Neue Feuerwache Rastatt - nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 für Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Tiefbau und Wasserwirtschaft, Kundenbereich Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 7222972-5001
Fax: +49 7222972-5199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rastatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Feuerwache Rastatt - nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 für Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung eines Neubaus für die Feuerwache mit Freianlagen in Rastatt. Das Ziel besteht darin, ein Gebäude zu entwerfen, das den Anforderungen eines modernen Feuerwehrhauses entspricht und optimale Arbeitsbedingungen für die Feuerwehrleute bietet. Der Neubau des Feuerwehrhauses und die Gestaltung des Außenraums sollen nicht nur funktional sein, sondern auch ästhetisch ansprechend und harmonisch in die Umgebung integriert werden.
Weitere Beauftragung:
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger:innen, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind die Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5,
- Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5,
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Auftragsverhandlungen evtl. vorrangig mit der Gewinner:in durchzuführen, ansonsten mit allen Preisträger:innen. Der Auftrag kann nur an Preisträger:innen vergeben werden, welche die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 40%. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor. Es werden zwei getrennte Verträge abgeschlossen.
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. die Lph. 1-5;
- Freianlagenplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, mind. die Lph. 1-5;
Stufenweise Beauftragung:
• Stufe 1: LP 1 bis 3
• Stufe 2: LP 4 bis 5
Optional:
• Stufe 3: LP 6 bis 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in der EU / EWR/GPA-Staaten ansässige Personen und ggf. Bewerbergemeinschaften, die die geforderten Berufsbezeichnungen (Architekten:innen und Landschaftsarchitekt:innen) nachweisen. Um sich im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber:innen ihre fachliche Eignung sowie das Auswahlkriterium (siehe nachstehend) nachweisen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag des Bewerbungsschlusses (02.02.2024) erfüllt sein. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 20 Teilnehmer:innen begrenzt. 5 Teilnehmer:innen wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 15 Teilnehmer:innen werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt, bzw. bei mehr als 15 qualifizierten Bewerbungen ausgelost.
Jede Bewerber:in muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschafts-/Architekt:in" befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Landschafts-/Architekt:in", wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der RL 2013/55/EU entspricht.
- juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
- Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein.
Auswahlkriterien Teilnahme Wettbewerb
- Nachweis Berechtigung zur Führung Berufsbezeichnungen “Architekt:in” bzw. “Landschaftsarchitekt:in”
- Benennung Hochbaureferenz in Text und Bild, mind. HZ III, Baukosten ca. 7,5 Mio. € brutto (KG 300-400), Fertigstellung nach dem 1.1.2014
- Benennung Freianlagenreferenz in Text und Bild, mind. HZ III, Baukosten ca. 0,75 Mio. € brutto (KG 500), Fertigstellung nach dem 1.1.2014
Im Verhandlungsverfahren wird neben der Platzierung im Preisgericht (40%) und dem Honorarangebot auch die Qualifikation/Organisation der Büros neben anderem ein Zuschlagskriterium sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Beschreibung:
Eignungskriterien der Preisträger:innen gemäß § 80 Abs. 1 VgV:
Die Eignung wird von den Preisträger:innen nach der Preisgerichtssitzung und vor dem anschließenden Verhandlungsverfahren nachgewiesen
- Anzahl Mitarbeiter: Es sind mind. 4 Mitarbeiter (Architektur) und 2 Mitarbeiter (Landschaftsarchitektur) einschl. der Führungskräfte (Vollzeitstellen) nachzuweisen. Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung tätig sind (technische Mitarbeiter), ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
- Nachweis von Berufshaftpflichtversicherungen mit Deckungssummen bei Architektur: Mind. 3.0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5.0 Mio. Euro für Sachschäden;
Landschaftsarchitektur: Mind. 1.5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 1.0 Mio. Euro für Sachschäden
- Ggf. Eigenerklärung beabsichtigte Weitervergabe von Teilleistungen bzw. Eignungsleihe
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen “Architekt:in” bzw. “Landschaftsarchitekt:in”
Abschnitt IV: Verfahren
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preistragenden, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt sind. Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013. Der Zuschlag erfolgt dann an das Angebot, welches die in der Einladung zur Verhandlung genannten Kriterien am besten erfüllt. Durch das Wettbewerbsergebnis können maximal 40 Prozentpunkte erreicht werden. 1. Preis = 5 Punkte; 2. Preis = 3,75 Punkte; 2. Preis = 3 Punkte; 4.Preis = 2 Punkte. Die weiteren Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren schriftlich bekannt gegeben.
Für die Teilnehmenden lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag von 115.000 € netto aus.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe DEUTSCHLAND
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe DEUTSCHLAND
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730