Deutschland – Wartung von Gleisen – Betrieb, Wartung und Instandhaltung der im Eigentum des Landkreises Konstanz befindlichen Eisenbahnstrecke Stahringen - Stockach (Eisenbahninfrastruktur gem. EBO) sowie der dazugehörigen Tankanlage

57307-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Wartung von Gleisen – Betrieb, Wartung und Instandhaltung der im Eigentum des Landkreises Konstanz befindlichen Eisenbahnstrecke Stahringen - Stockach (Eisenbahninfrastruktur gem. EBO) sowie der dazugehörigen Tankanlage
OJ S 20/2024 29/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Konstanz (Landkreis Konstanz)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb, Wartung und Instandhaltung der im Eigentum des Landkreises Konstanz befindlichen Eisenbahnstrecke Stahringen - Stockach (Eisenbahninfrastruktur gem. EBO) sowie der dazugehörigen Tankanlage
Beschreibung: Der Landkreis Konstanz ist seit 27.06.2012 Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur der Schienenstrecke Stahringen (Einfahrsignal G in km 8,022) – Stockach (Höhe Trapeztafel bei km 17,846). Hierzu gehören in Stockach neben dem vom Personenverkehr genutzten Stumpfgleis am Bahnhofsgebäude auch die für den Güterverkehr nutzbaren Kreuzungsgleise mit den dazugehörigen Weichen und Gleisen. Ebenfalls im Eigentum und damit Bestandteil des Betriebs sowie Wartung und Instandhaltung ist die bestehende Tankanlage des Landkreises in Stockach nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Landkreis plant, die Tankstelle um eine Ver- und Entsorgungseinrichtung für WC-Anlagen in Schienenfahrzeugen zu erweitern, welche dann auch entsprechend Bestandteil des Leistungsumfanges wird. Außerdem ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraums in Containerform für EVU-Personale vorgesehen. Das EIU ist auch für die Bereitstellung und Vermietung von Abstellgleisen, Elektranten und Fremdluftversorgung sowie nach ihrer Fertigstellung für die Vermietung des Aufenthaltsraums in Containerform für EVU-Personale ebenso wie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen für WC-Anlagen zuständig. Leistungsbestandteil sind weiter die Übernahme der Funktion des Eisenbahnbetriebsleiters für den Landkreis und die Abstimmungen mit der Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg. Ebenso sind die Erstellung der Schienennutzungsbedingungen sowie die Unterstützung des Landkreises bei den eingehenden Trassenanmeldungen sowie bei der Erhebung der Infrastrukturnutzungsentgelte Bestandteil des Leistungsumfangs. Sanierungsmaßnahmen, welche über den Umfang von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen, werden gesondert behandelt und vereinbart und sind in der Kalkulation nicht zu berücksichtigen. Dies ist jedoch durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Landkreis zu begleiten und ggf. umzusetzen. Des weiteren ist der Ersatzneubau des bestehenden elektronischen Stellwerkes in Stockach durch den Landkreis vorgesehen. Bestandteil ist Leistungen ist hierbei auch eine Unterstützung des Landkreises bei den Abstimmungen, die Umsetzung der Maßnahme selbst erfolgt durch externe Firmen. Der Vertrag tritt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von vsl. 9 Jahren. In Abhängigkeit der Fertigstellung der Elektrifizierung der Strecke ist vorgesehen, den Vertrag vorzeitig erstmalig zum Dezember 2032 kündigen zu können oder bei Verzögerungen der Elektrifizierung auch um max. zwei Jahre bis Dezember 2035 zu verlängern. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Kennung des Verfahrens: f8038e2d-cdfa-4827-9541-540be416af9d
Interne Kennung: Betrieb sowie Wartung und Instandhaltung der Eisenbahnstrecke Stahringen – Stockach
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50225000 Wartung von Gleisen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: — keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, — keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen. Ebenso ist der beigefügte Ausdruck "Erklärung Russlandsanktionen" beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechstanspruch.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDie Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechstanspruch.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur
Beschreibung: Der Landkreis Konstanz ist seit 27.06.2012 Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur der Schienenstrecke Stahringen (Einfahrsignal G in km 8,022) – Stockach (Höhe Trapeztafel bei km 17,846). Hierzu gehören in Stockach neben dem vom Personenverkehr genutzten Stumpfgleis am Bahnhofsgebäude auch die für den Güterverkehr nutzbaren Kreuzungsgleise mit den dazugehörigen Weichen und Gleisen. Ebenfalls im Eigentum und damit Bestandteil des Betriebs sowie Wartung und Instandhaltung ist die bestehende Tankanlage des Landkreises in Stockach nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Landkreis plant, die Tankstelle um eine Ver- und Entsorgungseinrichtung für WC-Anlagen in Schienenfahrzeugen zu erweitern, welche dann auch entsprechend Bestandteil des Leistungsumfanges wird. Außerdem ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraums in Containerform für EVU-Personale vorgesehen. Das EIU ist auch für die Bereitstellung und Vermietung von Abstellgleisen, Elektranten und Fremdluftversorgung sowie nach ihrer Fertigstellung für die Vermietung des Aufenthaltsraums in Containerform für EVU-Personale ebenso wie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen für WC-Anlagen zuständig. Leistungsbestandteil sind weiter die Übernahme der Funktion des Eisenbahnbetriebsleiters für den Landkreis und die Abstimmungen mit der Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg. Ebenso sind die Erstellung der Schienennutzungsbedingungen sowie die Unterstützung des Landkreises bei den eingehenden Trassenanmeldungen sowie bei der Erhebung der Infrastrukturnutzungsentgelte Bestandteil des Leistungsumfangs. Sanierungsmaßnahmen, welche über den Umfang von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen, werden gesondert behandelt und vereinbart und sind in der Kalkulation nicht zu berücksichtigen. Dies ist jedoch durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Landkreis zu begleiten und ggf. umzusetzen. Des weiteren ist der Ersatzneubau des bestehenden elektronischen Stellwerkes in Stockach durch den Landkreis vorgesehen. Bestandteil ist Leistungen ist hierbei auch eine Unterstützung des Landkreises bei den Abstimmungen, die Umsetzung der Maßnahme selbst erfolgt durch externe Firmen. Der Vertrag tritt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von vsl. 9 Jahren. In Abhängigkeit der Fertigstellung der Elektrifizierung der Strecke ist vorgesehen, den Vertrag vorzeitig erstmalig zum Dezember 2032 kündigen zu können oder bei Verzögerungen der Elektrifizierung auch um max. zwei Jahre bis Dezember 2035 zu verlängern. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Interne Kennung: E15687165
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50225000 Wartung von Gleisen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vorzeitige Kündigung bzw. im Bedarfsfall Verlängerung des Vertrages um max. zwei Jahre möglich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Eisenbahnschienenstrecke Radolfzell - Stockach
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 9 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): — formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen, — Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Beschreibung: Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die letzten zwei abgelaufenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen: 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers, 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
Beschreibung: 1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG und eine Sicherheitsgenehmigung nach § 7 c AEG vorliegt bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll. Sollte dies bereits vorliegen, sind diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Leistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen; 3. Aussagen zu Erfahrungen mit dem Betrieb und der Wartung- und Instandhaltung von Schieneninfrastruktur sowie Tankanlagen einschließlich der dazugehörigen Leistungen, die mindestens mit dem ausgeschrieben Umfang vergleichbar sind; 4. Referenzprojekte zu Betrieb und Instandhaltung von Schieneninfrastrukturen sowie der im Unternehmen angesiedelten Eisenbahnbetriebsleiter; 5. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (insbesondere Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte und Betriebsstellen). Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: — keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, — keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, — keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen. Ebenso ist der beigefügte Ausdruck "Erklärung Russlandsanktionen" beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechstanspruch.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zusätzliche Anforderungen zum Verfahren
Beschreibung: 1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt. 2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E15687165 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E15687165 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich. 5. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. 6. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber fortgeschriebene Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. 8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 9. Rückfragen können nur von Unternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E15687165
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E15687165
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/02/2024 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechstanspruch.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. beim Auftraggeber zu rügen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH - Vergabestelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH - Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH - Vergabestelle
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006263
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: info@nvbw.de
Telefon: +49 711239911106
Internetadresse: https://www.nvbw.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Konstanz (Landkreis Konstanz)
Registrierungsnummer: Ust-ID. DE 142316572
Abteilung: Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung
Postanschrift: Max-Stromeyer-Straße 166/168  
Stadt: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Ute Unger - Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung
Telefon: +49 75318001353
Internetadresse: https://www.LRAKN.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 9268730
Fax: 0721 9263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0e61e42b-1e01-4878-9560-9a6642ff7677 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/01/2024 14:14:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 57307-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 20/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/01/2024

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