Deutschland – Notstromaggregat – Lieferung von Netzersatzanlagen für das Stadtgebiet Gelsenkirchen

180777-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Notstromaggregat – Lieferung von Netzersatzanlagen für das Stadtgebiet Gelsenkirchen
OJ S 61/2024 26/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Netzersatzanlagen für das Stadtgebiet Gelsenkirchen
Beschreibung: Die Stadt Gelsenkirchen plant die Errichtung von Notfallinformationspunkten, um die Bevölkerung im Blackout-Fall (gemeint ist ein Ausfall der Stromversorgung für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen für eine Dauer von 72 Stunden) über notwendige Maßnahmen informieren zu können. Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise hat gezeigt, wie sensibel und anfällig die Energieversorgungssysteme auf eine solche Notlage reagieren. Damit im Blackout-Fall eine gewisse Grundversorgung und Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung gesichert ist, sollen insgesamt fünf Gebäude der Stadt Gelsenkirchen als Notfallinformationspunkte vorbereitet werden. Um die Notfallinformationspunkte mit Strom versorgen zu können, müssen diese Gebäude mit einer Anschlussmöglichkeit für eine entsprechend dimensionierte Netzersatzanlage (Notstromgenerator) ausgestattet werden. Im Bedarfsfall werden dann die Netzersatzanlagen zu den entsprechenden Punkten gefahren, angeschlossen und in Betrieb genommen. Damit wäre dann die Stromversorgung für den jeweiligen Notfallinformationspunkt sichergestellt. Bei den Geräten handelt es sich um bereits vollständig installierte Einheiten, die inklusive eines entsprechenden Vorratstanks in abgeschlossenen Containereinheiten (Abrollcontainer) montiert und betriebsbereit sind. Die Geräte sollen durch die Stadt Gelsenkirchen beschafft und an zentraler Stelle eingelagert werden, um sie im Notfall an den ausgewählten und vorbereiteten Gebäuden aufzustellen.
Kennung des Verfahrens: 046dc642-38b9-4491-adef-9c9dc10ecc75
Interne Kennung: 10/4.1-2024-0031
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31127000 Notstromaggregat
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Gelsenkirchen Feuerwache 2 Seestraße 3 
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45894
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1KBLVEZC WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Allgemeiner Hinweis zu Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Netzersatzanlagen für das Stadtgebiet Gelsenkirchen
Beschreibung: Benötigt werden insgesamt 12 Maschinen in verschiedenen Leistungsstufen mit dem dafür erforderlichen Zubehör. Zusätzlich kommen Kosten für die Wartung jährlich hinzu.
Interne Kennung: 10/4.1-2024-0031
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31127000 Notstromaggregat
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Gelsenkirchen Feuerwache 2 Seestraße 3 
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45894
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531, sofern zutreffend - Eigenerklärung Ausschlussgründe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521, sofern erforderlich - Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 532, sofern zutreffend - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerin - Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533, sofern zutreffend
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/04/2024 13:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 - Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 05513-31001-73
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7  
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169 2462
Fax: +49 2091693530
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 05513-31001-73
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7  
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169 2462
Fax: +49 2091693530
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 05513-31001-73
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7  
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169 2462
Fax: +49 2091693530
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a39ac875-0e24-42dc-a20f-acb5c5a171a2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/03/2024 20:25:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 180777-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 61/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2024

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Herzebrock-Clarholz
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Horn-Bad Meinberg
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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