Neubau Feuer und Rettungswache, St. Florianstraße, 41515 Grevenbroich, Einsatzzentrale inkl. SAE Raum
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: GV ST 20081
Postanschrift: Lilienthalstraße 1
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuer und Rettungswache, St. Florianstraße, 41515 Grevenbroich, Einsatzzentrale inkl. SAE Raum
Einsatzzentrale mit abgesetztem Leistellenarbeitsplatz inkl. SAE Raum.
St. Florianstraße
41515 Grevenbroich
Einsatzzentrale mit abgesetztem Leistellenarbeitsplatz inkl. SAE Raum.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 3a, Abs. 3b, EU VOB, wurde aus technischen und fachspezifischen Gründen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage der nachfolgenden Ausführungen angestrebt.
Der Anbindung der Einsatzzentrale und des Stabsraumes an die Leitstelle des Rhein-Kreis-Neuss kommt einer hohen Bedeutung in Punkto Ausfallsicherheiten und Kompatibilität der verbauten Komponenten zu. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, alle Komponenten aufeinander abzustimmen, damit eine effektive Einsatzabwicklung gewährleistet wird.
Die Firma WTG ist seit längerer Zeit Generalunternehmer der Leitstelle des Rhein-Kreis-Neuss und hat dementsprechend die notwendigen Kompetenzen zur Abstimmung der technischen Gegebenheiten zwischen beiden Parteien. Insbesondere die nachstehend aufgeführten Argumente bekräftigen die Notwendigkeit des Vorliegens dieser Kompetenzen.
In der Einsatzzentrale soll unter anderem ein Arbeitsplatz für die Arbeit im Unwettermodul des Leitstellensystems eingerichtet werden, der eine direkte Anbindung an die Leitstelle haben wird. Dieser Arbeitsplatz muss ähnlichen Erfordernissen, wie die Arbeitsplätze in der Leitstelle entsprechen, um im Einsatzfall die Bearbeitung sicherstellen. Nicht zuletzt die Ereignisse um den 13.08.2020 haben gezeigt, wie wichtig eine korrekte Abstimmung der Technik zwischen Leitstelle und Gemeinde ist, damit Informationen in der Zusammenarbeit nicht verloren gehen und zeitnah übermittelt werden können.
Die Alarmierung der Einsatzkräfte haben die Gemeinden nach § 28 Abs. 4 Satz 1 BHKG zu gewährleisten, woraus sich eine Notwendigkeit bei der Abstimmung der Technik auf die Erfordernisse der Leitstelle ergibt. Die Alarmierung der Kräfte auf der ständig besetzten Feuerwache erfolgt unter anderem durch die Ansteuerung von Haus- und Alarmierungstechnik, die im Neubau verbaut und von der Leitstelle angesteuert werden können muss. Hierbei ist eine Kenntnis der Steuerungsmöglichkeiten durch die Leitstelle erforderlich, um die Ansteuerbaren Zustände der Haustechnik (Torsteuerung, Lichtsteuerung, etc.) auf die Erfordernisse der Leitstelle abzustimmen.
Die Leitstelle hat die Aufgabe die Einsatzleitung und den Krisenstab bei Großeinsatzlagen und Katastrophen zu unterstützen. Damit diese Aufgabe nach § 28 Abs. 2 Satz 4 BHKG wahrgenommen werden kann, müssen die operativ-taktische Komponente und die Leitstelle zusammenarbeiten können. Das heißt insbesondere, dass die technischen Gegebenheiten vorhanden und aufeinander abgestimmt sein müssen. Mit der vorhandenen Technik muss bei Flächenlagen eine Nutzung der Lageinformationen für den Stab der Gemeinde möglich sein, um operativ-taktische Entscheidungen treffen zu können. Aus diesem Grund müssen die Darstellungsmedien des Stabes mit den Komponenten der Leitstelle korrespondieren können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Feuer und Rettungswache, St. Florianstraße, 41515 Grevenbroich, Einsatzzentrale inkl. SAE Raum
Postanschrift: Wertmarstraße 2
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf de Schanze 4
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]