Deutschland – Reinigungsdienste – RGE / Rahmenvereinbarungen bzgl. Glasreinigungsarbeiten für kommunale Liegenschaften und Objekte

121246-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Reinigungsdienste – RGE / Rahmenvereinbarungen bzgl. Glasreinigungsarbeiten für kommunale Liegenschaften und Objekte
OJ S 42/2024 28/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: RGE / Rahmenvereinbarungen bzgl. Glasreinigungsarbeiten für kommunale Liegenschaften und Objekte
Beschreibung: Die RGE erbringt als städtisches Dienstleistungsunternehmen Dienstleistungen u.a. mit Bezug zur Glas- und Fassadenreinigung kommunaler Liegenschaften bzw. Glasreinigungsobjekte (Gebäude,Schwimmbäder,Fassaden,Vitrinen etc.). Bei der Aufgabenwahrnehmung ist die RGE auf die Hinzuziehung externer Nachunternehmer angewiesen. Für die längerfristige Kooperation beabsichtigt die RGE daher drei Rahmenvereinbarungen abzuschließen, an der jeweils ein (1)Auftragnehmer beteiligt ist. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in alle drei Rahmenvereinbarungen zu bemühen(vgl. Ziffer 2.1.5 der EU-Bekanntmachung). Los 1 betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftesteilnehmer für die Glas- u. Fassadenreinigung des Essener Rathauses, Am Porscheplatz 1, 45127 Essen. Los 2 u Los 3 betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer betreffend die Reinigungsarbeiten für sonstige Reinigungsobjekte im Aufgabenbereich der RGE.
Kennung des Verfahrens: b85b5ea6-ef5f-450c-8608-9b0adf318460
Interne Kennung: RGE-Vergabe – R-Glas 2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Glas- und Fassadenreinigung Rathaus Essen
Beschreibung: Der Auftragnehmer wird in einem regelmäßigen Zyklus Reinigungsleistungen (Fassade, Glasreinigung innen, Glasreinigung außen, Steiger, Entsorgung sowie Sonderreinigungsleistungen) am Essener Rathauses nach den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Spezifikationen erbringen. Weitere Details, u.a. zu konkreten Reinigungsflächen, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht bei der ausgeschriebenen Leistung von einem solchen maximalen Auftragsvolumen aus, welches sich aus dem im Leistungsverzeichnis genannten Flächenmaß und Reinigungszyklus bzw. der daraus ableitbaren Aufgabenstellung ergibt. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft legt zum Nachweis der Eignung die folgenden Unterlagen oder ver-gleichbare Informationen vor (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend): • Angaben zum Bieter und zur wirtschaftlichen Verknüpfung • Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. • Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit der Verpflichtung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und für die Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten. • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate) • Bescheinigung der Krankenkasse betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate) Die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss mindestens nachfolgend aufgeführten Schadensarten und Deckungssummen abdecken: • Pauschal für Personen- und Sachschäden: 6.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für das Abhandenkommen fremder Schlüssel: 10.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Allmählichkeitsschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall Der Mindestumsatz in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen muss mindestens EUR 600.000,00 pro Jahr betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der mit dieser EU-Bekanntmachung losspezifisch ausgeschriebenen Leistungen, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen sollen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Referenzen werden nur dann als vergleichbar betrachtet, wenn sie im Schwerpunkt einen Bezug zu Reinigungsobjekten in öffentlicher Trägerschaft erkennen lassen (Schulgebäude, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude etc.). Der Bieter macht Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die Eignung kann nur bejaht werden, wenn sich darunter ein Gebäudereinigermeister befindet, dem die Qualitätskontrolle obliegt. • Unternehmensbezogenes (nicht auftragsbezogen) Konzept/Nachweis zur langfristigen Qualitätssicherung (z.B. durch Vorlage einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 ff. oder ersatzweise eine gleichwertige Darstellung hinsichtlich der Qualitätssicherung). Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer 5.1.9). Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/04/2024 12:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/04/2024 12:00:00 (UTC)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 – Glasreinigung div. Gebäude und Objekte
Beschreibung: Grundsätzlich in regelmäßigen Reinigungszyklen müssen diverse Gebäude und Objekte einer objektspezifi-schen Reinigung unterzogen werden (Glasreinigung ggf. inkl. Steiger, Absperrungen und Osmoseverfahren). Die zu reinigenden Objekte lassen sich kategorisieren in Schulgebäude, Verwaltungsgebäude und Kindergärten. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen jährlichen Auftragsvolumen (bezogen auf Reinigungsflächen) von ca. 303.300m² aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier ange-gebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft legt zum Nachweis der Eignung die folgenden Unterlagen oder ver-gleichbare Informationen vor (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend): • Angaben zum Bieter und zur wirtschaftlichen Verknüpfung • Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. • Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit der Verpflichtung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und für die Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten. • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate) • Bescheinigung der Krankenkasse betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate) Die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss mindestens nachfolgend aufgeführten Schadensarten und Deckungssummen abdecken: • Pauschal für Personen- und Sachschäden: 6.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für das Abhandenkommen fremder Schlüssel: 10.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Allmählichkeitsschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall Der Mindestumsatz in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen muss mindestens EUR 600.000,00 pro Jahr betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der mit dieser EU-Bekanntmachung losspezifisch ausgeschriebenen Leistungen, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen sollen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Referenzen werden nur dann als vergleichbar betrachtet, wenn sie im Schwerpunkt einen Bezug zu Reinigungsobjekten in öffentlicher Trägerschaft erkennen lassen (Schulgebäude, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude etc.). Der Bieter macht Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die Eignung kann nur bejaht werden, wenn sich darunter ein Gebäudereinigermeister befindet, dem die Qualitätskontrolle obliegt. • Unternehmensbezogenes (nicht auftragsbezogen) Konzept/Nachweis zur langfristigen Qualitätssicherung (z.B. durch Vorlage einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 ff. oder ersatzweise eine gleichwertige Darstellung hinsichtlich der Qualitätssicherung). Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer 5.1.9). Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/04/2024 12:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/04/2024 12:00:00 (UTC)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 – Glasreinigung div. Gebäude und Objekte
Beschreibung: Grundsätzlich in regelmäßigen Reinigungszyklen müssen diverse Gebäude und Objekte einer objektspezifischen Reinigung unterzogen werden (Glasreinigung ggf. inkl. Steiger, Absperrungen und Osmoseverfahren). Die zu reinigenden Objekte lassen sich kategorisieren in Schulgebäude, Verwaltungsgebäude und Kindergärten. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen jährlichen Auftragsvolumen (bezogen auf Reinigungsflächen) von ca. 253.300m² aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft legt zum Nachweis der Eignung die folgenden Unterlagen oder ver-gleichbare Informationen vor (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend): • Angaben zum Bieter und zur wirtschaftlichen Verknüpfung • Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. • Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit der Verpflichtung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und für die Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten. • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate) • Bescheinigung der Krankenkasse betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate) Die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss mindestens nachfolgend aufgeführten Schadensarten und Deckungssummen abdecken: • Pauschal für Personen- und Sachschäden: 6.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für das Abhandenkommen fremder Schlüssel: 10.000,00 EUR je Schadensfall • Pauschal für Allmählichkeitsschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall Der Mindestumsatz in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen muss mindestens EUR 600.000,00 pro Jahr betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der mit dieser EU-Bekanntmachung losspezifisch ausgeschriebenen Leistungen, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen sollen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Referenzen werden nur dann als vergleichbar betrachtet, wenn sie im Schwerpunkt einen Bezug zu Reinigungsobjekten in öffentlicher Trägerschaft erkennen lassen (Schulgebäude, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude etc.). Der Bieter macht Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die Eignung kann nur bejaht werden, wenn sich darunter ein Gebäudereinigermeister befindet, dem die Qualitätskontrolle obliegt. • Unternehmensbezogenes (nicht auftragsbezogen) Konzept/Nachweis zur langfristigen Qualitätssicherung (z.B. durch Vorlage einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 ff. oder ersatzweise eine gleichwertige Darstellung hinsichtlich der Qualitätssicherung). Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer 5.1.9). Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. 5.1.9) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/04/2024 12:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/04/2024 12:00:00 (UTC)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: RGE Servicegesellschaft Essen mbH
Registrierungsnummer: 10368
Postanschrift: Am Lichtbogen 8  
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45141
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2018872376
Internetadresse: https://www.rge-essen.de/
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: c0ba6464-dfd4-4298-8a44-1abf849be61e
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b85b5ea6-ef5f-450c-8608-9b0adf318460 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2024 14:09:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 121246-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 42/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/02/2024

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