Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSHRUX A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den
Fragen der Bieter sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. B.)
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften
haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7)
einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten
Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter
Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten
Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. C.) Kapazitäten
anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) (I.) Beabsichtigt der Bieter/die
Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen
zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe
an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden
Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen
namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen
der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu
verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr
zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer
zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung"
(gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen
der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des
Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen
zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der
Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (II.)
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle
der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt
werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten
anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe"
(gemäß Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten,
für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten
zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist
in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage
A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige
berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen,
wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die
Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen,
wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot
ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit
der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen
hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen,
das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe
nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass
der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft
dafür eine Frist setzen. D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen
Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt
einholen.