Ökostromlieferung an die Stadt Beckum 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: E-01-20-65
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weststraße 46
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckum.de
Postanschrift: Weststraße 46
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung an die Stadt Beckum 2021
Ökostromlieferung (mit Neuanlagenquote) 2021-2023 an die Stadt Beckum, Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung; Aufteilung in 3 Lose, ca. 271 Abnahmestellen, jährlich ca. 3,9 GWh; Lieferbeginn 1.1.2021.
Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
Stadt Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
Ca. 14 Abnahmestellen mit ca. 1,8 GWh/Jahr.
Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2025).
Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
Stadt Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
Ca. 176 Abnahmestellen mit ca. 1,3 GWh/Jahr.
Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2025).
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Stadt Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
Ca. 81 Abnahmestellen mit ca. 0,8 GWh/Jahr.
Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU -Bekanntmachung;
— Angaben zur Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB;
— Angaben zum Unternehmen;
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
— Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit Versicherungsbestätigung über den Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
— Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate;
— Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden; bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Beckum, Raum 109, Weststr. 46, 59269 Beckum
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW unter www.vergabe-westfalen.de.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Die Unterlagen sind in elektronischer Form mit beiliegendem Angebotsformular nebst Anlagen auszufüllen und in Textform nach § 126 b BGB und unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW unter www.vergabe-westfalen.de mit den geforderten Nachweisen einzureichen. Das vollständige Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF9ZZK
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.