Analytikleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: TED56-6NW052P01/2023-002138

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Nationale Identifikationsnummer: 059540016016-32001-44
Postanschrift: Werksstraße 15
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 23245094-27
Fax: +49 23245094-70
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aav-nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Analytikleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: TED56-6NW052P01/2023-002138
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf dem Gelände der ehemaligen Wasagchemie Sythen GmbH ist neben dem Rückbau von Altgebäuden eine umfangreiche Untersuchung und ggf. Sanierung des Bodens vorgesehen. Hierzu wird die Analytik von Bodenproben und Gebäudeschadstoffen ausgeschrieben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 573 713.00 EUR / höchstes Angebot: 573 713.00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung:

45721 Haltern am See

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Analytikleistungen sind in Boden- und Gebäudeanalytik aufgeteilt.

'

Nach aktuellem Planungsstand wird mit ca. 1.700 Bodenproben/Mischproben und ca. 20 Beton-/Asphaltkernen gerechnet, welche in einem Zeitraum von etwa 16 Wochen

entnommen werden und vom Bieter für ein Jahr einzulagern sind. Die Proben, welche für die Analysen herangezogen werden, werden vom Fachgutachter bestimmt,

welcher auch den Laborauftrag anfertigt und an das Labor übermittelt.

'

Hinsichtlich der Laborkapazitäten ist folgendes zu beachten:

'

- Für die Analyse auf STV sind zunächst ca. 750 Proben (Feststoff und Eluat) vorgesehen. Pro Woche ist daher mit durchschnittlich 75 Analysen auf STV zu rechnen.

'

- Hinzu kommen abfallrechtliche Einstufungen nach EBV und DepV mit zusätzlichen Untersuchungen auf STV (insgesamt 85 bzw. 50). Der Großteil der Proben wird innerhalb von ca. 3 Wochen anfallen.

'

- Weiterhin sind 65 Proben hinsichtlich der Parameter der BBodSchV bezogen auf den Wirkungspfad Boden- Mensch zu untersuchen. Auch hier sind die STV mit zu prüfen (Feststoff + Eluat).

'

Hieraus resultieren durchschnittlich bis zu 7 Proben/Woche.

'

Die Probenanzahl ist insbesondere beim Zeitaufwand der Eluaterstellung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse von bodenschutzrechtlichen Analysen sind binnen 14 Kalendertagen zu liefern und die Ergebnisse

von abfallrechtlichen Untersuchungen sind binnen 28 Kalendertagen zu liefern.

'

Für jede untersuchte Probe ist ein Analysenbericht anzufertigen, in dem die Ergebnisse aller untersuchten Parameter enthalten sind. Die Zusammenfassung mehrerer Proben in einem Laborbericht erfolgt nur bei entsprechendem Laborauftrag des AG.

'

Um Nachprüfungen der Messungen in Zweifelsfällen zu gewährleisten, sind sämtliche Laboraufzeichnungen (Protokolle, Spektren, Chromatogramme) vom ausführenden Labor aufzubewahren.

'

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 181-567899
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 7115-01-029
Bezeichnung des Auftrags:

Analytikleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GBA GmbH
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 573 713.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

'

Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.

'

Der Antrag ist unzulässig, soweit

'

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

'

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

'

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

'

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

'

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2024

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