Verwaltungsgebäude „Stadthaus 4“ in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-003-WB-OP
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hafenplatz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungsgebäude „Stadthaus 4“ in Münster
Die Stadtwerke Münster beabsichtigen den Neubau eines Verwaltungsgebäudes, welches der Stadt Münster als Erweiterung des Stadthauses 3 dienen soll. Das für den Neubau vorgesehene Grundstück mit einer Fläche von 7 140 m2 befindet sich in Münster (Westfalen) südöstlich des Stadthauses 3 am Albersloher Weg zwischen den Straßen Kiesekamps Mühle und Hafengrenzweg. Aktuell wird diese Fläche als Stellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt. Im Grundsatzbeschlusses des Rates vom Mai 2019 sowie in der Dringlichkeitsentscheidung vom April 2020 wurde eine Netto-Mietfläche des Gebäudes von 16 000 m2 sowie eine Gesamt-Investitionssumme im Rahmen einer groben Kostenrahmenschätzung (Differenzen +/- 30 %) von 56 Mio. EUR netto beschlossen.
Als Nutzer des Gebäudes sind folgende Ämter der Stadt Münster vorgesehen:Amt 50 Sozialamt, Amt 59 Jobcenter, Amt 64 Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit,Die maximale Höhe des Gebäudes darf 22 m betragen. Die maximale Geschossigkeit sollte sich inklusive eines überhöhten Erdgeschosses auf maximal 6 Geschosse belaufen.Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt möglichst Kosten sparend ist.Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität;
— Raumprogramm und Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D371
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/