Prüfung von Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-003-28-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von Aufzugsanlagen
Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen an Aufzugsanlagen.
Westfalen-Lippe
Prüfung von Aufzugsanlagen bei diversen Einrichtungen und Dienststellen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass er zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ist und für die Prüfung der überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen von der zuständigen Landesbehörde NRW und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz benannt ist.
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat;
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt undbeachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt;
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer:
— dass er über ausreichendes Prüfpersonal und die technische Ausrüstung, um die ausgeschriebenen Prüfungen innerhalb eines Prüfzyklusses durchführen zu können;
— dass alle prüfenden Mitarbeiter ebenfalls eine Zulassung für die erstmalige als auch wiederkehrende Prüfung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (http://www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungenim Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten „Holschuld".
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Fragen zu den Unterlagen sind bis zum 8.6.2020 schriftlich an die genannte Ansprechperson zu richten.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.