MLF für die Stadt Geldern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Issumer Tor 36
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geldern.de
Abschnitt II: Gegenstand
MLF für die Stadt Geldern
Lieferung MLF 10 nach DIN 14530-25 für die Stadt Geldern unterteilt in 2 Losen:
— Los 1: Fahrgestell und Aufbau;
— Los 2: Beladung.
Fahrgestell und Aufbau für ein MLF nach DIN 14530-25
Stadt Geldern
Fahrgestell und Aufbau für ein MLF nach DIN 14530-25 gem. Leistungsverzeichnis.
Siehe LV Los 1
Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25
Stadt Geldern
Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25 gem- Leistungsverzeichnis.
Siehe LV Los 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau für ein MLF Feuerwehr Stadt Geldern
Postanschrift: Neue Straße 1
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bealdung für ein MLF Feuerwehr Stadt Geldern
Postanschrift: Artur-Ladebeck-Str. 192
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]