Neubau des Notfallzentrums in Olpe Referenznummer der Bekanntmachung: GBM_2019-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seminarstr. 36
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-olpe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Notfallzentrums in Olpe
Die Kreiswerke Olpe beabsichtigt den Neubau eines Notfallzentrums in Olpe mit einer Nutzfläche von ca. 5 000 m2, die als zentrale Einrichtung für den Brand- und Bevölkerungsschutz sowie das Rettungswesen folgende Bereiche enthalten soll:
— Verwaltung;
— Brand- und Bevölkerungsschutz - Leitstelle;
— Fahrzeughalle,
— Rettungswache.
Die geschätzten Baukosten (KG 200 bis 500) betragen ca. 12 Mio. EUR netto.
Olpe
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T4.1 und T4.2 gem. Ziffer II.1.5)
1) Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2) Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-6/8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3) Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
Übertragen werden zunächst die LPH 1-2 mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der LPH 3-9 (Näheres siehe II.2.11)).
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T4.1 und T4.2 gem. Ziffer II.1.5)
1) Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 3-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2) Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 3-6/8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3) Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 3-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 5-7 und im Weiteren die Leistungsphasen 8/9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen LPH 1-2
Postanschrift: Richartzstr. 10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über das in Abschnitt I.3) verlinkte Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YSKDNAK
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zollhof 1
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 30.7.2019, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.