Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rösrath Referenznummer der Bekanntmachung: ZVR14/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 229
Ort: Rösrath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.roesrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rösrath
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000) einschl. der feuerwehrtechnischen Beladung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rösrath.
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
51503 Rösrath
Fahrgestell und feuerwehrtechnische Auf- bzw. Einbauten müssen in Übereinstimmung mit den Normen DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-22 in der jeweils gültigen Fassung erstellt werden.
Das zu beschaffende Fahrzeug soll auf ein Allradfahrgestell (mit verlängerter Fahrerkabine — „Fernfahrerkabine") aufgebaut werden. Der Löschwassertank soll ein Fassungsvermögen von 3 500 Liter haben. Dabei soll ein zulässiges Gesamtgewicht von 14,0 to nicht überschritten werden.
Feuerwehrtechnische Beladung
51503 Rösrath
Die feuerwehrtechnische Beladung für das Fahrzeug ist beim Auftraggeber nur in sehr beschränktem Umfang vorhanden (Angabe „wird beigestellt" unter der Mengenangabe). Die zu liefernde Beladung ist in Los II aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Dem Angebot sind 3 Referenznachweise aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Los 1: Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
Jede Referenz muss sich auf die Herstellung und Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges vom Typ TLF 2000, TLF 3000 oder TLF 4000 beziehen. Das Auftragsvolumen je Referenz muss mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue-u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben.
Bieteremeinschaften:
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldernisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen stellen bestätigen zu lassen.
Wertung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlihchste, preisgünstigste Angebot erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYBD
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Hauptstr. 229
Ort: Rösrath
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]