Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen LF10 für die Feuerwehr Ahaus Referenznummer der Bekanntmachung: 71-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2561 / 72-129
Fax: +49 2561 / 7281-129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahaus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen LF10 für die Feuerwehr Ahaus
Die Stadt Ahaus beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebene Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen mit Aufbauten für die Feuerwehr Ahaus zu vergeben.
Die Ausschreibung erfolgt losweise wie folgt:
Los 1:
3 Fahrgestelle für Löschgruppenfahrzeuge LF 10.
Los 2:
Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge:
— Aufbau für den Löschzug Ahaus;
— Aufbau für den Löschzug Wüllen;
— Aufbau für die Jugendfeuerwehr/Ausbildung.
Die Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung auf beide Lose ist möglich. Bei einer getrennten Vergabe von Los 1 und Los 2 sind die jeweiligen Auftragnehmer verpflichtet, ihre Leistungen ohne Mehrpreis aufeinander abzustimmen.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen vollständig ausgefüllt bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen. Die Angebote müssen auch Angaben zu den Garantiebedingungen sowie über die zu erwartende Kulanzregelung nach Ablauf der Garantiezeit enthalten. Ferner sind Angaben über Wartungsmöglichkeiten für Fahrgestell (Los 1) und Aufbau (Los 2) zu machen. Soweit vorhanden, auch Angaben über Kosten und Inhalt eines möglichen Wartungsvertrages. Die Preis- und Datenblätter der Lose sind vom Bieter entsprechend auszufüllen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Ahaus ein detailliertes Bewertungsverfahren für die Vergabeentscheidung anwendet. Bei den Bietern werden neben Preis-, Garantie- und Lieferbedingungen Angaben zur Motorleistung, Wendekreis, Zuladung, Materialien des Aufbaues, Volumen des Aufbaues, Art der Halterung etc. abgefragt. All diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewertungsschema bewertet (siehe Kriterien in der Leistungsbeschreibung). Die erforderlichen Angaben werden im sogenannten Preis- und Datenblatt erfasst.
Die jeweils besten Bieter der Ausschreibung werden dann zu der Vergabesitzung/Vergleichsvorführung an die Feuer- und Rettungswache Ahaus, Adenauerring 8, 48683 Ahaus eingeladen und stellen ihre Produkte vor. Die Besteller bewerten dann anhand eines gesonderten „Qualitätsbogens". Die Kriterien hierfür sind diesem Schreiben beigefügt (siehe „Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots bei Feuerwehrfahrzeugen"). In diesem Qualitätsbogen werden die Bewertungen der Besteller zu einzelnen Kriterien erfasst. Die Ergebnisse beider Auswertungen werden addiert und führen zu der Vergabeentscheidung.
Die Nicht-Teilnahme an der Vergabesitzung zur Qualitätsbegutachtung führt zum Ausschluss eines Bieters/eines Angebots vom Vergabeverfahren.
Die Vergabesitzung wird am 23.9.2020 stattfinden. Beginn 16.00 Uhr.
In diesem Ausschreibungsverfahren wird auf eine Sicherheitsleistung ganz verzichtet.
3 Fahrgestelle für Löschgruppenfahrzeuge LF10
Feuer- und Rettungswache Ahaus
Adenauerring 8
48683 Ahaus
Lieferung von 3 Fahrgestellen für Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5.
Eine Vertragslaufzeit wird nicht vorgegeben. Der späteste Liefertermin muss eingehalten werden und wird als Bewertungskriterium des Angebotes entsprechend berücksichtigt. Bei Verzögerungen in der Lieferung, die zu einer Überschreitung des angegebenen Liefertermins führen und geeignet sind, für den Auftraggeber Nachteile zu begründen, und die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,75 % des Auftragvolumens pro Woche (bis zu maximal 10 % des Auftragsvolumens) zu zahlen.
Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge LF10
Feuer- und Rettungswache Ahaus
Adenauerring 8
48683 Ahaus
Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge LF10:
— Aufbau für den Löschzug Ahaus (2.1);
— Aufbau für den Löschzug Wüllen (2.2);
— Aufbau für die Jugendfeuerwehr/Ausbildung (2.3).
Eine Vertragslaufzeit wird nicht vorgegeben. Der späteste Liefertermin muss eingehalten werden und wird als Bewertungskriterium des Angebotes entsprechend berücksichtigt. Bei Verzögerungen in der Lieferung, die zu einer Überschreitung des angegebenen Liefertermins führen und geeignet sind, für den Auftraggeber Nachteile zu begründen, und die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,75 % des Auftragvolumens pro Woche (bis zu maximal 10 % des Auftragsvolumens) zu zahlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifizierung
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU).
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden.
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren.
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzen).
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9JFC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]