Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Online-Vertriebssystem (OVS) zum Vertrieb des vollständigen Sortiments des bwtarif sowie von Tarifprodukten der Verbundtarife in BW und des Deutschlandtarifs in einem Webshop und einer App

211296-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Online-Vertriebssystem (OVS) zum Vertrieb des vollständigen Sortiments des bwtarif sowie von Tarifprodukten der Verbundtarife in BW und des Deutschlandtarifs in einem Webshop und einer App
OJ S 71/2024 10/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Online-Vertriebssystem (OVS) zum Vertrieb des vollständigen Sortiments des bwtarif sowie von Tarifprodukten der Verbundtarife in BW und des Deutschlandtarifs in einem Webshop und einer App
Beschreibung: Die Auftraggeber (AG)beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif sowie perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg vorhandenen Verbundtarife und den Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde zu vertreiben. Alle Tarifinformationen (Preise und Tarifbestimmungen) werden vom Tarifserver der AG über eine Schnittstelle bereitgestellt. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Als App-Lösung soll zunächst eine White-Label-App des Auftragnehmers (AN) zum Einsatz kommen, bevor die Anwendung als SDK in die bestehende bwegt-App integriert wird. Als Option soll auch der Verkauf von Tickets im Rahmen des sog. „Mobilitätspasses“ mit Zugriff auf ein hoheitlich verwaltetes Mobilitätsguthaben angeboten werden. Der AN soll das System drei bis fünf Jahre betriebsbereit zur Verfügung stellen.
Kennung des Verfahrens: 018e60b5-772a-4dfc-9e6c-97d607b74df3
Interne Kennung: 1/2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
BetrugsbekämpfungDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straf-tat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach-weislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Entrichtung von SteuernDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach-weislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
KonkursDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unter-nehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
ZahlungsunfähigkeitDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unter-nehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Online-Vertriebssystems (OVS) zum Vertrieb des vollständigen Sortiments des bwtarif sowie von Tarifprodukten der Verbundtarife in BW und des Deutschlandtarifs in einem Webshop und einer App
Beschreibung: Der bwtarif ist ein einheitlicher Fahrausweis im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im Land Baden-Württemberg, der gleichermaßen im SPNV und ÖSPV gültig ist und eine integrierte Anschlussmobilität am Start und Ziel der Fahrt umfasst. Für den Vertrieb von E-Tickets des bwtarif wurde ein freier Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizenzierungsverfahren geschaffen. Derzeit werden alle E-Tickets des bwtarif über die Lizenznehmer des bwtarif vertrieben. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin und neben dem vorliegend ausgeschriebenen Online-Vertriebssystem bestehen. Derzeit werden über das Lizensierungsverfahren die folgende Anzahl an bwtarif-Tickets und Umsätze durchschnittlich pro Monat erzielt: Relationsbartarif: 176.000 Stück mit 1,9 Mio. € Umsatz Pauschalpreistickets: 89.000 Stück mit 1,5 Mio. € Umsatz Zeitkarten: 8.100 Stück mit 0,4 Mio. € Umsatz Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, im Rahmen dieser Ausschreibung zusätzlich zum Lizenzierungsverfahren ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beschaffen. Dieses soll zentral von einem Auftragnehmer (AN) betrieben werden, wobei den AG Zugang über ein Serviceportal einzuräumen ist. Die AG beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif, also Einzelfahrscheine, Pauschalpreistickets und Zeitkarten sowie das Deutschlandticket anzubieten. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg angebotenen Verbundtarife sowie der Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde über das OVS vertrieben werden; dafür sollen die technischen Voraussetzungen im OVS ebenfalls geschaffen werden. Sukzessive sollen die Verbundtickets und der D-Tarif dann über das OVS vertrieben werden. Die AG wissen derzeit aber noch nicht, wie schnell und in welchem Umfang sich der Vertrieb (ggf. zunächst nur für einige Verbünde) realisieren lassen wird. Die zur Ticketanzeige und ausgabe erforderlichen tariflichen Daten sind im Rahmen des jeweiligen Auskunfts- bzw. Verkaufsvorgangs vom Tarifserver der NVBW abzufragen. Dies betrifft sowohl die (ggf. tarifübergreifende) verbindungsbasierte Preis- und Produktermittlung mit anschließendem Ticketkauf als auch den Katalog- bzw. Direktkauf von Tickets. Der AN wird hierzu mit der NVBW und ihrem technischen Entwickler des Tarifservers – dem Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme („Fraunhofer IVI“) – zusammenarbeiten und mit diesen, insbesondere in der Pflichtenheftphase, fachliche Details bzgl. der Integration mit dem Tarifserver klären. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Dabei soll technisch sichergestellt werden, dass der Webshop in die Webpräsenz „bwegt.de“ eingebunden werden kann. Es soll zunächst mit einer WhiteLabel-App des AN gestartet werden, die auf „bwtarif“ oder „bwegt“ gebrandet wird. Die WhiteLabel-App soll auch eine Fahrplanauskunft enthalten, die auf die Inhalte des Fahrplanservers efa-bw zugreift. Zusätzlich schreiben die AG mit dem vorliegenden Auftrag auch die Schaffung der technischen Voraussetzungen dafür aus, das mobile Kunden-Frontend des OVS per Software Development Kit (SDK) in die bwegt-App zu integrieren. Der AN soll dafür ein SDK bereitstellen und die Integration bei der NVBW und ihrem technischen Entwickler der bwegt-App – Fa. Mentz GmbH („Mentz“) – beratend und unterstützend begleiten. Als Option schreiben die AG die Umsetzung des sog. „Mobilitätspasses“ aus. Der sog. „Mobilitätspass“ ist noch durch den Landesgesetzgeber zu beschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen, vereinfacht gesagt, Kommunen berechtigt sein, „Mobilitätsabgaben“ zu erheben. Den Abgabepflichtigen wird dafür in gleicher Höhe ein Guthaben zum Kauf von ÖPNV-Fahrkarten gewährt. Derzeit sind die Einzelheiten unklar, es wird aber davon ausgegangen, dass das Land eine zentrale, cloudbasierte Plattform für den Mobilitätspass aufbaut, auf der die Guthabendaten der Bürgerinnen und Bürger abgelegt sind. Auf diese Plattform muss das OVS über eine noch nicht definierte Schnittstelle zugreifen können und dort hinterlegtes Guthaben als Zahlungsmethode verwenden können. Die Option kann von den AG zu jeder Zeit gezogen werden. Die AG haben keine Erfahrungswerte dazu, inwiefern das OVS zu einer Verschiebung des Vertriebs führen wird. Die AG schätzen, dass über das OVS die folgende Anzahl an Tickets und Umsätze in den nächsten 5 Jahren erzielt werden können. Dabei wird das OVS nicht nur den Vertrieb des bwtarif umfassen, sondern auch die Verbundtickets in Baden-Württemberg und den D-Tarif: Im Jahr 2025: 38.500 Stück mit 500.000 € Umsatz Im Jahr 2026: 74.500 Stück mit 1.000.000 € Umsatz Im Jahr 2027: 145.000 Stück mit 2.000.000 € Umsatz Im Jahr 2028: 211.000 Stück mit 3.000.000 € Umsatz Im Jahr 2029: 273.500 Stück mit 4.000.000 € Umsatz Zum Betrieb des vorliegend ausgeschriebenen OVS gehören nicht die Finanzdienstleistungen (Abwicklungen der Zahlungen mit den Kunden des OVS); die AG schreiben den Finanzdienstleister se-parat aus. Der AN muss mit dem durch die AG ausgewählten Finanzdienstleister im Rahmen des OVS zusammenarbeiten; das gilt auch, wenn der FDL während der Vertragslaufzeit ersetzt wird. Ein entsprechender Vertrag über den Betrieb des OVS wird für die Dauer von 3 Jahren plus 2 Jahre Option für die AG ausgeschrieben.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erwerber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere 2 Jahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
Laufzeit: 3 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vor-gelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: • Bewerber müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss durch Eigenerklärung auf dem Vordruck der Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“) erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck der Anlage 02 nur einmal und zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. • Bewerber müssen das Bestehen einer Betriebshaftlichtversicherung in geeigneter Höhe durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachweisen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: • Der Netto-Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Etablierung und Betrieb eines OVS) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben. • Die Berufshaftpflichtversicherung muss für jeden Versicherungsfall eine Schadenssumme von mindestens 500.000 Euro abdecken. Auswahlkriterien: 10 Punkte Anzahl Mitarbeiter (max. 10 Punkte für mehr als 20 Mitarbeiter, 5 Punkte für mehr als 10 Mitarbeiter, 0 Punkte für weniger als 10 Mitarbeiter) 10 Punkte Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (max. 10 Punkte bei einem Jahresumsatz von mehr als 2,5 Mio. Euro, 5 Punkte bei 1,5 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro, 0 Punkte bei weniger als 1,5 Mio. Euro)
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 4

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen: • Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). • Voraussetzung für die Teilnahme sind einschlägige Erfahrungen der Bewerber mit Softwarelösungen im Bereich Ticketvertrieb (Onlinevertriebssystem): Es werden Referenzen über bisher erbrachte, vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, mit Angabe der Auftraggeber (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert. Es müssen also durch den Bewerber in dem Zeitraum seit 01.01.2021 mindestens zwei Projekte zur Erstellung eines OVS durchgeführt worden sein. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. • Darstellung der vorgesehenen Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer und Nachweis entsprechender Qualifikation und Erfahrungen dieser Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer in den oben genannten Bereichen. Die vorgenannten Angaben müssen durch Eigenerklärung auf dem Vordruck gem. Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck der Anlage 02 nur einmal und zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. • Die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Mindestbedingung: • Nachzuweisen sind mindestens zwei geeignete Referenzen des Bieters / der Bewerbergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck der Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklä-rung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: – Aufbau und Durchführung eines OVS als Webshop oder als APP, – Verkauf von Bartarif und Zeitkarten (Monatskarten), – Durchführung einer Testphase, – Verkauf von Abonnements (mind. eine Referenz). Auswahlkriterien: 40 Punkte Referenz 01 (max. 20 Punkte für den Aufbau eines OVS als Webshop und als App (10 Punkte für OVS nur entweder als Webshop oder als App), max. 20 Punkte für Nettoumsatz mit der Referenz mehr als 1,5 Mio. Euro (10 Punkte für mehr als 500.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro, 0 Punkte für weniger als 500.000 Euro)) 40 Punkte Referenz 02 (max. 20 Punkte für den Aufbau eines OVS als Webshop und als App (10 Punkte für OVS nur entweder als Webshop oder als App), max. 20 Punkte für Nettoumsatz mit der Referenz mehr als 1,5 Mio. Euro (10 Punkte für mehr als 500.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro, 0 Punkte für weniger als 500.000 Euro))
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 4
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis des Angebots gemäß Preisblatt
Beschreibung: In Summe werden für den Preis bis zu 60 Wertungspunkte vergeben. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Wertungspreise (gem. Preisblatt) der Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber (über dem 1,5-fachen des Mittelwerts) oder darunter (unter dem 0,5-fachen des Mittelwertes) liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtzahl Wertungspunkte aus den vier Qualitätskonzepten
Beschreibung: Vom Bieter sind in seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Konzepte zur Qualität einzureichen. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 40 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Qualitäts- und Testmanagement“ (12 Punkte, max. 2 Seiten) • „Konzept 2: Zeitplan Umsetzung“ (12 Punkte, max. 1 Seite) • „Konzept 3: Bedieneroberfläche“ (8 Punkte, max. 2 Seiten) • „Konzept 4: Mehrticket-Transaktionen“ (8 Punkte, max. 2 Seiten)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/05/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung gemäß den Bewerbungsbedingungen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Registrierungsnummer: DE316615416
Postanschrift: Stockholmer Platz 1  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +491736794123
Internetadresse: https://www.bwtarif.gmbh/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Registrierungsnummer: DE172164592
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: info@nvbw.de
Telefon: +49711239910
Internetadresse: https://www.nvbw.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018e6634-0b25-4fac-8105-83984a186e78 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2024 15:41:27 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 211296-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2024

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