Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Host City Dressing im Rahmen der UEFA EURO 2024 in Gelsenkirchen

87847-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Host City Dressing im Rahmen der UEFA EURO 2024 in Gelsenkirchen
OJ S 30/2024 12/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Host City Dressing im Rahmen der UEFA EURO 2024 in Gelsenkirchen
Beschreibung: Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 in der Bundesrepublik Deutschland statt. Gelsenkirchen ist ein Austragungsort (Host City/HC) der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024. Die Stadt Gelsenkirchen als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Vergabe von Aufmaß, Produktion, Beschaffung, Installation, Instandhaltung, Deinstallation und einer nachhaltigen Weiterverwertung der Host City Dressing Materialien gemäß angehängter HC-Dressing-Matrixen an einen Auftragnehmer (AN). Das Host City Dressing dient zur Bewerbung des Turniers im Stadtgebiet und soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Ticketinhaberinnen und Ticketinhabern vor und während des Turniers in eine positive Stimmung versetzen und zugleich eine Willkommensatmosphäre schaffen. Das Host City Dressing besteht dabei aus unterschiedlichen Werbeträgern. Das Host City Dressing unterteilt sich in zwei Bereiche: - Offizielles Host City Dressing: Das offizielle Host City Dressing dient zur reinen Bewerbung des Turniers und richtet sich nach den Grafik-Richtlinien der UEFA bzw. EURO 2024 GmbH. Die Druckvorlagen werden von der EURO 2024 GmbH passgenau geliefert. Hierzu sind die exakten Maße der Werbeträger notwendig. Es sind keine kreativen Grafikleistungen seitens des AN zu leisten. - Stadtspezifisches Host City Dressing: Die Stadt Gelsenkirchen möchte an verschiedenen Orten innerhalb des Stadtgebiets zusätzliche Dressing Möglichkeiten schaffen, um die positive Stimmung der Bevölkerung sowie der Gäste zu fördern. Hier sind kreative Ideen und Grafikleistungen seitens des AN gefordert. Zusätzlichen Dressing Materialien können unter anderem Länderflaggen der teilnehmenden Nationen, Floorgraphics etc. sein. Die Host City Dressing Materialien verbleiben im Besitz der Stadt Gelsenkirchen bis zum Ende des Turnierzeitraums und darüber hinaus. Es ist wünschenswert, dass aus sämtlichen Host City Dressing Materialien Upcycling-Produkte (z.B. Taschen, Federmäppchen etc.) für z.B. Schulen, Kindergärten etc. hergestellt werden. Das Host City Dressing muss vom 31.05. - 14.07.2024 in einwandfreiem Zustand im Stadtgebiet sichtbar sein. Zur UEFA EURO 2024TM möchte auch die Host City Gelsenkirchen zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beitragen und für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, mit unserer Umwelt und unserem Klima stehen. Das übergeordnete Ziel, klimaverträglich und ressourcenschonend die Leistung zu erbringen, ist daher für den AN für die Auftragserfüllung verpflichtend. Zusätzlich sind die Kriterien des Öko-Instituts zu beachten.
Kennung des Verfahrens: b86b18db-48e7-40da-a6fa-39b7a3f338dc
Interne Kennung: 10/4.1-2024-0027
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 7 
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1KHCZSYS WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Zuschlagskriterien: - Qualität und Vollständigkeit (Gewichtung 60 % ? maximal 300 Punkte) - Preis (Gewichtung 40 % ? maximal 200 Punkte)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Host City Dressing im Rahmen der UEFA EURO 2024 in Gelsenkirchen
Beschreibung: Vom AN sind im Rahmen der Umsetzung folgende Leistungen zu erbringen bzw. darzustellen: Die Stadt Gelsenkirchen sucht für alle HC Dressing Standorte einen AN für die folgenden Dienstleistungen: - Kreativkonzept stadtspezifisches Host City Dressing - Aufmaß - Produktion/ Beschaffung - Installation - Instandhaltung - Deinstallation - nachhaltige Weiterverwertung Das Kreativkonzept, das Aufmaß, die Produktion, die Beschaffung, die Installation, Instandhaltung, Deinstallation sowie nachhaltige Weiterverwertung erfordert eine enge Abstimmung mit der Ausrichterstadt Gelsenkirchen (EM-Büro) und weiteren Teilprojekten, wie zum Beispiel Mobilität, Volunteering, Sicherheit, Marketing, Kommunikation und Tourismus, bis zum Ende des Turnierzeitraums. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 10/4.1-2024-0027
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 7 
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/07/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Zur UEFA EURO 2024TM möchte auch die Host City Gelsenkirchen zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beitragen und für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, mit unserer Umwelt und unserem Klima stehen. Das übergeordnete Ziel, klimaverträglich und ressourcenschonend die Leistung zu erbringen, ist daher für den AN für die Auftragserfüllung verpflichtend. Zusätzlich sind die Kriterien des Öko-Instituts zu beachten (siehe Anlage 3 Kriterien_Beschaffung_Dressing_EURO2024_Öko-Institut)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU, sofern zutreffend - Eigenerklärung Ausschlussgründe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU, sofern erforderlich - Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 532 EU, sofern zutreffend - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerin - Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533 EU, sofern zutreffend - - Visualisierungen/Scribbles zum stadtspezifisches Host City Dressing (mit dem Angebot vorzulegen) - - Aktuelle Kalkulationen für die an Subunternehmen abzugebenden Teilbereiche und Objekte auf Basis vorliegender Kostenvoranschläge dieser (mit dem Angebot vorzulegen) - - Aufschlüsselung der voraussichtlich anfallenden Kosten des AN. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verwenden Sie hierfür das Formular "Wirtschaftlichkeit". (Anlage 7)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - - Angaben zu bisherigen Erfahrungen im Bereich Bewerbung (Stadtdressing) von Großveranstaltungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verwenden Sie hierfür das Formular "Erfahrungen-Referenzen" (Anlage 5) - - Möglichst drei Referenzen über vergleichbare Projekttätigkeiten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bezeichnung des Projektes, Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung und Beschreibung der erbrachten Leistungen (siehe Anlage 5) - - Angaben zur eigenen Bürostruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung, wie z. B. Anzahl fester und freier Mitarbeitender, Arbeitsbereiche. Verwenden Sie hierfür das Formular "Organisation" (Anlage 6)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 12/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU - Eigenerklärung - Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 523 EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 05513-31001-73
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7  
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169
Fax: +49 2091693530
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 05513-31001-73
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7  
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169
Fax: +49 2091693530
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 05513-31001-73
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7  
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169
Fax: +49 2091693530
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 815dda6b-183f-483e-b58d-4c04f0c6ce27 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/02/2024 11:20:27 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 87847-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 30/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/02/2024

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Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
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Netphen
Nettersheim
Nettetal
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Neuenrade
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Neunkirchen
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Niederkrüchten
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Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
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Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich