Deutschland - Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - Stadtsauberkeit

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mülheim an der Ruhr
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Stadtsauberkeit
Beschreibung: Der Auftrag umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Winterdienst und Papierkorbleerung im öffentlichen Straßenraum und auf sonstigen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Kennung des Verfahrens: ab723ecb-dc3f-45fb-a15a-abe918dbe5a0
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Stadtsauberkeit
Beschreibung: Der Auftrag umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Winterdienst und Papierkorbleerung im öffentlichen Straßenraum und auf sonstigen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Interne Kennung: Stadtsauberkeit
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der beabsichtigte Fristenlauf für die Einlegung eines Rechtsmittels die Feiertage (1. und 2. Weihnachtstag und Neujahr) bei der Frist des Absatzes 3 Nr. 3 berücksichtigt, sodass der Vertrag nicht geschlossen wird vor dem Ablauf von mindestens 6 Arbeitstagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Mülheim an der Ruhr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nur die MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH ist durch das ortsspezifisch kleinteilige Knowhow, die vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen, den Zugriff auf die relevanten Datengrundlagen sowie der organisatorisch, inhaltlich, räumlich und zeitlich engen Verzahnung im gesamten Stadtgebiet in der Lage, die Synergien durch bessere Koordination, Leistungsdurchführung und Dokumentation / Kontrolle vollständig auszuschöpfen und damit Standards und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Alternative Möglichkeiten zur Leistungserbringung aus einer Hand wurden von dem Auftraggeber bewertet, stellten jedoch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung dar. Dem lag insbesondere der Umstand zu Grunde, dass die Aufgabenwahrnehmung durch die MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH mit wesentlichen und überwiegenden Vorteilen gegenüber der Bündelung nach Aufgabenschwerpunkten verbunden ist. Der alternativ denkbare Einsatz von Fremdunternehmen für Teilaufgaben führt nämlich stets zur Notwendigkeit einer verwaltungsinternen Freigabe, die regelmäßig bis zu mehreren Wochen in Anspruch nimmt und zu Verzögerungen der Arbeiten führen kann. Daraus resultieren Beschwerden, die wiederum unnötige Aufwendungen für zusätzliche Beauftragungen erforderlich machen, welche nicht hinnehmbar sind. Zudem existiert derzeit niemand außer der MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH, der die konkret ausgeschriebenen Leistungen in einer Hand mit den derzeitigen Leistungen erbringen könnte, weil nur die MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH bereits tätig ist. Die Alleinstellung ergibt sich hier aus der Natur der Sache
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Stadtsauberkeit
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Stadtsauberkeit
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mülheim an der Ruhr
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05117-31001-02
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat VI
Telefon: +49 2084556042
Fax: +49 2084556042
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE187329640
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45473
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
E-Mail: info@mheg.de
Telefon: +49 208996600
Fax: +49 20899660666
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 766345-2023
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung: Die korrekte E-Mail-Adresse des Auftraggebers/Beschaffers (ORG-0001) lautet: vergabe@muelheim-ruhr.de.
10.1 Änderung
Abschnittskennung: ORG-0001
Beschreibung der Änderungen: Die korrekte E-Mail-Adresse des Beschaffers/Auftraggebers lautet: vergabe@muelheim-ruhr.de.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d92f3c7f-a56c-4774-9995-7902a894ba52- 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-18Z17:31:47Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00773773-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-20Z

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich