„Neubau der Feuer- und Rettungswache in Erkrath“_TA Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt_Erkrath
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schimmelbuschstr. 11-13
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Neubau der Feuer- und Rettungswache in Erkrath“_TA
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung (AG 1-8)“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI in den LPH 3-8, zur Anlagengruppe 7 zählt hierbei u. a. die Feuerwehrspezifische Betriebstechnik und küchentechnische Anlagen für die nachfolgenden Leistungen: „Neubau der Feuer- und Rettungswache“.
Feuer- und Rettungswache
Bergische Allee 1
40699 Erkrath
Die Stadtverwaltung Erkrath wird den Neubau der Feuer- und Rettungswache auf dem Cleverfeld, Bergische Allee 1 in Erkrath Hochdahl, planen und realisieren. Das Grundstück bietet die Möglichkeit, den Funktions- und Arbeitsablauf für die Feuerwehr, sowohl durch die Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück als auch die Gebäudekubatur, umzusetzen.
Für die Bearbeitung der Leistungsphasen LPH 3-9 wird auf Basis der vorliegenden Planungsergebnisse für die Objektplanung Gebäude mit Ausstattung und mit Bauphysik und für die Fachplanung TGA mit Feuerwehrbetriebstechnik und mit Küchentechnik je ein neues VgV Verfahren durchgeführt.
Zur bestmöglichen Umsetzung der Ziele für das Projekt wurde das Beschaffungsmodell „GU-Vergabe in Kombination mit Einzelplanung“ beschlossen. Das Bauwerk wird öffentlich als GU-Leistung, im Wesentlichen auf der Grundlage eines funktionalen Leistungsprogramms beschafft. Die Ausstattungen/ Möblierungen (KG 600), die nutzungsspezifischen Anlagen wie Werkstätten und Feuerwehrbetriebstechnik (KG 476/479) und die Regenwasserableitung in den angrenzenden Wald (KG 551) sind als Einzelvergaben vorgesehen. Die Telekommunikationsanlagen und audiovisuellen Antennenanlagen (KG 451 tlw./455 tlw.) der Einsatzzentrale und der Ausnahmenabfrageplätze werden als sogenannter Mieterausbau verwirklicht. Die allgemeine IT – Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze wird von der Verwaltung gestellt.
In der zu errichtenden Wache sind 7 + 2 Funktionsbereiche vorgesehen:
— Berufsfeuerwehr;
— Freiwillige Feuerwehr;
— Rettungsdienst;
— Einsatzzentrale und Ausnahmeabfrageplätzen der Kreisleitstelle;
— Verwaltung;
— Jugendfeuerwehr;
— Kinderfeuerwehr;
— Verwaltungsstab für außergewöhnliche Ereignisse;
— Unterbringung eines Serverknotens der Stadt Erkrath.
Die benötigten Flächen für den Neubau wurden in einer Bedarfs- und Flächenermittlung zusammengestellt und der Raumbedarf wurde in der Vorentwurfsplanung entsprechend umgesetzt.
Die weitere Planung erfolgt auf der Basis des Vorentwurfs und muss den Anforderungen aus dem Bebauungsplan sowie den örtlichen Verhältnissen gerecht werden. Die Lage des Baugrundstücks in Hanglage und zwischen Naturschutzgebiet, Wohnbebauung und Mischgebiet erfordert eine kreative und sensible Lösungsfindung.
Die Energiestandards der zu errichtenden Feuer- und Rettungswache sollen sich nach den Vorgaben für das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG) und den dazugehörigen Anlagen richten. Die Stadt Erkrath hat im Dezember 2019 im Rahmen der Erkrather Erklärung den Klimanotstand ausgerufen. Im Rahmen dieser Erklärung wurde u.a. die Berücksichtigung von energetischen Standards bei Neubauten kommunaler Liegenschaften, die über die gesetzlichen Standards hinaus gehen, beschlossen. Für die Planung des Neubaus ist die Minimierung des Energiebedarfes, eine Effiziente Erzeugung von Energie, sowie die Auswahl von Energieträgern mit geringer CO2-Intensität zu Grunde zu legen. Die Vorplanungsergebnisse basieren auf einem KfW-EG 55 Standard für das Gebäude und die Fahrzeughallen. Dieser Standard ist für die Fahrzeughallen und ggf. für die Werkstätten im Gebäude anzupassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt_Erkrath: „Neubau der Feuer- und Rettungswache in Erkrath“_TA
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRDJ72
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]