Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für die Erneuerung und Aufwertung der Umkleide- und Aufenthaltsräume auf der Sportanlage „Südenkampfbahn“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0114
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für die Erneuerung und Aufwertung der Umkleide- und Aufenthaltsräume auf der Sportanlage „Südenkampfbahn“
Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für den Neubau (eingeschossiger Massivbau mit integrierter Tribüne mit ca. 60 Sitzplätzen) eines Vereinsheims mit Gastraum und Küche, Umkleidekabinen mit Dusch- und WC-Anlagen, Schiedsrichterkabinen und Lagerräumen (Bruttogrundfläche rd. 800 m2).
Südenkampfbahn
59229 Ahlen
Objektplanung (Leistungsphasen 5-8) für den Neubau (eingeschossiger Massivbau mit integrierter Tribüne mit ca. 60 Sitzplätzen) eines Vereinsheims mit Gastraum und Küche, Umkleidekabinen mit Dusch- und WC-Anlagen, Schiedsrichterkabinen und Lagerräumen (Bruttogrundfläche rd. 800 m2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AKT | Architekten Krych Tombrock
Postanschrift: Südstraße 16
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YYR7
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.