Teilnahmewettbewerb für ein Nicht offenes Verfahren: Unterhaltungspflege Kurpark Raffelberg für die Jahre 2020-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2019-1490
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb für ein Nicht offenes Verfahren: Unterhaltungspflege Kurpark Raffelberg für die Jahre 2020-2024
Die Grünflächen im Kurpark Raffelberg müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Unterhaltungspflege für die Jahre 2020 bis 2024.
Leistungsumfang für die Unterhaltungspflege je Pflegejahr:
— Gehölzflächen 4 600,00 m2 (x 5 Pflegegänge/Jahr);
— Heckenschnitt 670,00 m2 (x 2 Pflegeschnitte/Jahr);
— Rasenfläche 28 300,00 m2 (x 10 Rasenschnitte/Jahr);
— Laub entfernen 37 662,00 m2 (x 3 Pflegegänge/Jahr).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilnahmewettbewerb für ein Nicht offenes Verfahren: Unterhaltungspflege Kurpark Raffelberg für die Jahre 2020-2024
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf oder: Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.