Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Modernisierung der Märkischen Kliniken nach FTB 1 des KHZG

145701-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Modernisierung der Märkischen Kliniken nach FTB 1 des KHZG
OJ S 50/2024 11/03/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Märkische Kliniken GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Modernisierung der Märkischen Kliniken nach FTB 1 des KHZG
Beschreibung: Die Märkische Kliniken GmbH plant die Beschaffung von gemischten Dienst- und Lieferleistungen zur Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik nach Fördertatbestand 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV). Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung der Software- und Hardwarekomponenten, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung derselben sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen für die betreffenden Komponenten. Die Märkische Klinik GmbH plant, eine Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik iSv. Fördertatbestand 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV, ohne Aufruf zum Wettbewerb entsprechend Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU, § 14 Abs.4 Nr.2 lit. b) VgV zu beschaffen. Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen. Hierzu sollen folgende Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH beschafft werden: Lizenzen: o AddOn Schockraum-Protokoll: Dies ist ein Teil (eine Lizenz) des ORBIS Cockpit ZNA, welcher die in das Cockpit integrierte Erfassung der Maßnahmen im Schockraum ermöglicht. o ORBIS Fingerprint Anmeldung: Der Zugang zum System erfolgt nicht mittels eines Passwortes, sondern per Fingerabdruck. o AddOn Notaufnahmeregister-Export-Basis und AddOn Wartezimmermonitor für die Notaufnahme: Dies sind Teile (Lizenzen) des ORBIS Cockpit ZNA, das die Wartezeit der Patienten errechnet. Abonnements o ORBIS Speech REC hosted (DE/AT), Allgemeinmedizin Dienstleistungen (bezogen auf die oben genannten Lizenzen und Abonnements): o Support- und Wartung o Implementierung o Schulung o Projektmanagement 1. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV Für die Beschaffung der oben genannten Leistungen sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV erfüllt, denn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen (Dedalus HealthCare GmbH (nachfolgend auch „Dedalus“ genannt)) erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist, unter anderem, der Fall, da es einem anderen Unternehmen aus Gründen der Interoperabilität bei proprietären Systemen technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Märkische Kliniken GmbH hat als insgesamt derzeit führendes IT-System ein Krankenhausinformationssystem vom Typ ORBIS der Fa. Dedalus installiert, in welches sich die neu zu beschaffenden Teilprodukte integrieren lassen müssen, sofern die MUSS-Anforderungen der Förderrichtlinie für den Fördertatbestand 1 erfüllt werden sollen, ohne die Gesamt-IT neu aufsetzen zu müssen. Dies ist ausschließlich bei den oben genannten Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH der Fall. a) Erfüllung MUSS-Anforderungen Fördertatbestand 1: Die zu beschaffende Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik nach Fördertatbestand 1 des KHZG bzw. der Förderrichtlinie muss als förderfähiges Vorhaben gem. § 19 Abs.1 Nr.1 KHSFV die in der Förderrichtlinie genannten Muss-Kriterien vollständig erfüllen, um förderfähig zu sein (Ziff. 4.3 Abs. 2 Förderrichtlinie iVm. Ziff. 4.3.1 Abs. 4 Förderrichtlinie). Die ANBest-P-Corona als Anlage zum angekündigten Fördermittelbescheid schreiben in ihrer Ziff. 1.1 vor, dass die Zuwendung nur für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden darf. Also dürfen nur Leistungen beschafft werden, welche die Muss-Anforderungen der Förderrichtlinie vollständig und uneingeschränkt erfüllen. Nach den funktionalen Anforderungen der Ziff. 4.3.1. der Förderrichtlinie müssen förderfähige Maßnahme zur Anpassung der technischen/ informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme demnach zwingend unter anderem  die Notaufnahme grundsätzlich technisch aufrüsten und an den aktuellen Stand der Technik inklusive einer möglichst unterbrechungsfreien Übermittlung relevanter medizinischer Daten und Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung anpassen, oder  es den Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme ermöglichen, eine digitale Eigenanamnese auf Basis von digitalen Fragebögen in der Notaufnahme vor Ort durchzuführen. Die Angaben müssen in das interne Krankenhausinformationssystem automatisch integrierbar sein, oder  den Aufbau geeigneter informationstechnischer- und kommunikationstechnischer Anwendungen zum Zwecke des telemedizinischen Austauschs zwischen Rettungsdiensten, Leitstellen und Krankenhäusern (eingeschlossen etwaige Außenstellen, zusätzliche Krankenhausstandorte, MVZs oder niedergelassene Praxen) bzw. den Austausch innerhalb des Krankenhauses sowie etwaiger vorgelagerter Leistungserbringer gewährleisten (siehe 4.3.8.). Die Märkische Kliniken GmbH beabsichtigt, in Umsetzung der zuvor genannten MUSS-Anforderungen zur Erfüllung der Vorgaben des Fördermittelgebers, die oben aufgelisteten Produkte und Leistungen der Firma Dedalus zu beschaffen. Da an dieser Stelle eine technische bedingte Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die Fortsetzung der Begründung unter Ziff. 2.1.4
Kennung des Verfahrens: 51c009d1-90df-4921-b246-b174c4b5343a
Interne Kennung: 2024-I-017
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR eingegeben. B) Die Angabe Zuschlagsentscheidung betrifft das Datum der internen Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. C) Fortsetzung der Begründung unter Ziff. 2.1: b) Technische Ausschließlichkeit für die Leistungen des Fördertatbestands 1 Die benötigten Leistungen können aus technischen Gründen allein von Dedalus erbracht werden. „Technische Gründe“, die ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb rechtfertigen, liegen vor, wenn eine besondere Befähigung oder eine spezielle Ausstattung für die Durchführung der Arbeiten zwingend erforderlich ist und europaweit nur ein Unternehmen über eine solche verfügt. Dies ist vorliegend der Fall: Die oben genannten Leistungen sind zur Umsetzung der MUSS-Kriterien erforderlich, um die Anpassung der technischen/ informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme zu ermöglichen. Die Leistungen müssen und können nur von Dedalus zur Verfügung gestellt werden. Lösungen durch Drittanbieter, welche die Muss-Kriterien erfüllen, sind für sämtliche vorbezeichneten Komponenten bislang entweder überhaupt nicht verfügbar, oder (soweit es inhaltlich vergleichbare Lösungen etwa von konkurrierenden Anbietern von Krankenhausinformationssystemen (KIS) gibt) mangels vorhandener Schnittstellen nicht mit der geforderten unterbrechungsfreien Übermittlung relevanter medizinischer Daten in das ORBIS-KIS des Auftraggebers integrierbar. Im Falle des AddOn Schockraum-Protokolls, der ORBIS Fingerprint Anmeldung, des AddOn Notaufnahmeregister-Export-Basis sowie des AddOn Wartezimmermonitor bestehen keine Schnittstellen für vergleichbare Produkte von Drittanbietern. Externe Systeme erhalten nach der aktuellen Programmierung von ORBIS keinen Zugriff auf die notwendigen Datenbanken innerhalb von ORBIS beziehungsweise können ihre Daten nicht nach ORBIS exportieren, so dass sie dort uneingeschränkt weiterverarbeitet werden könnten. ORBIS bietet derzeit keine interaktiven entsprechenden Schnittstellen zu Fremdsystemen. Dedalus hat auch bislang keine entsprechenden Pläne zur Integration entsprechender Schnittstellen bekannt gegeben, so dass es auf absehbare Zeit nach aktuellem Kenntnisstand auch keine neuen Schnittstellen für Fremdsysteme geben wird. Die Fördermittel werden allerdings lt. Bescheid nur für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung gestellt und bei nicht rechtzeitiger Umsetzung der Digitalisierung erfolgen ab dem 01.01.2025 Kürzungen bei Rechnungen von teilstationären und stationären Fällen gemäß § 5 BPflV. Ein Zuwarten auf mögliche künftige Schnittstellen ist daher keine zumutbare Alternative für den Auftraggeber. Die Märkische Kliniken GmbH hat auch keine rechtlichen oder technischen Möglichkeiten, Dedalus zur Zurverfügungstellung entsprechender interoperabler Schnittstellen für Drittanbieter zu bewegen. Somit können mangels vergleichbarer Systeme bzw. aufgrund fehlender Schnittstellen für Fremdsysteme (die auch nicht in absehbarer Zeit erstellt werden) lediglich die von Dedalus angebotenen, oben benannten Softwaremodule an das bestehende KIS angebunden werden, um die die Anpassungen der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme an den jeweils aktuellen Stand der Technik innerhalb des vorgegebenen Zeithorizonts zu erfüllen. Die in diesem Zusammenhang benötigten Abonnements und Dienstleistungen beziehen sich speziell auf die Systeme und Lizenzen der Dedalus HealthCare GmbH. Die benötigten Fachkenntnisse für den Support und die Wartung der Systeme kann ausschließlich durch die Dedalus HealthCare GmbH abgebildet werden. Es bestehen am Markt keine Partnerunternehmen, welche diese Dienstleistung ausführen können. Die Dedalus HealthCare GmbH ist daher in Bezug auf die vorstehend aufgelisteten Teilleistungen das einzige Unternehmen im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV, welches die geforderten Leistungen zur Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik erfüllen kann. Damit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb gegeben, so dass die Voraussetzungen für eine Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfüllt sind. 2. Keine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs, § 14 Abs. 6 VgV: Darüber hinaus ist der mangelnde Wettbewerb auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Der Wettbewerb ist vorliegend bereits nicht künstlich eingeschränkt, da die Leistungen zur Umsetzung der Vorgaben des Fördermittelgebers erforderlich sind und wie aufgezeigt nur von der Firma Dedalus beschafft werden können. Es sind keine vernünftigen Alternativ- oder Ersatzlösungen im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV verfügbar. Unter einer „vernünftigen“ Alternative ist nur eine solche zu verstehen, die auch tatsächlich ernsthaft in Betracht kommt, ohne dass der Auftraggeber nachvollziehbare eigene Interessen opfern muss, nur um Wettbewerb sicherzustellen. Vorliegend sind Alternativ- oder Ersatzlösungen am Markt jedoch überwiegend nicht verfügbar oder würden alternativ unverhältnismäßigen Mehraufwand generieren bzw. die Funktionalität des KIS-Systems des Auftraggebers und dessen Sicherheit unzumutbar einschränken. Um Leistungen anderer Hersteller zu beschaffen, wäre eine gänzliche Neubeschaffung des gesamten Krankenhausinformationssystems vorzunehmen. Es kann von dem Auftraggeber aber nicht erwartet werden, sämtliche vorhandenen Einrichtungen, Ressourcen, Installationen etc. unter immensem personellem und finanziellem Aufwand vollständig zu beseitigen, nur um einen besseren Wettbewerb durch vollständige Neutralisierung des gesamten Bestandes herbeiführen zu können. So verhält es sich auch hier so, dass die Märkische Kliniken GmbH nicht verpflichtet ist, zwecks Einhaltung der Förderrichtlinien sowie des Vergaberechts die vorhandene IT und insbesondere das vorhandene KIS vom Typ ORBIS voll-ständig austauschen zu müssen. Es verbleibt daher dabei, dass sich die neu anzuschaffenden Software-Komponenten in die vorhandene IT-Landschaft zu integrieren haben. Darüber hinaus würde ein Wechsel der Krankenhausinformationssystems aufgrund vergleichbarer technischer Situationen bei anderen KIS-Herstellern auch wieder dazu führen, dass sämtliche Komponenten wiederum nur von einem anderen KIS-Hersteller bezogen werden müssten. Denn auch bei anderen KIS-Herstellern sind offene, interoperable Schnittstellen bislang regelmäßig nicht vorhanden und eine los-weise Vergabe der einzelnen Software-Komponenten damit regelmäßig de facto ausgeschlossen, so dass das Problem selbst bei einer vollständigen Neuausschreibung des gesamten KIS zur Herstellung eines perfekten Wettbewerbs lediglich von einem Hersteller (Dedalus) auf womöglich einen anderen Hersteller verlagert würde. Die Anmeldung an dem zentralen KIS System muss zudem von Dedalus offiziell zertifiziert und freigegeben werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der genutzte Weg nicht mehr unterstützt wird, oder nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht. Es handelt sich hierbei um die Benutzerverwaltung von ORBIS. Selbst wenn eine Anbindung durch ein Alternativprodukt ermöglicht werden könnte, würde eine entsprechende Zertifizierung nicht durch Dedalus erfolgen, so dass eine sinnvollen Alternativbeschaffung nicht möglich ist. Dasselbe gilt für die AddOns Notaufnahmeregister-Export-Basis und Wartezimmermonitor sowie das AddOn Schockraum-Protokoll. Durch die Einführung eines Fingerabdruckscanners wird der Zugang in das KIS zudem schneller, sicherer und das Klinikpersonal entlastet. Alternativ- und Ersatzlösungen bestehen mithin nicht. Insbesondere der Wechsel des Krankenhausinformationssystems zur Zulassung anderer Hersteller bei den benötigten Leistungen ist weder technisch noch wirtschaftlich noch unter wettbewerblichen Gesichtspunkten sinnvoll.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv  -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Modernisierung der Märkischen Kliniken nach FTB 1 des KHZG
Beschreibung: Die Märkische Kliniken GmbH plant die Beschaffung von gemischten Dienst- und Lieferleistungen zur Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik nach Fördertatbestand 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV). Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung der Software- und Hardwarekomponenten, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung derselben sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen für die betreffenden Komponenten. Die Märkische Klinik GmbH plant, eine Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik iSv. Fördertatbestand 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV, ohne Aufruf zum Wettbewerb entsprechend Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU, § 14 Abs.4 Nr.2 lit. b) VgV zu beschaffen. Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen. Hierzu sollen folgende Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH beschafft werden: Lizenzen: o AddOn Schockraum-Protokoll: Dies ist ein Teil (eine Lizenz) des ORBIS Cockpit ZNA, welcher die in das Cockpit integrierte Erfassung der Maßnahmen im Schockraum ermöglicht. o ORBIS Fingerprint Anmeldung: Der Zugang zum System erfolgt nicht mittels eines Passwortes, sondern per Fingerabdruck. o AddOn Notaufnahmeregister-Export-Basis und AddOn Wartezimmermonitor für die Notaufnahme: Dies sind Teile (Lizenzen) des ORBIS Cockpit ZNA, das die Wartezeit der Patienten errechnet. Abonnements o ORBIS Speech REC hosted (DE/AT), Allgemeinmedizin Dienstleistungen (bezogen auf die oben genannten Lizenzen und Abonnements): o Support- und Wartung o Implementierung o Schulung o Projektmanagement 1. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV Für die Beschaffung der oben genannten Leistungen sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV erfüllt, denn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen (Dedalus HealthCare GmbH (nachfolgend auch „Dedalus“ genannt)) erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist, unter anderem, der Fall, da es einem anderen Unternehmen aus Gründen der Interoperabilität bei proprietären Systemen technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Märkische Kliniken GmbH hat als insgesamt derzeit führendes IT-System ein Krankenhausinformationssystem vom Typ ORBIS der Fa. Dedalus installiert, in welches sich die neu zu beschaffenden Teilprodukte integrieren lassen müssen, sofern die MUSS-Anforderungen der Förderrichtlinie für den Fördertatbestand 1 erfüllt werden sollen, ohne die Gesamt-IT neu aufsetzen zu müssen. Dies ist ausschließlich bei den oben genannten Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH der Fall. a) Erfüllung MUSS-Anforderungen Fördertatbestand 1: Die zu beschaffende Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik nach Fördertatbestand 1 des KHZG bzw. der Förderrichtlinie muss als förderfähiges Vorhaben gem. § 19 Abs.1 Nr.1 KHSFV die in der Förderrichtlinie genannten Muss-Kriterien vollständig erfüllen, um förderfähig zu sein (Ziff. 4.3 Abs. 2 Förderrichtlinie iVm. Ziff. 4.3.1 Abs. 4 Förderrichtlinie). Die ANBest-P-Corona als Anlage zum angekündigten Fördermittelbescheid schreiben in ihrer Ziff. 1.1 vor, dass die Zuwendung nur für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden darf. Also dürfen nur Leistungen beschafft werden, welche die Muss-Anforderungen der Förderrichtlinie vollständig und uneingeschränkt erfüllen. Nach den funktionalen Anforderungen der Ziff. 4.3.1. der Förderrichtlinie müssen förderfähige Maßnahme zur Anpassung der technischen/ informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme demnach zwingend unter anderem  die Notaufnahme grundsätzlich technisch aufrüsten und an den aktuellen Stand der Technik inklusive einer möglichst unterbrechungsfreien Übermittlung relevanter medizinischer Daten und Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung anpassen, oder  es den Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme ermöglichen, eine digitale Eigenanamnese auf Basis von digitalen Fragebögen in der Notaufnahme vor Ort durchzuführen. Die Angaben müssen in das interne Krankenhausinformationssystem automatisch integrierbar sein, oder  den Aufbau geeigneter informationstechnischer- und kommunikationstechnischer Anwendungen zum Zwecke des telemedizinischen Austauschs zwischen Rettungsdiensten, Leitstellen und Krankenhäusern (eingeschlossen etwaige Außenstellen, zusätzliche Krankenhausstandorte, MVZs oder niedergelassene Praxen) bzw. den Austausch innerhalb des Krankenhauses sowie etwaiger vorgelagerter Leistungserbringer gewährleisten (siehe 4.3.8.). Die Märkische Kliniken GmbH beabsichtigt, in Umsetzung der zuvor genannten MUSS-Anforderungen zur Erfüllung der Vorgaben des Fördermittelgebers, die oben aufgelisteten Produkte und Leistungen der Firma Dedalus zu beschaffen. Da an dieser Stelle eine technische bedingte Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die Fortsetzung der Begründung unter Ziff. 2.1.4
Interne Kennung: 2024-I-017
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Zusätzliche Informationen: Lüdenscheid
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Märkische Kliniken GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Es ist nur ein Unternehmen in der Lage, den Auftrag auszuführen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 98137_10002387
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 00000000
Fax: 0251 411-2165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Märkische Kliniken GmbH
Registrierungsnummer: 98005_10000093
Postanschrift: Paulmannshöher Str. 14  
Stadt: Lüdenscheid
Postleitzahl: 58515
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Kontaktperson: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
E-Mail: vergabe@pd-g.de
Telefon: +49 00000000
Profil des Erwerbers: https://www.pd-g.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Märkische Kliniken GmbH
Registrierungsnummer: 98005_10000093
Postanschrift: Paulmannshöher Str. 14  
Stadt: Lüdenscheid
Postleitzahl: 58515
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Kontaktperson: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
E-Mail: vergabe@pd-g.de
Telefon: +49 00000000
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: 98027_10001095
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022826680
Fax: 022826684699
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7a3301eb-9727-4ad7-8ab1-e991e1fa7255  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/03/2024 12:19:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 145701-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 50/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2024

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