Beschreibung: II. Leistungsbeschreibung Sachverständigenleistung Erstellung eines baufachlichen
Gutachtens für das Projekt NUB - Sanierung des Berufsschulzentrum Neckarufer in Mannheim
II.1 Anlass und Zweck Gegenstand der Beschaffung ist die Erstellung eines baufachlichen
Gutachtens mit abschließender Handlungsempfehlung hinsichtlich Sanierung oder Neubau
für die Carl-Benz-Schule im Folgenden CBS genannt - und Werner-von-Siemens-Schule,
im Folgenden WVS genannt, sowie dem Werkstattgebäude der Heinrich-Lanz-Schule, im
Folgenden Werkstattgebäude-HLZ genannt. Die beiden Schulen CBS und WVS stehen auf
einem gemeinsamen, zweigeschossigen Parkdeck, welches Teil des Gebäudeensembles/ Grundstück
Neckarpromenade 17 und 22-23, Flurstück 502/7 ist. Innerhalb des Parkdecks gibt es
noch weitere externe Eigentumsverhältnisse. Das Werkstattgebäude der HLZ befindet
sich hinter dem dazugehörigen Schulgebäude Hermann-Heimerich-Ufer 10, Flurstück 511,
vorgelagert zur Schafweide. Die Bau- & Betriebsservice GmbH Mannheim - im Folgenden
BBS oder BBS Mannheim genannt, hat von der Stadt Mannheim im Rahmen der übertragenen
Trägerschaft die Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben
im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim im Auftrag. Die BBS -
Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden
Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus
ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für Sanierung, sondern auch
für die spätere Nutzung maßgeblich. Bestand | Gesamtübersicht NUB o.M. von links nach
rechts: Werkstatt-HLZ, CBS, WVS II.1.1 städtebauliche Bestandsituation CBS/WVS Die
gesamte Bebauung der Neckarpromenade wurde Anfang der 1970 er Jahre als zusammenhängendes
Ensemble gebaut. Das Ensemble umfasst die Carl-Benz-Schule im Nordosten, die Werner
von Siemens Schule im Nordwesten sowie die drei Hochhäuser und die Terrassenwohnhäuser
am Neckarufer im Süden. Zwischen den Gebäuden befindet sich eine Promenade ca. 7 m
über dem Geländeniveau. Diese unteren 7 m wurden als zweigeschossiges Parkdeck erstellt,
dass sich über die gesamte Grundfläche der Schulen, der Hochhäuser bis zu an die Terrassenwohnhäuser
erstreckt. Die Carl-Benz-Schule und die Werner-von-Siemens-Schule besitzen somit einen
Baukörper, dessen untere zwei Geschosse als Parkebenen dienen. Erst darüber beginnt
die Nutzung als Schule. II.1.2 Eigentumsverhältnisse CBS/WVS Das Gebäudeensemble (CBS
/ Carl-Benz-Schule (Nr. 21-23), die WVS / Werner von Siemens Schule (Nr. 17) die drei
Wohn-Hochhäuser (Nr. 9,15 & 25) und die Terrassenwohnhäuser (Nr. TH1-4), sowie die
darunterliegenden Parkdecks) befindet sich teilweise im geteilten Eigentum. Es ist
dem Eigentümer nicht möglich, die Eigentumsverhältnisse in der Art aufzuarbeiten,
wie dies für die Prüfung der Sanierung entsprechend der Aufgabenstellung erforderlich
ist. Wir gehen davon aus, dass es erforderlich sein wird, das Parkhaus in die statische
Betrachtung miteinzubeziehen. Unser Kenntnisstand ist, dass sich das Parkhaus in geteiltem
Eigentum befindet. Insofern ist es erforderlich über Maßnahmen und Zugänglichkeit
Abstimmungen mit dem Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums zu treffen. Unser
aktueller Kenntnisstand zu den Eigentumsverhältnissen ist der folgende: Die Schulen
befinden sich im Eigentum der Stadt Mannheim. Das Parkdeck befindet sich in geteiltem
Eigentum und die anliegenden Hochhäuser befinden sich im Eigentum der Grand City Property
Ltd. (GCP). Die Terrassenwohnbebauung befindet sich im Eigentum von privaten Eigentümergemeinschaften.
II.1.3 Angaben zu den Schulbauten CBS/WVS Die Schülerzahl der Schulen stellt sich
wie folgt dar: Werner-von-Siemens-Schule (WVS) | ca. 1.600 SuS/ 72 Klassen) | ca.
19.500 qm BGF Carl-Benz-Schule (CBS) | ca. 1.300 SuS/ 69 Klassen) | ca. 18.800 qm
BGF Zukünftig(Prognose): Werner-von-Siemens-Schule (WVS) | ca. 1.300 SuS/ 58 Klassen)
| ca. 15.600 qm BGF Carl-Benz-Schule (CBS) | ca. 1.000 SuS/ 55 Klassen) | ca. 15.000
qm BGF Die Schulen besitzen zwei Vollgeschosse, sowie ein-zwei Staffelgeschosse und
ein zusätzliches Technikgeschoss, welche nicht den gesamten Grundriss abdecken. Die
Baukörper wurden als Stahlbeton-Skelett geplant. Sowohl die horizontalen Decken als
auch die vertikalen Bauteile (Stützen und Wände) bestehen aus Stahlbeton. Große Teile
der Fassade bestehen aus direkt bewitterten Stahlbeton-Elementen. An diesen Elementen
sind zahlreiche, deutliche Beton-Abplatzungen und Stellen mit Bewehrungskorrosion
zu beobachten. Die Fassade ist stark sanierungsbedürftig. Die tragende Struktur innerhalb
der Gebäudehülle zeigt an den sichtbaren Stellen keine nennenswerten Schädigungen
und scheint nach wie vor intakt zu sein. Der Bestand stellt sich wie in den Folgenden
eingefügten Grundrissen und Schnitt dar: II.1.4 Ziel des Baufachlichen Gutachtens
CBS/WVS Zielsetzung des Baufachlichen Gutachtens ist eine fundierte Stellungnahme
zu den Möglichkeiten bzw. Einschränkungen einer Sanierung, oder eines Neubaus der
Carl-Benz- und Werner-von-Siemens-Schule auf dem vorhandenen gemeinschaftlichen Parkdeck.
Im Ergebnis soll eine vergleichende Handlungsempfehlung mit Grobkostenschätzung erstellt
werden ob eine Sanierung des Schulzentrums im EnEv-Standart sinnvoll ist oder aufgrund
einer mangelhaften und nicht verbesserungsfähigen Baukonstruktion unmöglich wird und
somit ein Neubau wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Falls das Ergebnis der Handlungsempfehlung
mit Grobkostenschätzung ein Abriss/Neubau ist, ist diese zusätzlich, unter den Gesichtspunkten
statischer Bestandserhalt und geteilte Eigentumsverhältnisse im Parkdeck zu bewerten.
Die Ergebnisse dieser Handlungsempfehlung sollen für die CBS und WVS zudem in der
Betrachtung dreier Sanierungsvarianten münden. Für die Sanierungsvarianten soll jeweils
eine Grobkostenschätzung je Schule aufgestellt werden. ff. (SIEHE AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN)