Entsorgung des Inhaltes aus Grundstücksentwässerungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: X-SCHW-2020-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Haversloh 2
Ort: Schwalmtal
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung des Inhaltes aus Grundstücksentwässerungsanlagen
Entsorgung des Inhaltes aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben) im Gemeindegebiet Schwalmtal einschließlich Transport von Abwasser und Fäkalschlamm zur Kläranlage Schwalmtal-Amern.
Gemeindegebiet Schwalmtal
Entsorgung des Inhaltes aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben) im Gemeindegebiet Schwalmtal einschließlich Transport von Abwasser und Fäkalschlamm zur Kläranlage Schwalmtal-Amern.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Fäkalschlammentnahme aus Kleinkläranlagen und sowie die Entleerung der Abwassersammelgruben im Gemeindegebiet Schwalmtal. In Notfällen darf der Zeitraum zwischen der Meldung des Notfalles und dem Beginn der Entsorgung vor Ort 1 Stunden nicht überschreiten.
Es sind 189 Kleinkläranlagen und 244 abflusslose Gruben vorhanden. Mit der Abfuhr von jährlich ca. 350 m3 Fäkalschlamm und ca. 15 500 m3 Abwasser kann gerechnet werden.
Durch diese Ausschreibung wird der derzeit gültige Vertrag der Schwalmtalwerke AöR abgelöst. Die angebotenen Arbeiten werden für 4 Jahre vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2024 vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung.
Der Auftragnehmer muss die erforderliche Leistungsfähigkeit gemäß § 122 ff. GWB und §§ 42-51 VgV nachweisen.
— Der Auftragnehmer muss die erforderliche Fachkunde gemäß § 122 ff. GWB und §§ 42-51 VgV nachweisen.
— Das Unternehmen muss ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein. Ein entsprechendes Zertifikat ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
— Aufgrund der Infektionsgefährdung bei Arbeiten an abwassertechnischen Anlagen muss die Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 „Infektionskrankheiten" festgestellt sein. Der Fahrzeugführer muss darüber hinaus die gesundheitlichen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen hat der Auftragnehmer zu garantieren. Diese Garantie hat der Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
— Der Auftragnehmer hat mit der Abgabe des Angebotes durch Abgabe von Referenzen nach Art und Umfang vergleichbarer Aufträge nachzuweisen, dass er in den letzten 3 Jahren ähnliche Aufträge mit Erfolg und termingerecht durchgeführt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).