„Sportzentrum am Burgweg“ in Rheda-Wiedenbrück – Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-001-VgV-LA-BekVA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 23 09
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33375
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheda-wiedenbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Sportzentrum am Burgweg“ in Rheda-Wiedenbrück – Freianlagenplanung
Im Ortsteil Wiedenbrück der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindet sich das sogenannte Sportzentrum Burgweg. Die Stadt plant die Sanierung des Sportzentrums am Burgweg. Die gesamte Anlage soll im Zeitraum von 2021-2024 abschnittsweise saniert bzw. erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt rd. 2,07 Mio. EUR brutto.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sollen zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §39 HOAI beauftragt werden. Die Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 HOAI) wird unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wurde als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Außenanlagen. Die Neugestaltung der Umkleidegebäude ist nicht Teil des Auftrags.
Rheda-Wiedenbrück
1. Leistungsbild
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 (gem. § 39 HOAI);
— Besondere Leistungen:
a) Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung (5 ganztägige Workshops),
b) Präsentation der Planungsergebnisse (5 Sitzungen).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird der Auftrag für die Stufe 1 (LP 3-4) erteilt.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Das Ergebnis wird als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die Sportanlage umfasst eine Freifläche von ca. 20 000 m2.
2. Kosten und Terminvorgaben
Der Planer hat während des gesamten Leistungsprozesses immer wieder die Pflicht Optimierungspotentiale insbesondere in den Bereichen Kosten und Termine zu prüfen und dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen.
2.1. Kosten
Folgende Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:
— KG 500: ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2.2. Termine
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Die Bauzeit ist so kurz wie möglich zu halten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag Freiraumplanung Wolf
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DNRK
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/