis 400 Mitarbeiter im Zeitraum (Beginn und Fertigstellung) ab dem 1.1.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags = 200 Punkte.
Referenz 4:
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale:
— Projekt realisiert im KfW-Effizienzhaus-Standard:
—— 55 bei einer Sanierung = 200 Punkte,
—— 75 bei einer Sanierung = 100 Punkte,
—— 55 bei einem Neubau = 50 Punkte,
—— 75 bei einem Neubau = 25 Punkte.
Referenz 5:
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale:
— Begleitung von Interimsmaßnahmen (Konzepterstellung, ggf. Ausschreibung, Umzugsbegleitung, Rückabwicklung) = 200 Punkte.
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021:
— optional LPH 1-3 (4) und 5-9 für das Maßnahmenpaket 2 (bei Aufstockung).
Die Option ist abhängig von der Finanzierbarkeit des Maßnahmenpakets 2.
Die stufenweise Beauftragung ist wie folgt vorgesehen:
— Stufe 1: LPH 1 + 2;
— Stufe 2: LPH 3 (+ 4);
— Stufe 3: LPH 5-7;
— Stufe 4: LPH 8 + 9.
Die Unterlagen für sind als eine Gesamt-pdf-Datei einzureichen und wie folgt zu benennen: 2035.1_Name Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO je Los: Eigenerklärung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister;
Bei ausländischen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes. (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
B) § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
C) § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
D) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung;
E) § 47 Abs. 1 SektVO:
— Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter,
— Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu D) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR und für reine Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss auf Verlangen eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers vorgelegt werden (Ausschlusskriterium).
F) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
G) § 142 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 SektVO:
2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen für die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.
1 Referenzprojekt bei dem ein Arbeitsplatzkonzept für 200-400 Mitarbeiter erstellt wurde für einen Verwaltungsbau.
1 Referenzprojekt bei dem ein Gebäude im KfW-Effizienzhaus-Standard realisiert wurde.
1 Referenzprojekt bei dem Interimsmaßnahmen begleitet wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu G):
Referenzen 1 + 2:
— Einordnung der Objekte jeweils mindestens in die Honorarzone III,
— Inbetriebnahme (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
— Referenzprojekte 1 und 2 sind Sanierungen,
— Das Referenzprojekt 1 muss ein Verwaltungsbau sein.
Referenz 4:
— Beauftragte und erbrachte Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI 2013,
— Inbetriebnahme (ohne LPH 9) ab dem 1.1.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Referenz 5:
— Inbetriebnahme Interimsquartier ab dem 1.1.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Siehe Punkte III.1.1) – III.1.3)
Die Leistungen werden vergütet nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der aktuellen Fassung.
Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Architekt gemäß § 46 Abs. 1 SektVO
H) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
I) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen;
J) § 5 + 6 LTMG: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld;
K) Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für den Teilnahmewettbewerb erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagenangegeben sein muss. Fehlt an der entsprechenden Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben" der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS. Rückfragen sind bis 19.2.2021 zu stellen, um eine fristgerechte Beantwortung zu gewährleisten.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft schließt eine Bewerbung als Einzelbewerber aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.