Erneuerung Freibad „Schwimm in“ in Gevelsberg: Starkstromanlagen sowie fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlenhammerstraße 4
Ort: Gevelsberg
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2332 / 7045-39
Fax: +49 2332 / 7045-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gevelsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Freibad „Schwimm in“ in Gevelsberg: Starkstromanlagen sowie fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Gegenstand des zu vergebenden Bauauftrags ist die Erstellung der Starkstromanlagen sowie die Erstellung der fernmelde- und informationstechnischen Anlagen zur Erneuerung des Freibads „Schwimm in“ am Standort Ochsenkamp 54 in 58285 Gevelsberg.
Gevelsberg
Gegenstand des zu vergebenden Bauauftrags ist die Erstellung der Starkstromanlagen sowie die Erstellung der fernmelde- und informationstechnischen Anlagen zur Erneuerung des Freibads „Schwimm in“ am Standort Ochsenkamp 54 in 58285 Gevelsberg.
Das Freibad „Schwimm in“ in Gevelsberg wird komplett saniert. Zur Sanierung gehören ebenfalls der dem Hallenbad angegliederte Gastronomie- und Sanitärbereich, der lediglich im Zeitraum der Freibadsaison genutzt wird. Im Hallenbad ist die Niederspannungs-Hauptverteilung angeordnet. Die vorhandene Spannungsversorgung wird wiederverwendet. Im Technikraum der Freibadanlage ist eine neue Unterverteilung vorgesehen. Die Versorgung der Freibadtechnik erhält eine Zähleranlage. Die Gastronomie erhält ebenfalls eine Unterverteilung inkl. Zähleinrichtung. Im Freibadbereich sind Mastanlagen vorgesehen, an denen die Laussprecheranlagen sowie teilweise Bewegungsmelder berücksichtigt sind. Zur Überwachung ist des Weiteren eine Videoüberwachung vorgesehen. Für Reinigungsvorgänge sowie Spannungsversorgung von elektrischen Einrichtungen sind Versorgungspoller mit unterschiedlichen Steckdosenvarianten berücksichtigt.
Hauptmassen gemäß Ausschreibungsunterlagen:
— 2 St. Unterverteilungen;
— 62 St. Wannen-Anbauleuchten;
— 48 St. Feuchtraumwannenleuchten;
— 8 St. Außenbereich-Scheinwerfer;
— 12 St. Rettungszeichenleuchten;
— 24 m Kabelrinne und Kanäle inkl. Wand- und Hängestielen;
— ca. 300 m Isolierstoffrohr in verschiedenen Dimensionen;
— ca. 600 Sammelhalter;
— 12 350 m Kabel und Leitungen in verschiedenen Ausführungen und Querschnitten.
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Dort ist [Betrag gelöscht] EUR angegeben, da es sich dabei um ein Pflichtfeld mit Zahleneingabe handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Freibad „Schwimm in“ in Gevelsberg: Starkstromanlagen sowie fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Postanschrift: Am Erlenfeld 8
Ort: Gevelsberg
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58285
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Dort ist [Betrag gelöscht] EUR angegeben, da es sich dabei um ein Pflichtfeld mit Zahleneingabe handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.