Kauf von Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 067/20 V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 10 17 40
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von Abfallsammelfahrzeugen
— 2 werksneue Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t;
— 1 werksneues elektrisch angetriebenes Abfallsammelfahrzeug als Papierkorb-wagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,6 t.
2 werksneue Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t
Stadt Ratingen - Der Bürgermeister, Amt Kommunale Dienste
Sandstraße 23-25
40878 Ratingen
2 werksneue Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t.
1 werksneues elektrisch angetriebenes Abfallsammelfahrzeug als Papierkorb-wagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,6 t
Stadt Ratingen - Der Bürgermeister, Amt Kommunale Dienste
Sandstraße 23-25
40878 Ratingen
1 werksneues elektrisch angetriebenes Abfallsammelfahrzeug als Papierkorb-wagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,6 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 werksneue Abfallsammelfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 werksneues elektrisch angetriebenes Abfallsammelfahrzeug als Papierkorb-wagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,6 t
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden n i c h t die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5Y228
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.