Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln (hier: PG15 - Therapiegeräte) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Knappschaftstraße 1
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung
E-Mail:
Telefon: +49 23430413480
Fax: +49 2349783880004
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Postanschrift: Weißensteinstraße 70-72
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung
E-Mail:
Telefon: +49 23430413480
Fax: +49 2349783880004
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln (hier: PG15 - Therapiegeräte) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Vertrages mit einzelnen Leistungserbringern nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] über die Hilfsmittellieferung (Gesundheitsleistungen) von Therapiegeräten zum Kontinenztraining für Kinder der Produktuntergruppe 15.25.18 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere: Beratung, Lieferung und Einweisung in den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.
Zu den Dienst- und Serviceleistungen zählen insbesondere: Beratung, Lieferung und Einweisung der / des Versicherten und der das Hilfsmittel nutzenden Personen (z. B. des Pflegedienstes) in die sachgerechte Handhabung. Bei Wiedereinsätzen zählen auch Abholung, Lagerung, Reinigung (einschl. Desinfektion), Reparatur / Instandsetzung (einschl. Materialkosten), Wartung und sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Geräteprüfung zu erbringen sind, sowie die Wiederauslieferung gebrauchsfähiger Hilfsmittel zu den Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Die Eignungskriterien können unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp eingesehen werden.
ist die Vorlage einer gültigen Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland