Entleerung von Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Krefeld, inkl. Abfuhr 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-KBK-B4-10-HölP-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostwall 175
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entleerung von Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Krefeld, inkl. Abfuhr 2021
Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 509 abflussfreie Gruben und 442 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6 500 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2021 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden.
Es handelt sich um Gruben und KKA mit unterschiedlichem Fassungsvermögen, die mit unterschiedlicher Häufigkeit entleert werden müssen.
Die zu entleerenden Gruben und KKA sind im Stadtgebiet von Krefeld hauptsächlich in den Randgebieten installiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gruben und KKA teilweise nur über feldwegartige Straßen anfahrbar sind. Des Weiteren müssen in den Teilbereichen, wo Gruben und KKA nicht anfahrbar sind, entsprechend lange Schlauchleitungen ausgelegt werden, im Durchschnitt ca. 40 m. Für einige wenige Gruben und KKA sind Schlauchlängen bis 120 m vorzuhalten.
Stadtgebiet Krefeld Krefeld Der Bieter kann nach Abstimmung die Grundstücksliste beim
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld einsehen.
Terminabsprache mit Fr. Battermann, Telefon: 02151/3660-4573.
Entleerung der abflussfreien Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Krefeld, inklusive des Abtransports. Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 509 abflussfreie Gruben und 442 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6 500 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2021 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden.
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag um 2 Jahre (bis zum 31.12.2024) zu verlängern. Die Entscheidung über die optionale Verlängerung wird vom Auftraggeber bis zum 31.8.2021 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesesetz (KrWG)
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und/oder Sachschäden pauschal;
— Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und/oder Sachschäden pauschal.
— Auflistung über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden;
— Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen, aus dem die Art und der Gesamttolleranzwert der Messeinrichtung ersichtlich ist.
Alle für die Gruben und KKA- Entleerung eingesetzten Tankfahrzeuge müssen zwingend mit einer kontinuierlichen Füllstandsmessung mit Volumenbestimmung im Tankinneren ausgerüstet sein. Dabei darf eine Gesamttoleranz von 5 % vom Endwert nicht überschritten werden.
Die Messeinrichtung ist so auszurichten, dass die abgesaugte Abwassermenge je 0,1 m3 bestimmt und abgerechnet werden kann.
Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen, aus dem die Art und der Gesamttolleranzwert der Messeinrichtung ersichtlich ist.
Alle für die Gruben und KKA- Entleerung eingesetzten Tankfahrzeuge müssen zwingend mit einer kontinuierlichen Füllstandsmessung mit Volumenbestimmung im Tankinneren ausgerüstet sein. Dabei darf eine Gesamttoleranz von 5 % vom Endwert nicht überschritten werden.
Die Entleerung der Gruben und KKA muss jeweils unabhängig vom Wetter durchgeführt werden.
Der Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter meldet die Notwendigkeit der Entleerung beim AN an.
Der AN verpflichtet sich, die Abfuhrtermine mit den Gruben- bzw. KKA-Besitzern abzustimmen und die Entleerung nach spätestens 8 Kalendertagen durchzuführen.
Für Notfälle wie technische Defekte ist eine Entleerung innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grundlage für die Abrechnung ist ein Lieferschein, auf dem je Abfuhr pro Grundstück vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten die ordnungsgemäße Entleerung, sowie die aufgenommene Kubikmetermenge durch Unterschrift bestätigt wird.
Von den Grundstückseigentümern bzw. dessen Bevollmächtigten nicht bescheinigte Mengen werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Die Lieferscheine sind in zweifacher Ausfertigung für den Grundstückseigentümer und den AG zu erstellen. Die Abrechnung mit dem Kommunalbetrieb Krefeld AöR erfolgt monatlich unter Zugrundelegung der o. g. Lieferscheine sowie einer vom KBK zur Verfügung gestellten Excel-Datei.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLY1DA.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/