Festungsmauer Stadt Blankenberg – Vergabe von Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-006-2020-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2242 / 888-0
Fax: +49 2242 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Festungsmauer Stadt Blankenberg – Vergabe von Planungsleistungen
Beschaffung von Planungsleistungen für die Instand- und Inwertsetzung der historischen Festungsmauer Stadt Blankenberg in Hennef.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— der Planung von Ingenieurbauwerken, Leistungsphase 3 gem. § 43 HOAI;
— der Planung von Ingenieurbauwerken, Leistungsphase 4-9 gem. § 43 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Stadt Hennef.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, zunächst soll die Leistungsphase 3, optional können die Leistungsphasen 4-9 zur Beauftragung kommen.
53773 Hennef
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) „Stadt und Burg Blankenberg – Geschichtslandschaft und Zukunftsdorf“ soll die historische Stadtmauer des Ortsteils Stadt Blankenberg in Hennef saniert werden. Die Instand- und Inwertsetzung dieses Bau- und Bodendenkmals umfasst diverse aus der Anlage ersichtliche und nach Handlungspriorität und Mittelbereitstellung priorisierte Sanierungsabschnitte, die in den folgenden 7 Jahren fertiggestellt werden sollen. Da das Projekt im Rahmen des In HK durchgeführt wird, erwartet die Stadt Hennef, dass der Auftragnehmer sich mit den Planern der anderen Projekte abstimmt. Das Projekt unterliegt der Städtebauförderung sowie weiterer Fördermittel für die Denkmalpflege.
Die Planungsleistungen sollen in der Reihenfolge der durch die Stadt vorgenommenen Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen, wie sie in der Kostenschätzung vom 19.9.2019 festgelegt wurde (Dokument 1). Der zeitliche Planungsablauf ist Dokument 2 zu entnehmen. Die Stadt Hennef erwartet den Abschluss der ersten Planungsleistungen der Leistungsphase 3 bis zum 31.8.2020, um einen Fördermittelantrag zu stellen.Die Planungsleistungen der Leistungsphase 3 müssen bis zu diesem Datum für die Sanierungsabschnitte: Scheurengarten Turm 3, Scheurengarten Turm 2 T1, Mechthildisstraße 1 West, Mechthildisstraße Kölner Tor, Historische Weinpresse neuzeitlich und historisch, Zwinger/Mauer südlich der Kirche T1 abgeschlossen sein. Aus dem Planungsablauf (Dokument 2) ergibt sich zu welchem Zeitpunkt, welche Planungsleistungen erbracht werden müssen. Dabei steht die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage.
Welche Grundleistungen und welche Besonderen Leistungen zur Beauftragung gelangen können, ist Dokument 3 zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen
Postanschrift: Heisterbacher Straße 20
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage 1 (Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Stadt Hennef hatte im Rahmen einer im Jahr 2018 durchgeführten Bestandsanalyse für das InHK Stadt Blankenberg das Planungsbüro Sandner Architekten mit der Erstellung eines Konzepts für die notwendige Sicherung und Sanierung beauftragt. Das beratende Büro zur Unterstützung der Stadt Hennef bei diesem Sanierungskonzept wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Dokumentation des Sicherungs- und Sanierungskonzepts wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Dokumentenkonvolut 4). Das InHK findet sich öffentlich abrufbar unter: https://www.hennef.de/index.php?id=129.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYW9E
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html