Kommunikationsplattform
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestraße 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationsplattform
Der vorliegende Auftrag wird im Zuge des Innovationsfonds-Projekts „Oberberg_FAIRsorgt“ vergeben. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Versorgungssituation von älteren Menschen im Kreisgebiet des Auftraggebers.
Ein zentrales Mittel zur Erreichung einer besseren Versorgung ist die Vernetzung derjenigen, die an der Versorgung beteiligt sind. Hierzu soll eine IT-Plattform beschafft werden, welche den Kontakt zwischen den Beteiligten herstellt und einen einfachen Austausch von Informationen ermöglicht. Bei den Beteiligten kann es sich um die unterschiedlichsten Personengruppen handeln, wie insbesondere Ärzte, Pflegedienste, Apotheker, aber auch Angehörige des Patienten.
Die Anlage „Kurzbeschreibung des Auftrags“ enthält einen Überblick über die Plattform, die geplanten Schritte zu ihrer Einführung und die Einbettung des vorliegenden Auftrags in das Gesamtprojekt. Sie ist über die oben angegebene Vergabeplattform abrufbar. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Vertrag“ und den darin als Anlagen genannten Dokumenten. Hierzu gehört vor allem die Anlage „Leistungsbeschreibung“.
Die Leistungserbringung gliedert sich in 2 Phasen:
1. Erstellung des Grundsystems: In einem ersten Schritt hat der Auftragnehmer innerhalb kurzer Zeit nach Zuschlagserteilung ein System zu erstellen, welches die grundlegenden benötigten Funktionen abdeckt. Die Funktionen sind in der Anlage „Leistungsbeschreibung“ im Einzelnen aufgeführt. Die erste Phase ist werkvertraglicher Natur und wird auf Basis eines Festpreises vergütet. Sie endet mit der Abnahme der in dieser Phase zu erbringenden Leistungen für das „Grundsystem“. Die Plattform wird nach der Abnahme im Projekt produktiv eingesetzt.
Für diese erste Phase besteht seitens des Auftraggebers eine Kostenobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
2. Weiterentwicklung und Betrieb der Plattform: In einem zweiten Schritt entwickelt der Auftragnehmer die Plattform in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber in agiler Projektmethodik weiter. Es sollen während dieser Phase weitere Funktionen hinzutreten, die bei Vertragsschluss weder in ihrem Umfang noch in ihrem konkreten Inhalt feststehen. Der in den Vergabeunterlagen enthaltene Vertragsentwurf enthält ein rahmen vertragliches Element, welches die Durchführung der Weiterentwicklung auf Basis von Einzelabrufen ermöglicht. Die Einzelabrufe sind dienst vertraglich geprägt und werden auf Basis des anfallenden Zeitaufwandes vergütet.
Der Auftragnehmer betreibt darüber hinaus die Plattform während der zweiten Phase für den Auftraggeber bis zum Ende des Förderprojekts.
Für diese zweite Phase besteht seitens des Auftraggebers eine Kostenobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
3. Neben der Vergütung ist es dem Auftragnehmer möglich, auch auf andere Weise Vorteile für sich aus der Auftragsdurchführung zu erzielen:
Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer nicht die Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten an den Ergebnissen, die im Zuge der Auftragsdurchführung erzielt werden. Im Gegenteil: Der Auftragnehmer kann und soll erstellte Schnittstellen, Softwarekomponenten und Funktionen in anderen Produkten einsetzen können. Der Auftragnehmer könnte die Arbeitsergebnisse also verwenden, um ein eigenes Standard-Cloud-Produkt an den Markt zu bringen. Er könnte auch ein möglicherweise bereits bestehendes Produkt um die Arbeitsergebnisse erweitern.
Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer im Projekt in einen offenen Austausch darüber eintreten, in welche Richtung die Plattform weiterentwickelt werden soll und welche Schritte ggfs. für beide Seiten sinnvoll sind.
Darüber hinaus ist es denkbar, dass der Auftragnehmer Arbeitsergebnisse verwenden kann, die der Auftraggeber während der Durchführung des Projektes erzielt. Das können vor allem Arbeitsergebnisse sein, welche die Vermarktbarkeit der erbrachten Leistungen fördern. Der Auftraggeber könnte zum Beispiel Aufgaben im Zusammenhang mit dem DiGAV übernehmen (Erstellung eines konformen Berichts zur Zielsetzung, Wirkungsweise, Inhalt und Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung in einer allgemeinverständlichen Form; Erstellung der Gebrauchsanweisung nach den jeweils geltenden medizinprodukterechtlichen Vorschriften; Nachweis eines positiven Versorgungseffektes für die adressierten Patientengruppen nach den §§ 8 und 9 der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV, zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Referentenentwurf). Einzelheiten hierzu sind in der Anlage „Kurzbeschreibung des Auftrags" aufgeführt.
Sollten bis zu 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Sollten mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so wählt der Auftraggeber 5 Teilnahmeanträge aus.
Die Auswahl erfolgt anhand des Kriteriums „Auftragsnähe der Referenz vom Typ Kommunikationsplattform". Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bewerber in der Anlage „Referenzen“ zur Referenz vom Typ „Kommunikationsplattform“ gemacht hat.
Hat der Bewerber mehrere Referenzen dieses Typs benannt, welches die Mindestanforderungen erfüllen, so ermittelt der Auftraggeber zunächst unter diesen Referenzen diejenige, die dem vorliegenden Auftrag am nächsten kommt. Für die Bewertung ist dann ausschließlich diese Referenz entscheidend.
Der Auftraggeber bewertet, inwiefern die vom Bewerber benannte Referenz vom Typ „Kommunikationsplattform“ mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Die Bewertung erfolgt anhand einer Gesamtwürdigung aller Aspekte des Referenzauftrags. Diese werden mit den prägenden Eigenschaften des vorliegend zu vergebenden Auftrags verglichen. Die prägenden Eigenschaften sind:
— Patientenzentriertheit: Der Patient als Hauptnutzer trifft die Entscheidungen über die Bereitstellung seiner Daten und die Auswahl derjenigen, die zugreifen können;
— Möglichkeit der Nutzung durch Personen, die nicht Arzt oder Patient sind. Hierzu gehören z. B. Angehörige, Betreuer und sonstige in die Versorgung einbezogene Personen;
— Möglichkeit zur Abhaltung von Videosprechstunden über das System;
— Möglichkeit, das System bei Bedarf um eine Vielzahl von weiteren Dienste und Funktionen zu erweitern;
— Möglichkeit des Datenaustauschs über Schnittstellen, die den Vorgaben der gematik entsprechen;
— bis zu 5 000 Nutzer;
— zumindest einzelne Komponenten der Plattform unterfallen dem MPG und die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen sind eingehalten, z. B. Zertifizierung durch entsprechend legitimierten Dritten – soweit erforderlich;
— Errichtung in Betrieb unterfallen den deutschen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.
Im Rahmen der Gesamtwürdigung kann eine besonders hohe Vergleichbarkeit in einem Aspekt eine weniger ausgeprägte Vergleichbarkeit in anderen Aspekten kompensieren.
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage „Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen".
Anlage „Referenzen".
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag 2 Referenzaufträge nachzuweisen, wobei jeweils ein Referenzauftrag die Mindestanforderungen der beiden nachfolgend angegebenen Referenzauftragstypen einhalten muss.
1. Referenzauftragstyp „Kommunikationsplattform“ An diesen Referenzauftragstyp bestehen folgenden Mindestanforderungen:
— Der Referenzauftrag muss die Bereitstellung und den Betrieb eines IT-Systems zum Gegenstand haben; und
— Der Auftraggeber des Referenzauftrags muss auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätig sein; und
— Das auftragsgegenständliche IT System muss mindestens über die folgenden Funktionen verfügen:
—— Rollen- und Rechtemanagement für Benutzer; und
—— Chats; und
—— Videotelefonie; und
—— die Möglichkeit, anderen Benutzern über die Plattform Dokumente zur Verfügung stellen, z. B. durch Versand von Dokumenten als Anhänge zu Chat-Nachrichten oder durch Einräumung von Zugriffsrechten („Teilen“); und
— Das auftragsgegenständliche IT-System muss über das Internet erreichbar und in der EU gehostet sein; und
— Das auftragsgegenständliche IT-System muss über eine Web-Oberfläche zu bedienen sein; und
— Darstellung und Bedienkonzept der Bedienoberfläche(n) des auftragsgegenständlichen IT-Systems müssen sowohl für PCs als auch für Mobilgeräte (Handys und Tablets) ausgelegt sein; und
— Der Leistungsbeginn darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht länger als 3 Jahre zurückliegen; und
— Das auftragsgegenständliche IT-System muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten produktiv genutzt worden sein.
2. Referenzauftragstyp „Elektronische Patientenakte“ An diesen Referenzauftragstyp bestehen folgenden Mindestanforderungen:
— Der Referenzauftrag muss die Speicherung von Daten zum Gegenstand haben, die im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten mit Leistungen im Gesundheitswesen anfallen (insbesondere Daten über den Gesundheitszustand, aber auch andere patientenbezogene Daten); und
— Das auftragsgegenständliche IT-System muss über das Internet erreichbar und in der EU gehostet sein; und
— Das auftragsgegenständliche IT-System muss über eine Web-Oberfläche zu bedienen sein; und
— Darstellung und Bedienkonzept der Bedienoberfläche(n) des auftragsgegenständlichen IT-Systems müssen sowohl für PCs als auch für Mobilgeräte (Handys und Tablets) ausgelegt sein; und
— Der Leistungsbeginn darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht länger als 3 Jahre zurückliegen; und
— Das auftragsgegenständliche IT-System muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten produktiv genutzt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt.
Es wird vorsorglich nochmals auf die oben genannten Preisobergrenzen hingewiesen — sowie darauf, dass der Auftragnehmer die erzielten Arbeitsergebnisse auch außerhalb des vorliegenden Auftrags verwenden kann, insbesondere in eigenen Produkten.
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.