Kläranlage Düren, Abwasserhaltung Schneckenpumpwerk A52 Referenznummer der Bekanntmachung: E12917739
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Düren, Abwasserhaltung Schneckenpumpwerk A52
Kläranlage Düren Abwasserhaltung Schneckenpumpwerk A52 bestehend aus:
Liefern, Montage und Inbetriebnahme einer Abwasserhaltung für den provisorischen Pumpenbetrieb zur Förderung des anfallenden Abwassers/Prozesswassers/Klärschlamms vom Pumpensumpf des Schneckenpumpwerks A52 in die Biologien A55 + A56 während der Planung und der Umbauzeit.
Kläranlage Düren Mühlenweg 10
52382 Düren
Liefern, Montage und Inbetriebnahme einer Abwasserhaltung für den provisorischen Pumpenbetrieb zur Förderung des anfallenden Abwassers / Prozesswassers / Klärschlamms vom Pumpensumpf des Schneckenpumpwerks A52 in die Biologien A55 + A56 während der Planung und der Umbauzeit bestehend aus:
1. Einspeisekabel für Steuerungscontainer,
2. Pumpen, Rohrleitungen und Armaturen bis DN 400,
3. elektrotechnischer Steuerungscontainer,
4. Höhenstandsmessung,
5. Notstromaggregat,
6. gerätetechische und verfahrenstechische Inbetriebnahme Weiterhin sind folgende Leistungen einzukalkulieren:
Komplette betriebsfertige Aufstellung und Montage der o. g. Punkte 1-5, einschl. aller für die Montage erforderlichen Rüst- und Hebezeuge.
Inkl. Anlieferung zur Kläranlage und Transport aller Teile zu den Verwendungsstellen.
— Rückbau und Abtransport der provisorischen Abwasserhaltung.
Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Konzept zur Aufstellung und Dimensionierung der provisorischen Abwasserhaltung vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Konzept zur Aufstellung und Dimensionierung der provisorischen Abwasserhaltung vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen;
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen;
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
— Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen;
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben;
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen;
—— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
—— Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mit dem Angebot ist vom Bieter ein Konzept zur Aufstellung und Dimensionierung der provisorischen Abwasserhaltung vorzulegen.
Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2. der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3. dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Schriftliche Angebote in Papierform werden seit dem 19.10.2018 nicht mehr akzeptiert! Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch übermittelt.
Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren elektronisch bis spätestens 21.8.2020 einreichen.
Von der Vergabestelle nachgeforderte Bieterangaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts müssen ebenfalls elektronisch übermittelt werden.
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://wver.de/