Deutschland - Zubereitete Mahlzeiten - Belieferung Mittagsverpflegung (Los 2)

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MZG-Versorgungs GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Belieferung Mittagsverpflegung (Los 2)
Beschreibung: Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100 Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die die Herstellung und Lieferung sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit für verschiedene Bedarfsstellen an 7 Verpflegungstagen/Wochen. Die Anlieferung in den Kliniken soll mindestens 2-mal wöchentlich, jeweils am Dienstag und Freitag oder häufiger erfolgen. Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen sorgfältig geschätzt. Das MZG geht aktuell von einem geschätzten Volumen von 36.135 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die einzelnen Standorte voraussichtlich in folgender Weise verteilt: - Karl-Hansen-Klinik: 11.497,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert - Klinik Martinusquelle: 16.425 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Teutoburger-Wald-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Cecilien-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Klinik am Park: 2.007,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - MZG-Kinderland: 0 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen - Annenhofklinik: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Intensiv-Pflege-WG: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund schwankenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit 43.362 Mittagessen/Jahr beziffert. Der Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Ansprüche hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer bestimmten Anzahl an Einzelaufträgen oder eines bestimmten Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auftraggebers zur Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.02.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.
Kennung des Verfahrens: 6b31f28c-213d-4478-b09f-c79fe5d1023f
Vorherige Bekanntmachung: 574128-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 15894300Zubereitete Mahlzeiten
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: MZG-Versorgungs-GmbHPeter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn(DEA47)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSHRUX A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) (I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Belieferung Mittagsverpflegung (Los 2)
Beschreibung: Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100 Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die die Herstellung und Lieferung sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit für verschiedene Bedarfsstellen an 7 Verpflegungstagen/Wochen. Die Anlieferung in den Kliniken soll mindestens 2-mal wöchentlich, jeweils am Dienstag und Freitag oder häufiger erfolgen. Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen sorgfältig geschätzt. Das MZG geht aktuell von einem geschätzten Volumen von 36.135 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die einzelnen Standorte voraussichtlich in folgender Weise verteilt: - Karl-Hansen-Klinik: 11.497,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert - Klinik Martinusquelle: 16.425 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Teutoburger-Wald-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Cecilien-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Klinik am Park: 2.007,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - MZG-Kinderland: 0 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen - Annenhofklinik: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde - Intensiv-Pflege-WG: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund schwankenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit 43.362 Mittagessen/Jahr beziffert. Der Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Ansprüche hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer bestimmten Anzahl an Einzelaufträgen oder eines bestimmten Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auftraggebers zur Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.02.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 15894300Zubereitete Mahlzeiten
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: MZG-Versorgungs-GmbHPeter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn(DEA47)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.02.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 574128-2023
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup# Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das MZG Vertragsbedingungen verwenden, - durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten, - die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und - die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1)
Beschreibung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2)
Beschreibung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, § 19 MiLoG
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3)
Beschreibung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4)
Beschreibung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5)
Beschreibung: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Essensverpflegung im Krankenhaussektor), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Aufstellung von mindestens zwei Referenzen (gemäß Vordruck Anlage A.6)
Beschreibung: Aufstellung von mindestens zwei Referenzen (gemäß Vordruck Anlage A.6) über in den letzten 2 Jahren durchgeführte Beliefe-rungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) im Bereich der Krankenhausverpflegung, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (verzehrfertige Mittagsverpflegung mit Sonderkostformen im TK-Verfahren für Krankenhäuser über mindestens 80.000 Mittagessen in den vergangenen 24 Monaten (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote)) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (b) Ansprechpartners beim Auftraggeber mit (aa) Telefonnummer und (bb) E-Mail-Adresse sowie die (c) Benennung der Anzahl der ausgelieferten Mittagessen in den vergangenen 24 Monate (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote). Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht auf zwei Referenzen beschränkt.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktezahl von 50 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebotspreise darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 1 zum Speiseangebot (Unterkriterium 1)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er die Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich Speisenangebot umsetzen wird. Hierzu legt der Bieter exemplarische Speisepläne für acht Wochen vor, in der die Menülinien übersichtlich dargestellt und die Speisen eindeutig gekennzeichnet sind. Der Ausweis von Nährstoffen und Allergenen ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 2 zur Menübestellung (Unterkriterium 2)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirtschaftliche Speiseversorgung mit hohem Patientenkomfort. Der Bieter erläutert hierzu das von ihm vorgesehene Verfahren der Menübestellung und benennt dabei eine Uhrzeit, bis zu der die Bestellungen am Vortag jeweils vorliegen müssen, um eine pünktliche Anlieferung zu gewährleisten. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 3 zur Logistik (Unterkriterium 3)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. In einem Logistikkonzept müssen Bieter daher die vorgesehenen Logistikabläufe darstellen. Hierzu müssen die wesentlichen Abläufe dargestellt werden, anhand derer der Auftraggeber nachvollziehen kann, wie eine fristgerechte und fehlerfreie Bereitstellung der Mittagsmahlzeiten von der Anlieferung bis zur Rückführung der Tabletts mit dem Schmutzgeschirr und Besteck, den Großgebinde-Behältern und den Speiseresten für die Mittagsmahlzeiten gewährleistet wird. Die Rückführung des Schmutzgeschirrs und der Speisereste erfolgt dabei mit der Anlieferung am Folgetag. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 4 zum Hygiene- und Qualitätsmanagement (Unterkriterium 4)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die gute Hygienepraxis soll die einwandfreie Qualität von Lebensmitteln sicherstellen. Ein umfassendes Hygiene- und Qualitätsmanagement unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ist daher Pflicht. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er diesen Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich Speisenangebot mit dem Ziel einer optimalen Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit dauerhaft umsetzen wird. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Themenkomplexe zu behandeln: - Basishygiene im Sinne einer "guten Herstellungspraxis", - HACCP-Konzept, - Mikrobiologische Untersuchungen und Kontrollen, - Schulungskonzept für Mitarbeiter*Innen / Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktions-, Lager-, Geräte- und Individualhygiene, - Lieferantenauswahl und -management, - Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Lebensmittel sowie vorhandene Zertifizierungen des QM-Systems. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 5 zum Umgang mit Havarien (Unterkriterium 5)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er die Vorgaben der Auftraggeberin im Havariefall verlässlich sicherstellen wird. Mögliche Szenarien sind zum Beispiel Personalausfall im Küchenbereich und/oder steigende Patientenzahlen. Bestandteil der Angaben des Bieters ist auch der Nachweis über die Versorgungssicherheit der Auftraggeberin bei Produktions- bzw. Betriebsausfall des Auftragnehmers. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSHRUX/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSHRUX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-29+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Verwiesen wird insoweit auf die gesetzlichen Möglichkeiten zur Nachforderung von Vergabeunterlagen und das insoweit auszuübende Ermessen der Vergabestelle. Erläuternde Ausführungen hierzu finden sich in den Verfahrensbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-29+01:0013:00:00+01:00
Ort: Bad Lippspringe (elektronisch)
Zusätzliche Informationen: Vertreter der Vergabestelle.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-29+01:0013:00:00+01:00
Ort: Bad Lippspringe (elektronisch)
Zusätzliche Informationen: Vertreter der Vergabestelle.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das MZG Vertragsbedingungen verwenden, - durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten, - die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und - die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MZG-Versorgungs GmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: MZG-Versorgungs GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE184126509
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn(DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +4952529500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE184126509
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +492514110
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c9f293ef-448a-42d0-a9a1-795c32113b37- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-24+01:0022:51:26+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00722192-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-28Z

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Herscheid
Herten
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