Tischlerarbeiten Innentüren — Sanierung „Alte Sparkasse" Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-2020-0063
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Innentüren — Sanierung „Alte Sparkasse"
Tischlerarbeiten Innentüren — Sanierung „Alte Sparkasse":
— Details siehe auch Leistungsbeschreibung.
Stadt Herne — Verwaltungsgebäude
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne
Tischlerarbeiten Innentüren — Sanierung „Alte Sparkasse":
— Details siehe auch Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
(Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 16 Ziffer 4 VOB/A-EU).
Bei Abgabe des Angebotes:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe;
— Erklärung des Bieters zu Unteraufträgen/zur Eignungsleihe (Nr. 1);
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner;
— Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
— Eigenerklärung in Steuersachen oder Bescheinigung der zuständigen Stadtkasse der Gemeinde des Firmensitzes;
— Nachweise über bestehende Betriebs- /Bauhandwerkerhaft-pflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe);
— Erklärung, ob Nachunternehmer eingeetzt werden;
— Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Leistungsverzeichnis;
— Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis);
— für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal.
Nach Aufforderung vor Auftragserteilung:
— Verpflichtungserklärung Dritter zur Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe (Nr. 2);
— Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer.
Bei Abgabe des Angebotes:
— für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung/Fuhrpark.
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 16.6.2020 bei der Submissionsstelle anzufordern.
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YV1Z
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.