Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung – 10. Welle Jugendsexualitätsstudie 2024

223956-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung – 10. Welle Jugendsexualitätsstudie 2024
OJ S 75/2024 16/04/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 10. Welle Jugendsexualitätsstudie 2024
Beschreibung: Bereits 9 Wellen und zuletzt im Jahr 2019 wurden im Auftrag der BZgA Repräsentativbefragungen zur Jugendsexualität durchgeführt. Die Studienreihe soll 2024 fortgeführt werden. Die Studienreihe wird 2024 mit der 10. Erhebungswelle gemäß dem bisherigen Rhythmus fortgeführt. In den vorangegangenen Wellen wurden bundes-weit repräsentativ Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren face- to- face (CAPI) zu ihrem Sexual- und Verhütungsverhalten sowie zu ihrer Sexualaufklärung befragt; in-time Fragen wurden im computergestützten Selbstinterview (CASI) erfasst. So konnten repräsentative Daten gewonnen werden, inwieweit Jugendliche und junge Erwachsene verhüten, ob sie von den verschiedenen Aufklärungsmaß-nahmen im Bereich Sexualaufklärung erreicht werden und die Informations-angebote nutzen, ob und inwieweit die Angebote und Themen des Auftraggebers im Feld Sexualaufklärung auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Ziel-gruppen (insbesondere Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren) zugeschnitten sind bzw. an welchen Stellen sie u. U. ergänzt werden müssen. Auf der Grundlage der Studienergebnisse wird entschieden, ob die Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers wie bisher fortgeführt werden oder ob und wie sie geändert und weiterentwickelt werden sollen. Die Studie ist auch aufgrund der Trendvergleiche ein wichtiges Qualitätsinstrument innerhalb des gesetzlichen Auftrages. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Kennung des Verfahrens: 783ceff9-e1a5-4c05-9b72-10b2611e3fcc
Interne Kennung: BZgA_RV_52_23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Die Internetadresse der Auftragsunterlagen lautet entgegen Ziffer 5.1.11: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?6&id=599937
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 10. Welle Jugendsexualitätsstudie 2024
Beschreibung: Bereits 9 Wellen und zuletzt im Jahr 2019 wurden im Auftrag der BZgA Repräsentativbefragungen zur Jugendsexualität durchgeführt. Die Studienreihe soll 2024 fortgeführt werden. Die Studienreihe wird 2024 mit der 10. Erhebungswelle gemäß dem bisherigen Rhythmus fortgeführt. In den vorangegangenen Wellen wurden bundes-weit repräsentativ Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren face- to- face (CAPI) zu ihrem Sexual- und Verhütungsverhalten sowie zu ihrer Sexualaufklärung befragt; in-time Fragen wurden im computergestützten Selbstinterview (CASI) erfasst. So konnten repräsentative Daten gewonnen werden, inwieweit Jugendliche und junge Erwachsene verhüten, ob sie von den verschiedenen Aufklärungsmaß-nahmen im Bereich Sexualaufklärung erreicht werden und die Informations-angebote nutzen, ob und inwieweit die Angebote und Themen des Auftraggebers im Feld Sexualaufklärung auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Ziel-gruppen (insbesondere Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren) zugeschnitten sind bzw. an welchen Stellen sie u. U. ergänzt werden müssen. Auf der Grundlage der Studienergebnisse wird entschieden, ob die Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers wie bisher fortgeführt werden oder ob und wie sie geändert und weiterentwickelt werden sollen. Die Studie ist auch aufgrund der Trendvergleiche ein wichtiges Qualitätsinstrument innerhalb des gesetzlichen Auftrages. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Interne Kennung: BZgA_RV_52_23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Hauptsächlich elektronische Übermittlung von Unterlagen; Verwendung von umweltfreundlichem Papier, bei sonstigen Unterlagen zwingend
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Mantle Germany GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE354543662
Stadt: München
Postleitzahl: 80687
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungMantle Germany GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5087bf8a-cc05-4165-a565-450148638ba4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 223956-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 75/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2024

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