Deutschland - Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels - Gastronomischer Betrieb des Elmar-Doch-Hauses

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidenheim an der Brenz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Gastronomischer Betrieb des Elmar-Doch-Hauses
Beschreibung: Gastronomischer Betrieb des Elmar-Doch-Hauses
Kennung des Verfahrens: 2aa488bd-7083-4d03-a5b4-66609b30bdf5
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55300000Restaurant- und Bewirtungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55320000Servieren von Mahlzeiten
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Heidenheim an der BrenzGrabenstraße 15
Stadt: Heidenheim an der Brenz
Postleitzahl: 89501
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim(DE11C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22H5DF 1. Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Leistungsbeschreibung vertrauliche Informationen enthalten. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber bei Abruf dieser Unterlagen gemäß § 126b BGB eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem Vordruck 01a abgeben. Dies kann bereits im Teilnahmewettbewerb - vor dem Ablauf der Teilnahmefrist - über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gemäß Vordruck 04a abzugeben. 3. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben. 4. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen a) Vordruck 01 Teilnahmeantrag b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner g) Handelsregisterauszug h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich) 5. Ergänzend für eine Bewerbergemeinschaft abzugeben (für jedes Mitglied): a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft) b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner g) Handelsregisterauszug h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich) 6. Ergänzend bei Nachunternehmern/ Eignungsleihe abzugeben (für jedes Unternehmen): a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher76. Mit jedem Erstangebot vorzulegende Unterlagen a) Vordruck 07 Angebot b) Vordruck 08 Pacht c) Vordruck 09 Gastronomiekonzept d) Vertragsbedingungen des Bieters 7. Mit jedem überarbeiteten Angebot vorzulegende Unterlagen a) Vordruck 07 Angebot b)Vordruck 08 Pacht c) Vordruck 09 Gastronomiekonzept d) Vertragsbedingungen des Bieters - Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt. - 8. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber: a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die vom Konzessionsgeber vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03 nach ihrer Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Konzession einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung): - Rechtliche Rahmenbedingungen (50%) - Gastronomisches Angebot (50%) Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Rechtliche Rahmenbedingungen: Es kommt dem Konzessionsgeber im Rahmen dieses Unterkriteriums darauf an, dass den angegebenen Referenzen möglichst gastronomische Konzessionen im Sinne des Vergaberechts zugrunde liegen. - Gastronomisches Angebot: Es kommt dem Konzessionsgeber im Rahmen dieses Unterkriteriums darauf an, dass das kulinarische Angebot der Referenzaufträge möglichst durch Zielgruppenorientiert, Saisonalität, und Vielfalt der Zielgruppen bestimmt ist. Die Vergleichbarkeit wird für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: - 4 Punkte: Sehr gute Vergleichbarkeit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. des gastronomischen Angebotes mit der ausgeschriebenen Konzession. - 3 Punkte: Gute Vergleichbarkeit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. des gastronomischen Angebotes mit der ausgeschriebenen Konzession. - 2 Punkte: Befriedigende Vergleichbarkeit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. des gastronomischen Angebotes mit der ausgeschriebenen Konzession. - 1 Punkt: Ausreichende Vergleichbarkeit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. des gastronomischen Angebotes mit der ausgeschriebenen Konzession. Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Gastronomischer Betrieb des Elmar-Doch-Hauses
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine öffentliche Dienstleistungskonzession für den gastronomischen Betrieb des Elmar-Doch-Hauses über einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit nach 5 Jahren, danach Aussicht auf Verlängerungsmöglichkeit um weitere 3 Jahre. Der Cateringpartner erhält das Recht und die Pflicht zur alleinigen gastronomischen Bewirtschaftung des Elmar-Doch-Hauses. Die Konzession beginnt am 01.02.2028 und endet am 31.01.2038 mit o.g. Verlängerungsmöglichkeiten. Ziel des Konzessionsgebers ist es, das Elmar-Doch-Haus zu einem Treffpunkt mit Magnetwirkung zu entwickeln, weshalb das Gebäude in Zukunft Gastronomie mit Qualität und Ausstrahlung beherbergen soll. Der ehemalige Große Sitzungssaal im zweiten Obergeschoss soll künftig als Trausaal multifunktional genutzt werden. Um die Fußgängerzone zu stärken und die Innenstadt zukunftssicher zu gestalten, soll eine Gastronomie in zentraler Lage Gäste in der Innenstadt binden und in die Innenstadt ziehen. Ein ganztägiges, attraktives Angebot soll ein breites Zielpublikum ansprechen, Synergieeffekte schaffen sowie die gastronomische Landschaft in der Innenstadt beleben und ergänzen. Das Elmar-Doch-Haus ist bestens geeignet für dieses Ziel, denn es befindet sich zentral gelegen und bietet mit genügend Flächen innen und außen Möglichkeiten für verschiedenste Konzepte. Die Nähe zum Wochenmarkt, zum Einkaufszentrum "Schloss Arkaden", zur neuen Stadtbibliothek und große Arbeitgeber in Innenstadtnähe schaffen viel Frequenz. Vor diesem Hintergrund wird ein langfristiger Pachtvertrag mit einem gastronomischen Bewirtschafter des Elmar-Doch-Hauses angestrebt. Dieser Bewirtschafter soll das exklusive Recht und die Pflicht zur gastronomischen Bewirtschaftung der Räumlichkeiten im Elmar-Doch-Haus erhalten.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55300000Restaurant- und Bewirtungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55320000Servieren von Mahlzeiten
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Heidenheim an der BrenzGrabenstraße 15
Stadt: Heidenheim an der Brenz
Postleitzahl: 89501
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim(DE11C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine öffentliche Dienstleistungskonzession für den gastronomischen Betrieb des Elmar-Doch-Hauses über einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit nach 5 Jahren, danach Aussicht auf Verlängerungsmöglichkeit um weitere 3 Jahre.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Konzession
Beschreibung: Bewerber müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Konzession für die letzten zwei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich der Konzession muss in den letzten zwei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen haben. Tätigkeitsbereich der Konzession ist die Erbringung gastronomischer Leistungen für Dritte, gleich auf welcher rechtlichen Grundlage.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.10.2020 bis zum 16.10.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen zu nicht passenden oder nicht vollständig nachgewiesenen Referenzen finden nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt. Mindestbedingung: Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bewerbers. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: - Erbringung gastronomischer Leistungen für den Referenzgeber, gleich auf welcher rechtlichen Grundlage - über mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Zeitraum vom 16.10.2020 bis zum 16.10.2023 - mit einem Umsatzvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto mit dem benannten Referenzgeber in diesem Leistungsjahr
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (dezimal, Mittelwert): 100
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Beschreibung: Bewerber müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten zwei Jahren vor der Konzessionsbekanntmachung ersichtlich ist. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt. Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingung: Die Beschäftigtenzahl des Bewerbers muss in den letzten zwei Geschäftsjahren vor der Konzessionsbekanntmachung jeweils mindestens 10 Vollzeitäquivalente pro Jahr betragen haben.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pacht
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Pacht zu verwenden. In dem Preisblatt ist die angebotene Pacht anzugeben. Die angebotene Pacht ist wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und/oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Die angebotene Pacht muss die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Mindestpacht erreichen (Muss-Kriterium), sollte aber möglichst darüber hinausgehen. Der Bieter, der die höchste Pacht anbietet (und die erforderliche Mindestpacht anbietet oder darüber hinausgeht), erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter, die die Mindestpacht erreichen oder darüber hinausgehen, erhalten gemessen an der höchsten Nettoumsatzprovision eine geringere Punktzahl (Formel: 30 Punkte multipliziert mit der angebotenen Pacht des Bieters dividiert durch die höchste angebotene Pacht).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gastronomiekonzept
Beschreibung: Für das Gastronomiekonzept ist der Vordruck 09: Gastronomiekonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der bieterseits befüllte Vordruck 09 darf maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen, Bei Überschreitungen dieser Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der Seiten bis zu den genannten Höchstgrenzen bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Im Gastronomiekonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für die ausgeschriebene Konzession unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Gastronomiekonzept (55 %) - Schlüssigkeit des Angebots 20% (= 20 Punkte) - Alleinstellungsmerkmale 15 % (= 15 Punkte) - Angebot von "Sonder-Themen" 10 % (= 10 Punkte) - Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Konzessionsgeber bei jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Schlüssigkeit des Angebotes: Die Ausrichtung des gastronomischen Angebots wird möglichst zielgruppenspezifisch ausgerichtet und hinsichtlich Angebotsvielfalt, Preis und Qualität jeweils auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Es ist möglichst ganztägig und attraktiv, spricht ein breites Zielpublikum an, schafft Synergieeffekte und belebt und ergänzt die gastronomische Landschaft in der Innenstadt. - Alleinstellungsmerkmale: Das gastronomische Angebot zeichnet sich möglichst durch Alleinstellungsmerkmale aus. Je einzigartiger also Service, Speisen und Getränke sind, desto besser. Die Attraktivität des Angebotes stützt sich also nicht nur auf den Preis, sondern darüber hinaus einerseits auch auf die Qualität der eingesetzten Produkte, andererseits aber auch entscheidend auf die Rarität, Besonderheit und Service. - Angebot von "Sonder-Themen": Das gastronomische Angebot setzt sich durch das Angebot von "Sonder-Themen" von der Konkurrenz ab. Als solche Themen kommen z.B. saisonale Speiseangebote in Betracht (z.B. Spargel-Woche, Schnitzel-Woche, Weihnachtsgans). - Nachhaltigkeit: Falls möglich, sollen die verwendeten Produkte von Erzeugern aus der Region mit umweltverträglichen und artgerechten Zucht- und Anbaumethoden - idealerweise aus ökologischem Landbau - bezogen werden. Fairtradeprodukte sollen zumindest im Kaffee- und Teebereich angeboten werden. Möglichst alle Speisen sollen möglichst mit Saisonware frisch zubereitet werden, und zwar mit möglichst geringen Convenience-Graden. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium(Wertungsanforderung) gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 5,00 ("Schlüssigkeit des Angebots") bzw. 3,75 ("Alleinstellungsmerkmale") bzw. 2,5 Wertungspunkte (sonstige Unterkriterien) erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Unterkriterium "Schlüssigkeit des Angebots": 20,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 15,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Unterkriterium "Alleinstellungsmerkmale": vgl. Bewerbungsbedingungen. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Konzessionsgeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragliche Risikostruktur
Beschreibung: Jeder Bieter hat mit seinem Angebot die Änderungen darzustellen, die im Rahmen seines Angebotes an den vertraglichen Vorgaben des Konzessionsgebers eintreten sollen. Diese Änderungen sind im Änderungsmodus im beigefügten Vertragsentwurf des Konzessionsgebers darzustellen. Sie werden im Hinblick auf das hiermit für den Konzessionsgeber gesetzte Vertragsrisiko bewertet. Es kommt dem Konzessionsgeber darauf an, dass die vorgegebenen Vertragsbedingungen inhaltlich möglichst wenig abgeändert werden, und dass sich die vertragliche Risikostruktur durch die Änderungen möglichst nicht zulasten des Konzessionsgebers verschiebt. Die Änderungen werden gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen mindestens 3,75 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 15,00 Punkte Das Vertragsangebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. 11,25 Punkte Das Vertragsangebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Vertragsangebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. 03,75 Punkte Das Vertragsangebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Vertragsangebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten 15 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Konzessionsgeber die folgende Formel an: 15 Punkte dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22H5DF/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22H5DF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-29+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Bewerbungsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidenheim an der Brenz
Registrierungsnummer: DE 145617692
Postanschrift: Grabenstraße 15
Stadt: Heidenheim an der Brenz
Postleitzahl: 89501
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim(DE11C)
Land: Deutschland
Telefon: 07321 327-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Postanschrift: Kronprinzstraße 8
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis(DE119)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer
Telefon: +49 711933046-345
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b6c38b84-3a0f-4258-bb63-e9acfefcd2f6- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-20+01:0020:51:02+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00784170-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22Z

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Calw
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Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten