Rathauszentralisierung; Zusätzliche Kühlung Referenznummer der Bekanntmachung: S-BEDB-2020-0027
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 1
Ort: Bedburg
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50181
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bedburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentralisierung; Zusätzliche Kühlung
Installation von Klimaanlagen
— Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Gewerk Kältetechnik mit dem Neuaufbau einer 2-Wege-Multisplit-Kälteanlage für einzelne Büro- und Besprechungsräume.
— Split-Außengerät/33,6 kW/Luftgekühltes VRF Außengerät. Bestehend aus einem Inverter-gesteuertem Scroll-Verdichter mit HiPOR Ölmanagement-Technologie und bedarfsabhängiger Ölrückführung.
— Innengeräte/1-Weg-Deckenkassette/2,2 kW Kälteleistung für den Einbau in eine abgehängte Decke.
— Kabelfernbedienungen für Besprechungsräume und Infrarot-Fernbedienungen für Büroräume.
— Für die Anlagen ist auch die dazugehörige MSR-Technik zu kalkulieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (s. https://www.bedburg.de/Seiten/Eigenerklaerungzur-Eignung-124.html) oder die EEE vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die Engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (s. https://www.bedburg.de/Seiten/Eigenerklaerungzur-Eignung-124.html) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (https://www.bedburg.de/Seiten/Eigenerklaerung-Ausschlussgruende.html).
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Handelsregister Eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
— Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
— Eigenerklärung, dass keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, in den letzten 2 Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist.
Siehe auch VI.3).
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu Vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Eigenerklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Siehe auch III.1.1 Sätze 1 bis 3 und VI.3).
Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Siehe auch III.1.1 Sätze 1 bis 3 und VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bedburg (Rathaus Kaster), Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Deutschland
Kein bieteröffentlicher Submissionstermin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat seine fachliche Befähigung und Leistungsfähigkeit zu beweisen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen führt zum Ausschluss.
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft Berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haftet.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).