Lieferung eines 6x2 LKW als Saug- und Spülfahrzeug für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordstr. 48
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tbr-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines 6x2 LKW als Saug- und Spülfahrzeug für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem kompletten 6 x 2 LKW mit Saug- und Spülaufbau durch den Auftragnehmer des Loses. Der erforderliche Saug- und Spülaufbau Aufbau ist auf einem Dreiachsfahrgestell zu montieren und zusammenzubauen.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden.
Standort des Auftragnehmers
Los 1:
Lieferung von einem Dreiachsfahrgestell, geeignet zur Aufnahme eines Saug- und Spülaufbaus.
Lieferung/Montage von einem Saug- und Spülaufbau.
Komplettmontage des Fahrzeugs an einem Standort in Deutschland und Auslieferung frühestmöglich, jedoch spätestens bis zum 15. Mai 2021.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
Komplettmontage, Zulassung (StVZO und Fahrtenschreiber),
Auslieferung/Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeuges bei den TBR Bereitstellung aller technischen Unterlagen Schulung des Werkstattpersonals und Einweisung des Bedienpersonals Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Mads-Clausen-Straße 7
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand in Papierform erfolgt nicht.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw, bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.