Aufstockung Beatmungskapazitäten Referenznummer der Bekanntmachung: 32-20 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bergmannsheil.bg-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstockung Beatmungskapazitäten
Der Auftraggeber hat aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristigen Bedarf an medizinischen Geräten (Patientenmonitoring, Deckenversorgungseinheiten) zur Erhöhung der Beatmungskapazitäten.
Patientenmonitoring
10 Geräte für das Patientenmonitoring.
Deckenversorgungseinheiten
10 Deckenversorgungseinheiten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die aktuell vorliegende, nicht vorhersehbare und sich sehr schnell ausbreitende Corona-Pandemie führt zu einem kurzfristigen Bedarf von medizinischen Geräten zur Erhöhung der Beatmungskapazitäten beim Auftraggeber. Aufgrund der Gefährdung bedeutender Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) sowie der bestehenden Marktverknappung und langen Lieferfristen müssen die Aufträge zügig vergeben und ausgeführt werden. Die Einhaltung der Mindestfristen eines offenen oder nicht offenen Verfahrens sowie eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patientenmonitoring
Postanschrift: Röntgenstraße 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deckenversorgungseinheiten
Postanschrift: Moislinger Allee 53-55
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDLPB
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).